AFA AG verklagt Kunden, denen Sie PrismaLife Verträge vermittelt hat. Wehren Sie sich dagegen!

Published On: Sonntag, 13.11.2016By

Die AFA AG vermittelt Versicherungsverträge der bekannten PrismaLife AG. Hierbei handelt es sich um fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungsverträge, also hauptsächlich Kapitallebensversicherungen mit dynamischer Beitragssteigerung und dem Risiko von Verlusten. Verbunden mit der Vermittlung dieser Verträge ist auch immer eine sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung (wir haben in der Vergangenheit mehrfach darüber hier berichtet).

Bei der Versicherung handelt es sich um eine sogenannte Nettopolice, d.h. hier werden die Kosten der Beratungsdienstleistung separat in Rechnung gestellt und mit dem Kunden vertraglich vereinbart. Viele der Versicherungsverträge wurden in der Vergangenheit von Kundenseite gekündigt bzw. nicht mehr bedient. Da es sich hier aber um zwei getrennte Verträge handelte, musste der Kunde trotzdem die Kosten aus der Beratungsdienstleistung weiterbezahlen. Diese beliefen sich nicht selten über 5.000 Euro für den Kunden.

Hiergegen haben sich in der Vergangenheit viele Kunden gewehrt und hatten damit letztlich auch Erfolg. In den letzten zwei Jahren war es um das Thema allerdings fast „ruhig“ geworden, doch nun hört man, dass das Unternehmen wieder gerichtlich gegen Kunden vorgehen soll und zwar durch die Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Auer Witte Thiel. Kunden, die solch eine Klage erhalten, sollten dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich gegen die Klage wehren. Dies war in der Vergangenheit oft erfolgreich.

 

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