Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar entschied per einstweiliger Anordnung, dass der Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD verpflichtet sei, einen Fraktionsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen – und das noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten.
Der Verfassungsgerichtshof stellte klar, dass die Thüringer Verfassung keine Vorgabe zur Reihenfolge der konstituierenden Sitzungen mache, sodass eine Debatte und Beschlussfassung vor der Präsidentenwahl durchaus möglich sei. Damit wurde die Haltung Treutlers, der auf der ersten, von Tumulten geprägten Sitzung des Landtags am Donnerstag Anträge und Abstimmungen verweigert hatte, deutlich zurückgewiesen.
Insbesondere geht es um einen Antrag der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), der die Geschäftsordnung des Landtags ändern soll. Das Ziel: Schon im ersten Wahlgang zur Wahl des Landtagspräsidenten sollen alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können.
Die bisherige Regelung sieht vor, dass nur die stärkste Fraktion – aktuell die AfD – in den ersten beiden Wahlgängen das Vorschlagsrecht hat. Bei einer Änderung der Geschäftsordnung würde die AfD, die vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurde, dieses exklusive Recht verlieren.
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