Startseite Allgemeines afin24 GmbH- Widerspruch bei der Lebensversicherung, aber was machen die dann mit dem ausbezahlten Geld?
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afin24 GmbH- Widerspruch bei der Lebensversicherung, aber was machen die dann mit dem ausbezahlten Geld?

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Klar, eine Frage die man immer stellen muss, denn in der Vergangenheit musste man leider immer wieder feststellen, das dann im Hintergrund oft ein anderes Kapitalanlageprodukt aufgetaucht ist, in das die Kunden dann bitte doch die ausbezahlte-bzw. einen Teil davon- doch bitte investieren sollten. Oft haben wir dann bei ähnlichen Produkten in der Vergangenheit gesagt „Finger weg“, da es oft Produkte des §grauen Kapitalmarktes“ waren in die man die Kunden dann manövriert hat. Da, mit Verlaub ist dann eine Lebensversicherung dann doch die bessere Lösung, denn investiert man in ein Produkt des „grauen Kapitalmarktes, dann kann man 100% seines Kapitals verlieren.

Bei Lebensversicherungen ist das dann schon wesentlich schwieriger. Unser Rat bei solchen Angeboten wie hier von der afin24 GmbH, schauen Sie sich die möglichen Kapitalangebote immer genau an und lassen sie sich von dem jeweiligen Vermittler bitte schriftlich bestätigen wie hoch seine Provision für das vermittelte Geschäft ist, und lassen sie sich bitte bestätigen, das der Berater/Vermittler dazu eine Vermögensschadenshaftpflicht hat. Uns sind die beiden Herren aus der Vergangenheit als Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens Autark bekannt. Auch hier ging es darum Lebensversicherungen zu kündigen um dann in ein anderes Investment, damals Autark Produkte.

So die Werbung des Unternehmens:

Verbraucher haben Rechte – a​fin24 hilft! (auch bei diesem Angebot NEIN zu sagen)

Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen

Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus Dezember 2013 kann dem Vertrag – bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung – noch heute widersprochen werden.

Ein Widerruf führt zur Auflösung des geschlossenen Vertrages von Beginn an und kann zu einer deutlich höheren Rückzahlung führen, als über eine reguläre Kündigung. Diese Möglichkeit des Widerrufs bezieht sich auf Verträge, die zwischen dem 21.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden.

Ziel der afin24 ist es, Finanzdienstleistern, Maklern und Endkunden eine faire Lösung bei der Rückabwicklung von nicht effektiven Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu bieten. „afin24 macht keine Rechtsberatung – wir informieren Sie auf dem Weg zum Widerspruch!“

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