Am 16. Januar 2024 wies das Oberverwaltungsgericht den Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) zurück, den Vorsitzenden des 5. Senats, der für die Berufungsverfahren der Partei gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zuständig ist, wegen Befangenheit abzulehnen. Die AfD hatte zuvor argumentiert, der Richter sei voreingenommen, da er eine Verschiebung des für Ende Februar 2024 anberaumten Verhandlungstermins abgelehnt hatte. Dies sei laut AfD notwendig gewesen, um zusätzliche Unterlagen von verschiedenen Landesverfassungsschutzbehörden anzufordern.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Verhalten des Senatsvorsitzenden weder durch seine verfahrensleitenden Maßnahmen noch durch sonstiges richterliches Verhalten Anzeichen von Voreingenommenheit oder mangelnder Neutralität zeigte. Die Ablehnung der von der AfD geforderten Terminverlegung und Aktenanforderung sei ordnungsgemäß und sachlich begründet erfolgt, ohne die Partei unangemessen zu benachteiligen. Die Vorwürfe gegen den Richter, sowie eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, ließen keine Besorgnis der Befangenheit erkennen.
Die Beschlüsse des Gerichts in allen drei betroffenen Verfahren sind rechtskräftig.
Die Verhandlungstermine sind für den 27. und 28. Februar 2024 festgelegt, jeweils ab 9.00 Uhr. Weitere Informationen für Medienvertreter und Interessierte werden vom Oberverwaltungsgericht voraussichtlich Ende Januar 2024 veröffentlicht. Es wird erwartet, dass keine Platzreservierungen für die Öffentlichkeit angeboten werden.
Kommentar hinterlassen