Die Alternative für Deutschland (AfD) hat im anhaltenden Rechtskonflikt mit dem Verfassungsschutz einen weiteren Schritt unternommen. Nach der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat die Partei nun Beschwerde eingelegt.
Das OVG hatte im Mai, in Übereinstimmung mit einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Einstufung der AfD und ihrer Jugendorganisation JA als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt. In der Urteilsbegründung hieß es, es lägen „hinreichend verdichtete Umstände“ vor, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hindeuten.
Wie von der Partei bereits angekündigt, reichte die AfD kurz nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung Anfang Juli Beschwerde ein. Eine von der AfD geforderte Revision wurde vom OVG abgelehnt. Die Partei hat nun bis Anfang September Zeit, eine Begründung für ihre Beschwerde nachzureichen.
Trotz der noch nicht rechtskräftigen Urteile darf der Verfassungsschutz die Partei bereits jetzt nachrichtendienstlich beobachten. Sollte es zu einer Zulassung der geforderten Revision kommen, wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als nächste Instanz eingeschaltet.
Eine Revision kann durchgesetzt werden, wenn beispielsweise Abweichungen von der bisherigen Rechtsprechung oder Verfahrensfehler vorliegen. Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz, der sich nun schon über Jahre hinzieht, geht damit in die nächste Runde. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die politische Landschaft in Deutschland haben könnte.
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