Im August 2014 hat diebewertung bereits geschrieben „AfD ist ein Partei, die man nicht wählen kann“
Insbesondere für den Wahlkreis I in Dresden ist diese Aussage selbst für einen „Wutbürger“ mittlerweile mehr als verständlich. Kandidiert jetzt in einem Wahlkreis in Dresden für die AfD der noch tätige bundesweit bekannte Richter am Landgericht Jens Maier. Seinen unsäglichen Aussagen am 17.01. 2017 bei einem Auftritt zusammen mit dem Rechtsaußen Björn Höcke über „Herstellung von Mischvölkern“ setzte dieser Mitte April noch einen drauf, was eigentlich kaum geht.
Nach einem Bericht des „Vorwärts“ soll dieser auf einer „Compact“ Veranstaltung Mitte April 2017 in Pirna erklärt haben, dass „Breivik ist aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden“
Zur Erinnerung: Breivik war derjenige, der 2011 auf der Ferieninsel Utoya 69 Menschen, meist Jugendliche der sozialdemokratischen Jugendbewegung, ermordete. Wenn man den Berichten glauben will, hat Jens Meier erklärt, dass Breivik Opfer der herrschenden Umstände gewesen sei, und hieraus zum Massenmörder geworden. Es muss wohl kurzfristig einen Mittschnitt dieser Veranstaltung gegeben haben, welcher ob der Peinlichkeit dieser kruden Aussagen vom Netz genommen worden ist.
Vielleicht hatte damals die AfD Dresden geglaubt mit einem Richter am Landgericht beim Wähler zu punkten, insbesondere deswegen, da dieser vorher politisch nicht in Erscheinung getreten ist. Jetzt am Samstag hatte die AfD Dresden einen Kreisparteitag gehabt. Sie hätte nach solchen Vorkommnissen die Pflicht gehabt, diesen Mann als Direktkandidat zurückzunehmen. Sie hätte zusätzlich dafür sorgen müssen dass dieser Mann nicht in den Deutschen Bundestag einziehen darf. Die AfD Dresden hätte Jens Maier unmissverständlich das Misstrauen aussprechen müssen. Aber schlimmer noch: Nach Zeitungsmeldungen sprach der Kreisverband mit 2/3 aller ihrer Mitglieder Jens Maier das Vertrauen aus. Jens Maier erklärte, er habe dies so nicht gesagt. Das allein hat den Mitgliedern schon genügt.
Nun, diebewertung wird der Sache auf den Grund gehen. Ob einem Bürger einen solchen Richter oder Bundestagsabordneten zuzumuten ist für uns allerdings eindeutig mit nein zu beantworten.
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