Zwei Ärzte – jetzt 72 und 67 Jahre alt – sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren Patient:innen in 1.052 Fällen von medizinisch nicht erforderlichen Operationen überzeugt haben. Tatsächlich sollen die Patient:innen nur betäubt worden sein, die Operationen selbst wurden aber wohl nicht durchgeführt. Abgerechnet worden seien die Operationen gegenüber den Patient:innen trotzdem – dies soll das eigentliche Ziel der beiden Ärzte und einer 55 Jahre alten Arzthelferin gewesen sein. Gegen die drei hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in 1.052 Fällen und des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 1.764 Fällen zum Landgericht Berlin erhoben.
Zwischen Januar 2013 und Juni 2018 soll der inzwischen 72‑jährige Internist in seiner Praxis in Schöneberg bei Privatpatient:innen, die ihn wegen Speiseröhrenbeschwerden, insb. Sodbren-nen, aufsuchten, wider besseres Wissen ein sog. „Barrett‑Syndrom“ diagnostiziert haben. Dieses mache (als mögliche Vorstufe einer Krebserkrankung) eine ambulante Operation unter Vollnarkose erforderlich. Der nun 67 Jahre alte Anästhesist soll dann die Betäubung übernommen haben, ohne dass die Operationen durchgeführt worden seien. Da vor diesem Hintergrund auch die Einwilligung der Patient:innen in die Maßnahmen unwirksam war, wertet die Staatsanwaltschaft diese 1.052 Fälle jeweils als gefährliche Körperverletzung.
Der Anästhesist soll danach insgesamt 714 Rechnungen mit einem Gesamtwert von 137.623 Euro für die nicht indizierten Narkoseleistungen gestellt haben, der Internist unter Mithilfe der Arzthelferin, die auch seine Lebensgefährtin ist, 1.050 Rechnungen für die nicht erfolgten Operationen über rund 1.051.100 Euro.
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