Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster über die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall entwickelt sich zu einem wahren Justizmarathon. Durch eine Flut von Anträgen, darunter ein besonders umstrittener Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, ziehen die Anwälte der Partei das Verfahren in die Länge. Der Antrag wurde allerdings als unbegründet und rechtsmissbräuchlich verworfen. Im Zentrum der hitzigen Debatten steht die Frage, ob die gesamte AfD und ihre Teilorganisationen zu Recht unter verstärkter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen.
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