Ja, den Eindruck kann man dann bekommen, wenn man sich den aktuellen Stand des Geldeinsammelns auf der Crwowdinvesting-Plattform von EXPORO anschaut. Bisher konnten nur rund 41% des angepeilten Kapitals von Anlegern akquiriert werden.
FireShot Capture 1137 – Exporo Bestand – Ärztehaus am Kurpark – pdp.yield.exporo.de
Wir finden es gut, dass gerade EXPORO-Anleger hier vorsichtig bleiben, denn natürlich ist das Crowdinvestingangebot Ärztehaus am Kurpark ein Investmentangebot mit einem Totalverlustrisiko für jeden Anleger, der dort sein Geld investiert. Daran bitte vor einem Investment denken.
Projektbeschreibung:
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Ärzte- und Geschäftshaus in frequenzstarker Lage im Zentrum von Bonn Bad Godesberg. Die gründerzeitliche Villa aus 1890 liegt am Bad Godesberger Kurpark und wurde 1955/1974 um einen Neubau zur Fußgängerzone ergänzt. Eine integrierte Tiefgarage bietet begehrten Parkraum in der City-Lage. Zuletzt wurde das Objekt 2012 teilweise modernisiert und zudem laufend instand gesetzt. Im Rahmen der technischen Begutachtung attestierte der Gutachter einen guten, zeitgemäßen Zustand. Dies dokumentiert auch der sehr hohe Vermietungsstand des Objektes.
Da wäre ich auch sehr vorsichtig.
Brunke schreibt zu seinem aktuellen Pleiteobjekt:
„nachdem wir Sie als Anleger des Projektes “Wohnen am Tiergarten” am vergangenen Freitag, den 15.01.2021, über die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bois Immo Trading UG (haftungsbeschränkt) informiert haben, möchten wir Ihnen heute wie angekündigt unseren derzeitigen Kenntnisstand mitteilen.
Zunächst möchten wir uns entschuldigen, dass wir uns nicht – wie eigentlich angekündigt – bereits zu Anfang der Woche mit einem weiteren Update gemeldet haben. Wir haben uns jedoch bemüht in der Kürze der Zeit bereits einige relevante Informationen, u.a. auch bereits vom vorläufigen Insolvenzverwalter, für Sie zusammenzutragen, die wir Ihnen im heutigen Update mitteilen können.
Situation des Projektes
Wie Ihnen bekannt ist, plante die Darlehensnehmerin zum Zeitpunkt des Fundings im Oktober 2019 den Ankauf und die Sanierung eines Wohn- und Geschäftshauses in Velen, im westlichen Münsterland. Als Sie Ihr Investment platziert haben, war die Baustelle bereits eingerichtet und die Sanierung hatte begonnen. Der Plan der Darlehensnehmerin war es, das Darlehen aus dem Einzelverkauf der Einheiten zurückzuzahlen.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind nach unseren Informationen, die uns durch die Darlehensnehmerin zur Verfügung gestellt wurden, alle Einheiten veräußert. Derzeit befinden sich die Baumaßnahmen der Einheiten im Inneren des Hauses in unterschiedlichenen Bauphasen, die zwei großen Wohnungen sind bereits fertiggestellt. Davon ist eine Wohnung durch die Geschäftsführerin der Darlehensnehmerin erworben worden. Die anderen kleineren Einheiten sind ebenfalls größtenteils fertiggestellt.
Nach Angaben der Darlehensnehmerin sollten im Januar sämtliche ausstehenden Kaufpreisraten fällig sein sowie die Rate “Dach und Fassade” den Erwerbern in Rechnung gestellt werden können. Bei unserem letzten Kontakt mit dem Projektentwickler, nämlich einer Email von ihm am 28.12.2020, teilte er uns darüber hinaus mit, dass er die vollständige Ablösung der Verbindlichkeiten per 31.01.2021 plane. Seit dieser Nachricht war es uns nicht wieder möglich, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten.
Aktueller Stand und die nächsten Schritte
Am 13.01.2021 ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die Darlehensnehmerin angeordnet worden. Wir konnten bereits einen persönlichen Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter herstellen, in welchem er uns mitgeteilt hat, dass er aktuell prüfe, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In dieser Phase hat die Darlehensnehmerin noch Zeit und Gelegenheit, dem vorläufigen Insolvenzverwalter einen Plan zur Rückführung der Forderungen vorzulegen.
Parallel dazu werden wir uns kurzfristig ein Bild des Objekts vor Ort machen, um einschätzen zu können, wann die nächsten Kaufpreisraten von den Erwerbern realistischer Weise abgerufen werden können.
Solange es sich noch um ein vorläufiges Insolvenzverfahren handelt, können noch keine Forderungen angemeldet werden. Sobald das Verfahren eröffnet wurde, kommen wir auf Sie zu, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, uns eine Vollmacht auszusprechen, die uns bevollmächtigt, für Sie die Forderungen anzumelden.
Ebenfalls haben wir uns bereits mit der Sicherheitentreuhänderin zur möglichen Verwertung der Sicherheiten ausgetauscht und die folgenden Maßnahmen eingeleitet:
Offene Verpfändung auf dem Kaufpreissammelkonto: Ein Pfändungspfandrecht gewährt dem Gläubiger gegenüber den anderen Insolvenzgläubigern ein Absonderungsrecht in der Insolvenz des Schuldners. Von diesem werden wir Gebrauch machen.
Stille Verpfändung auf dem Geschäftskonto der Darlehensnehmerin: Diese wird der Hausbank unverzüglich angezeigt.
Notarielles abstraktes Schuldanerkenntnis: Die Sicherheitentreuhänderin wird hier direkt in die Verwertung gehen.
Erstrangige Grundschuld: Nach Abschluss der Bestandsaufnahme erfolgt in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Wir werden uns im Austausch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterhin für eine positive Entwicklung der Situation einsetzen und Sie über den aktuellen Stand der Situation informiert halten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die nun anstehenden Prozesse – wie oben erwähnt – teilweise Zeit in Anspruch nehmen können. „