Das Sächsische Justizministerium hat Ende Juli eine Disziplinarklage gegen den ehemaligen AfD-Politiker Jens Maier vor dem Dienstgericht für Richter beim Landgericht Leipzig eingereicht. Er wird beschuldigt, während seiner Tätigkeit als Richter am Landgericht Dresden Dienstpflichten schuldhaft verletzt zu haben. Diese Klage wurde nun offiziell bestätigt. Bereits im März hatte das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren eröffnet, das nun weitergeführt wird.
Der Verlag Wort & Bild hatte geklagt und das Nationale Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums als Wettbewerbsverstoß betrachtet. Das Landgericht Bonn stimmte dieser Ansicht zu. Das Ministerium bleibt trotzdem bei seiner Auffassung, dass die Bereitstellung solcher Informationsportale eine staatliche Aufgabe sei, und hat Berufung eingelegt.
Das Landgericht Dresden kam zu dem Schluss, dass Maiers Verstöße so schwerwiegend sind, dass er aus dem Dienst entfernt werden sollte. Das Richterdienstgericht in Leipzig muss nun über diesen Fall entscheiden. Falls diese Ansicht bestätigt wird, könnte Maier seine Ruhestandsbezüge verlieren und deutlich weniger Geld als Richter erhalten. Gleichzeitig muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber entscheiden, ob Maier zu Recht in den Ruhestand versetzt wurde oder wieder als Richter arbeiten darf.
Maier war von 2017 bis 2021 AfD-Bundestagsabgeordneter. Nach dem Verlust seines Mandats beantragte er die Rückkehr zur sächsischen Justiz. Das Justizministerium ordnete seine Versetzung in den Ruhestand an und begründete dies mit einer Beeinträchtigung der Rechtspflege. Maier legte gegen die Entscheidung des Richterdienstgerichts in Leipzig Revision ein. Die Debatte über Extremismus im Staatsdienst führte zu einem Gesetzentwurf für Verfassungstreue im öffentlichen Dienst, der nun vom Sächsischen Landtag geprüft wird.
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