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Die AfD-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen weiteren Rückschlag erlitten: Ihr Eilantrag, das Schuldenpaket von Union und SPD zu stoppen, wurde erneut abgelehnt.
Dieses Mal wollte die Fraktion erreichen, dass das Gericht dem Bundesrat vorläufig untersagt, den geplanten Grundgesetzänderungen zuzustimmen. Doch wie schon zuvor blieben die Richter unbeeindruckt.
Bereits in den vergangenen Wochen hatte Karlsruhe mehrere ähnliche Anträge abgeschmettert – darunter zwei der AfD-Fraktion. Die Antragsteller argumentierten, dass der alte Bundestag nicht zu Sondersitzungen hätte einberufen werden dürfen und die Beratungszeit zu knapp bemessen gewesen sei.
Ungeachtet der juristischen Gegenwehr hatte der Bundestag das milliardenschwere Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur am Dienstag verabschiedet. Heute stimmte auch der Bundesrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu – die politische Hürde ist damit endgültig genommen.
Vom Nischen-TV-Sender zum Milliarden-Unternehmen – doch die Risiken bleiben gewaltig. Es klingt...
BeiDie RedaktionMittwoch, 02.04.2025Gänsehaut. Tränen. Ekstase. Fußballgeschichte! Ja, das ist kein Traum, das ist pure...
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BeiDie RedaktionDienstag, 01.04.2025
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