AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Frankfurt am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
I. Wirtschaftsbericht
1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen
Die AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene Investment KG mit Sitz in Frankfurt am Main (kurz „AIF“ oder „Gesellschaft“) wurde am 23. Oktober 2019 gegründet und am 21. November 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 51123 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 273 bis 277 und §§ 285 bis 292 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. Die Gesellschaft investiert unmittelbar oder mittelbar über Zweckgesellschaften in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind oder in Anteilen an geschlossenen inländischen Spezial-AIF, an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder an ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, (kurz „Portfolio-Anlagen“). Unter Beachtung der Anlageziele investiert die Gesellschaft weiterhin in Gelddarlehen, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente sowie Bankguthaben, (kurz „andere Anlagen“).
Persönlich haftende Gesellschafterin des AIF ist die AfricaGrow GP GmbH mit Sitz in München. Die AfricaGrow GP GmbH ist berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft allein zu führen. Die Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die der persönlich haftenden Gesellschafterin durch Gesellschaftsvertrag zugewiesen sind, die sich aus den Anlagebedingungen ergeben oder die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören und die nicht durch Gesetz oder Vertrag von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder von der Verwahrstelle wahrgenommen werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin bestellte die Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die insbesondere für die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement einschließlich der Identifikation, Prüfung, Strukturierung, Verwaltung und Veräußerung der Portfolio-Anlagen zuständig ist.
Die Anleger können sich als unmittelbar zeichnende Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligen. Die Mindestbeteiligung beträgt 200.000,00 EUR. Am 14. November 2019 wurde die erste Zeichnungsperiode mit der Kapitalzusage des Junior-Kommanditisten in Höhe von 85.000.000 EUR abgeschlossen. In der zweiten und dritten Zeichnungsperiode traten drei Kommanditisten („Senior-Kommanditisten“) der Gesellschaft bei und übernahmen Kapitalzusagen in Höhe von insgesamt 85.000.000,00 EUR. Die dritte Zeichnungsperiode endete am 01. April 2020. In der sich anschließenden vierten und letzten Zeichnungsperiode erhöhten der im Vorjahr der Gesellschaft beigetretene Junior-Kommanditist und zwei der drei Senior-Kommanditisten ihre Kapitalzusagen um insgesamt 30.000.000,00 EUR. Zum Ende der letzten Zeichnungsperiode am 07. Juli 2020 ist das Kommanditkapital in Höhe von 200.000.000,00 EUR vollständig gezeichnet und entfällt jeweils hälftig auf den Junior-Kommanditisten und die Senior-Kommanditisten.
Die Hafteinlagen betragen 0,01% der Kapitalzusagen und sind vollständig erbracht. Die übrigen Kapitalzusagen werden in Raten abgerufen und bilden die Kapitalrücklage.
Das bis zum 31. Dezember 2020 abgerufene Kapital beträgt 2,0 % der Kapitalzusagen. Das abgerufene Kapital verteilt sich wie folgt auf die Kommanditisten:
in Euro | Kapitalzusage | Kapitalabrufe | Nicht eingeforderte Kapitalzusage Vorab-Sondereinzahlung | Nicht eingeforderte ausstehende Kapitalzusagen | Anteil Kapitalabrufe an Kapitalzusagen |
Junior-Kommanditist | 100.000.000,00 | -2.012.975,51 | 97.987.024,49 | 0,00 | 2,0% |
Senior-Kommanditisten | 100.000.000,00 | -2.012.975,49 | 0,00 | 97.987.024,51 | 2,0% |
Gesamt | 200.000.000,00 | -4.025.951,00 | 97.987.024,49 | 97.987.024,51 | 2,0% |
Der Junior-Kommanditist leistete im Vorjahr eine Vorab-Sondereinzahlung in Höhe von 85.000.000,00 EUR und im Geschäftsjahr 2020 eine Vorab-Sondereinzahlung in Höhe von 15.000.000,00 EUR. Die Vorab-Sondereinzahlungen gelten gesellschaftsvertraglich nicht als Kapitaleinzahlung auf die übernommene Kapitalzusage, sondern als Vorabeinzahlungen auf das Gesellschaftskapital. Die Vorabeinzahlungen werden in der Bilanz innerhalb der Kapitalrücklage als eingezahlte Pflichteinlagen ausgewiesen. Bis zum 31. Dezember 2020 wurde das Vorab-Sonderkonto in Höhe des vom Junior-Kommanditisten abgerufenen Kapitals in Höhe von 2.012.975,51 EUR (davon im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 2.004.475,51 EUR) belastet und dem Kapitalkonto I/Unterkonto A (Einlagenkonto) des Junior-Kommanditisten in Höhe von 10.000,00 EUR (davon im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1.500,00 EUR) und dem Kapitalkonto I/Unterkonto B (Rücklagenkonto) des Junior-Kommanditisten in Höhe von 2.002.975,51 EUR gutgeschrieben.
Das abgerufene Kapital der Senior-Kommanditisten wurde in Höhe von 10.000,00 EUR dem jeweiligen Kapitalkonto I/Unterkonto A (Einlagenkonten) und in Höhe von 2.002.975,49 EUR dem jeweiligen Kapitalkonto I/Unterkonto B (Rücklagenkonten) gutgeschrieben. Davon beträgt das zum 31. Dezember 2020 abgerufene, aber noch nicht eingezahlte Kapital 484.250,00 EUR. Darüber hinaus bestehen noch nicht eingeforderte und auch noch nicht eingezahlte Kapitalzusagen der Senior-Kommanditisten in Höhe von 97.987.024,51 EUR, die im Jahresabschluss als nicht eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen ausgewiesen werden.
Der Gesellschaftsvertrag enthält für die zeichnenden Kommanditisten Sonderreglungen, zum einen in Bezug auf die Ergebnisverwendung und zum anderen in Bezug auf Einzahlungen des Junior-Kommanditisten und auf Kapitaleinzahlungen der zeichnenden Kommanditisten zur Investition in Portfolio-Anlagen, wenn diese aufgrund gesetzlicher Vorgaben an der Investition in die eine oder andere Portfolio-Anlage nicht partizipieren dürfen. In der Folge werden den zeichnenden Kommanditisten die Ergebnisse aus der Anlage und Verwaltung der Portfolio-Anlagen und anderer Anlagen auf einer individuellen Berechnungsbasis zugewiesen.
Im Geschäftsjahr 2020 bestehen die folgenden Anteilklassen
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Anteilklasse S: Vorab-Sondereinzahlung des Junior-Kommanditisten |
• |
Anteilklasse A: Kapitalanteile des Junior-Kommanditisten |
• |
Anteilklassen B bis D: Kapitalanteile der Senior-Kommanditisten |
Die Laufzeit der Gesellschaft ist bis zum 14. November 2034 befristet, sofern nicht die KVG die Verlängerung der Laufzeit um längstens vier Jahre anzeigt.
Die Gesellschaft betreibt keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, die mit produzierenden Unternehmen vergleichbar ist. Die Berichterstattung zu diesem Themenbereich entfällt deshalb.
Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.
2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Für die Gesellschaft sind neben den Entwicklungen auf dem Geldmarkt insbesondere die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen der afrikanischen Länder der DAC-Liste, in die die Gesellschaft überwiegend mittelbar investieren wird bzw. zum 31. Dezember 2020 bereits investiert hat, relevant.
Entwicklung der afrikanischen Wirtschaft
Im Jahr 2020 sank die afrikanische Wirtschaftsleistung1 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 %. Demgegenüber verzeichnete die afrikanische Wirtschaft im Vorjahr noch einen Zuwachs von 3,4 %. Unter den Ländern, die im Jahr 2020 einen Aufschwung erzielten, befanden sich fünf Länder: Ägypten, Äthiopien, Tansania, Ruanda und Südsudan. Wachstumsmindernd wirkten sich hingegen auf einzelne Länder, wie Nigeria, die im Jahr 2020 um 26,0 % gefallenen Ölpreise aus.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Sars-CoV-2-Pandemie sind von Land zu Land unterschiedlich. Tourismusabhängige Volkswirtschaften sahen sich mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von 11,5 % im Jahr 2020 konfrontiert, während ölexportierende Länder lediglich einen Rückgang um 1,5 % im Jahr 2020 zu verzeichnen hatten. Der Rückgang bei anderen ressourcenintensiven Volkswirtschaften betrug im Jahr 2020 4,7 %, während nicht ressourcenintensive Länder einen Rückgang um 0,9 % im Jahr 2020 verzeichneten. Afrikas makroökonomische Fundamentaldaten wurden durch die Sars-CoV-2-Pandemie geschwächt. Steuerlichen Schätzungen zufolge haben sich die Defizite im Jahr 2020 auf einen historischen Höchststand von 8,4 % des Bruttoinlandprodukts verdoppelt. Die Schuldenlast dürfte kurz- bis mittelfristig um 10 bis 15 Prozentpunkte steigen. Wechselkursschwankungen waren erhöht, die Inflation hat zugenommen und externe Finanzzuflüsse wurden stark gestört. Insgesamt ist die Rezession infolge der Sars-CoV-2-Pandemie in den afrikanischen Ländern allerdings schwächer ausgefallen als in anderen Regionen der Welt.
Im Hinblick auf das Jahr 2021 gehen die Prognosen derzeit von einem Wachstum von 6,2 % in tourismusabhängigen Volkswirtschaften aus. Bei anderen Ländern liegen die prognostizierten Wachstumsraten zwischen 3,1% und 4,1%.
Die aufgeführten wirtschaftlichen Bedingungen für das Jahr 2020 und die Erwartungen für das Jahr 2021 sind bezogen auf Afrika ermittelt worden. Diese sind keine Indikatoren für die weitere wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit der Sars-CoV-2-Pandemie. An den internationalen Kapitalmärkten führte die Sars-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 zu hohen Volatilitäten und Unsicherheiten, so dass es derzeit nicht möglich ist, die direkten Auswirkungen der Pandemie vollumfänglich zu beurteilen.
Entwicklung am Geldmarkt
Der Ausbruch der Sars-CoV-2-Pandemie im Frühjahr 2020 war ein großer Schock für die Wirtschaft. Die Europäische Zentralbank (EZB)2 prognostizierte für 2020 einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts im Euro-Währungsgebiet um 7,3 % und einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 8,0 %. Die EZB ergriff außerordentliche Maßnahmen, um die Auswirkungen abzumildern, darunter geldpolitische Impulse, nicht standardisierte geldpolitische Maßnahmen und vorübergehende Kapital- und operative Entlastungen für Banken, um deren Kreditvergabekapazität zu erhöhen. Im März 2020 erhöhte der EZB-Rat den Umfang der bestehenden Programme zum Ankauf von Vermögenswerten durch einen befristeten Rahmen zusätzlicher Netto-Vermögenskäufe in Höhe von 120 Mrd. EUR bis Ende 2020 und legte ein befristetes, separates und zusätzliches Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) mit einem Rahmen von 750 Mrd. EUR auf, der später auf insgesamt 1.850 Mrd. EUR erhöht wurde.
Infolgedessen zeigte sich der Hauptrefinanzierungssatz weiterhin konstant bei 0,0 %, während die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungs- und die Einlagefazilität bei 0,25 % und – 0,5 %3 lagen.
Es wird betont, dass Geldpolitik allein nicht ausreichen wird, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen, und dass die wirtschaftliche Erholung von Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts flankiert werden muss. Die Mitgliedstaaten werden davor gewarnt, das Niedrigzinsumfeld für eine Selbstverständlichkeit zu erachten, und es werden die Spill-over-Effekte einer sehr akkommodierenden Geldpolitik betont, wie etwa die Auswirkungen auf die Sparer oder das Risiko einer Vermögenspreisinflation.
3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
1. Geschäftsverlauf
Die Gesellschaft begann im Geschäftsjahr 2020 mit dem Aufbau des Portfolios, das sich aus 14 bis 20 Portfolio-Anlagen zusammensetzen soll. Bis zum Geschäftsjahresende wurden zwei Portfolio-Anlagen gezeichnet. Das in diese beiden Portfolio-Anlagen gezeichnete Kapital beträgt 22.360 TEUR, das sind 11,2 % des insgesamt zugesagten Kapitals; davon wurden bis zum Geschäftsjahresende 3.057 TEUR abgerufen, das sind 1,5 % des insgesamt zugesagten Kapitals. Die Anlageperiode der Gesellschaft endet am 14. November 2023 und kann zweimal um ein Jahr verlängert werden. Der Aufbau des Portfolios im Geschäftsjahr 2020 entsprach dem gesetzten zeitlichen Rahmen.
2. Ertragslage
Die Zeichnungs- und Anlageperiode haben im Geschäftsjahr 2020 die Ertragslage der Gesellschaft geprägt. Aus den ersten beiden im September 2020 gezeichneten Portfolio-Anlagen erzielte die Gesellschaft im Geschäftsjahr noch keine Erträge.
Für das Geschäftsjahr 2020 entstanden Aufwendungen in Höhe von 1.245 TEUR, die sich im Wesentlichen aus der Verwaltungsvergütung in Höhe von 497 TEUR, aus Beratungskosten in Höhe von 456 TEUR, aus Gründungskosten in Höhe von 133 TEUR, aus der Verwahrstellenvergütung in Höhe von 34 TEUR, sowie aus Prüfungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von 71 TEUR zusammensetzen. Der Anteil der Verwaltungsvergütung an den Aufwendungen betrug 40,0 %.
Aus der Investmenttätigkeit erwirtschaftete die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 einen ordentlichen Nettoverlust in Höhe von -1.245 TEUR.
Die Gesellschaft nahm im Geschäftsjahr 2020 Teilverkäufe aus den Wertpapieren vor, um Aufwendungen der Gesellschaft zahlen und Kapitalabrufe vom Junior-Kommanditisten aus der Vorab-Sondereinzahlung bedienen zu können. Aus den Wertpapierverkäufen realisierte die Gesellschaft einen Verlust in Höhe von 5 TEUR.
Aus der Investmenttätigkeit erwirtschaftete die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 ein realisiertes Ergebnis in Höhe von -1.250 TEUR.
Auf der Grundlage der Neubewertung entstanden zum 31. Dezember 2020 in Bezug auf die gehaltenen und erworbenen Wertpapiere (Geldmarktinstrumente) Erträge in Höhe von 31 TEUR und Aufwendungen in Höhe von 107 TEUR sowie in Bezug auf die gehaltenen und erworbenen Beteiligungen Aufwendungen in Höhe von 498 TEUR, welche im nicht realisierten Ergebnis ausgewiesen sind. Das nicht realisierte Ergebnis betrug -574 TEUR.
In Summe ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein negatives Ergebnis in Höhe von – 1.824 TEUR.
3. Vermögenslage
Das Kapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2020 99.891 TEUR (99,2 % der Bilanzsumme), das in Höhe von 98.664 TEUR auf den Junior-Kommanditisten und in Höhe von 1.227 TEUR auf die Senior-Kommanditisten entfiel. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Kapital beteiligt. Die Anzahl der umlaufenden Anteile beläuft sich zum Stichtag je Anteilklasse auf:
Anzahl der Anteile | |
Anteilklasse S | 97.987.024 |
Anteilklasse A | 10.000 |
Anteilklasse B | 3.000 |
Anteilklasse C | 6.300 |
Anteilklasse D | 700 |
Für die Anteilklasse S ermittelt sich die Anzahl der umlaufenden Anteile auf Basis des insgesamt auf dem Vorab-Sonderkonto eingezahlten Kapitals des Junior-Kommanditisten. Je nominal 1 EUR Kapitaleinzahlung auf dem Vorab-Sonderkonto gilt ein Anteil als ausgegeben. Das Vorab-Sonderkonto wird in Höhe des vom Junior-Kommanditisten abgerufenen Kapitals belastet, so dass der Anteilklasse S umlaufende Anteile in Höhe von je nominal 1 EUR abgerufenen Kapitals zurückgeführt wird.
Für die Anteilklassen A bis D bemisst sich die Anzahl der umlaufenden Anteile am Kapitalkonto I/Unterkonto A (Einlagenkonto). Je nominal 1 EUR Kapitaleinzahlung auf das Kapitalkonto I/Unterkonto A (Einlagenkonto) gilt ein Anteil als ausgegeben. Da das Kapitalkonto I/Unterkonto A (Einlagenkonto) vollständig eingezahlt ist, ändern nachfolgende Kapitalabrufe die Anzahl der umlaufenden Anteile nicht mehr.
Zum 31. Dezember 2020 bestand das Vermögen der Gesellschaft im Wesentlichen aus Wertpapieren in Höhe von 97.389 TEUR (96,7 % der Bilanzsumme) sowie aus Beteiligungen in Höhe von 2.635 TEUR (2,6 % der Bilanzsumme). Die Gesellschaft investierte in Übereinstimmung mit den Anlagebedingungen der Gesellschaft und des Vorab-Sonderkontos die liquiden Mittel in kurzfristig risikoarme Geldmarktinstrumente, um sowohl kurz- als auch langfristig möglichst eine negative Verzinsung dieser Mittel zu vermeiden. In Höhe der Vorab-Sondereinzahlung werden die liquiden Mittel zur Verrechnung mit den Kapitalabrufen vom Junior-Kommanditisten vorgehalten.
Zum Bilanzstichtag wurden weiterhin Rückstellungen in Höhe von 68 TEUR gebildet (0,1 % der Bilanzsumme). Die Verbindlichkeiten betragen 751 TEUR (0,7 % der Bilanzsumme).
4. Finanzlage
Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, die negative Verzinsung von liquiden Mitteln möglichst zu vermeiden sowie mit den Kapitalabrufen und den angelegten Geldmarktinstrumenten die Anlagetätigkeit der Gesellschaft und die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft gemäß den vereinbarten Fälligkeiten zu steuern.
Mit den liquiden Mitteln aus Kapitalabrufen in Höhe von 4.026 TEUR finanzierte die Gesellschaft im Wesentlichen die Anlagetätigkeit in Höhe von 3.057 TEUR. Für die weiteren im Geschäftsjahr 2020 mit Dienstleistern vereinbarten Leistungen bildete die Gesellschaft Rückstellungen in Höhe des erforderlichen Erfüllungsbetrages, sofern diese nicht bereits als Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente bestanden nicht. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gegeben.
5. Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage
Im Geschäftsjahr 2020 begann die Gesellschaft mit dem Aufbau des Portfolios, das auf 14 bis 20 Portfolio-Anlagen ausgerichtet wird und für die Dauer bis zum 14. November 2023 mit der Option zur Verlängerung um zweimal ein Jahr errichtet wird. Mit den bis zum Geschäftsjahresende 2020 gezeichneten zwei Portfolio-Anlagen entsprach der Aufbau des Portfolios dem gesetzten zeitlichen Rahmen.
4. Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main wurde mit Vertrag vom 14. November 2019 als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz „KVG“) bestellt. Die Allianz Global Investors GmbH ist durch die BaFin als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen.
Der Verwaltungsvertrag begann mit Unterzeichnung am 14. November 2019 und endet mit der Vollbeendigung der Gesellschaft. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die KVG können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten unter der Bedingung kündigen, dass spätestens zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung eine neue externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt ist. Das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages bleibt davon unberührt.
Die KVG übernimmt die Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere das Portfolio- und das Risikomanagement, die Bewertung des Vermögens sowie sämtliche Tätigkeiten, zu denen sie als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Gesetz verpflichtet ist. Mit Ausnahme des Portfolio- und Risikomanagements ist sie berechtigt, ihr obliegende Aufgaben auszulagern. Die KVG hat aus dem Bereich der administrativen Tätigkeiten für das Jahr 2020 folgende Auslagerungen vorgenommen:
Fondsadministration/-buchhaltung: State Street Bank International GmbH
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft haftet im Zusammenhang mit dem Verwaltungsvertrag der Gesellschaft für Handeln oder Unterlassen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Für ihre Tätigkeit erhält die KVG eine jährliche Verwaltungsvergütung (nicht eingeschlossen die ausgelagerten Tätigkeiten) in Höhe von
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100 bps p. a. auf den Anteil der Senior-Kommanditisten am Nettoinventarwert |
• |
100 bps p. a. auf den Anteil des Junior-Kommanditisten am Nettoinventarwert, abzüglich der Werte des Vorab-Sonderkontos |
• |
55 bps p. a. auf den Wert des Vorab-Sonderkontos |
jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr 2020 betrug die Verwaltungsvergütung der KVG inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (seit 01. April 2020 ohne Vergütung für die Fondsadministration/-buchhaltung in Höhe von 45 TEUR) 453 TEUR und entfiel auf die Verwaltung des Vorab-Sonderkontos in Höhe von 445 TEUR sowie auf die Verwaltung der Kapitalkonten des Junior-Kommanditisten und der Senior-Kommanditisten jeweils in Höhe von 4 TEUR.
Der State Street Bank International GmbH, Luxembourg wurde die Fondsadministration/-buchhaltung übertragen. Der Vertrag wurde am 30. März 2020 auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann innerhalb einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Haftung der State Street Bank International GmbH für Verstöße gegen die im Vertrag vereinbarten Leistungen ist der Höhe nach auf zweimal die kombinierte Jahresvergütung beschränkt. Für die Fondsadministration/-buchhaltung erhält die State Street Bank International GmbH eine jährliche Vergütung in Höhe von 2,75 bps p.a. auf die ersten 100.000 TEUR des Nettoinventarwertes, 2,25 bps p.a. auf die zweiten 100.000 TEUR des Nettoinventarwertes und 2,00 bps p.a. auf den 200.000 TEUR übersteigenden Nettoinventarwert zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Verwaltungsvergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Kosten der Verwahrstelle, der Fonds-Administration, der Anlageberatung sowie die Kosten für gesellschaftliche Verwaltungsaufgaben übersteigen im Geschäftsjahr 2020 nicht die Summe von 150 bps p. a., berechnet auf das Zeichnungskapital.
Die im Geschäftsjahr 2020 entstandenen Verwaltungsvergütungen, einschließlich der ausgelagerten Tätigkeiten, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „2. a) Verwaltungsvergütung“ ausgewiesen.
5. Angaben zur Mitarbeitervergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die folgende Aufstellung zeigt die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr tatsächlich gezahlten Vergütungszahlen für Mitarbeiter der Allianz Global Investors GmbH gegliedert in fixe und variable Bestandteile sowie nach Geschäftsleitern, Risikoträgern, Beschäftigten mit Kontrollfunktionen und Mitarbeitern, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger.
Tatsächlich gezahlte Vergütung 2020 der Allianz Global Investors GmbH
alle Werte in Euro
Mitarbeiter gesamt | |
Anzahl der Mitarbeiter am 31.12.2020 | 1.675 |
Fixe Vergütung | 164.233.442 |
Variable Vergütung | 103.587.135 |
Gesamtvergütung | 267.820.577 |
davon Risk Taker | |||||
davon Geschäftsleiter | davon Risk Taker | davon mit Kontrollfunktion | davon mit gleichen Einkommen | ||
Fixe Vergütung | 7.695.609 | 1.758.427 | 1.435.262 | 449.851 | 4.052.069 |
Variable Vergütung | 17.405.428 | 3.452.759 | 5.203.209 | 206.037 | 8.543.423 |
Gesamtvergütung | 25.101.037 | 5.211.186 | 6.638.471 | 655.888 | 12.595.492 |
Die Angaben zur Mitarbeitervergütung enthalten keine Vergütungen, die von ausgelagerten Managern an deren Mitarbeiter gezahlt werden. Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Festlegung der Vergütung
Die KVG unterliegt den für die Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung des Vergütungssystems. Für die Entscheidung über die Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter ist regelmäßig die Geschäftsführung der KVG zuständig. Für die Geschäftsführung selbst liegt die Entscheidung über die Festlegung der Vergütung beim Gesellschafter.
Die KVG hat einen Vergütungsausschuss eingerichtet, der die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnimmt. Dieser Vergütungsausschuss setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats der KVG, die jeweils vom Aufsichtsrat gewählt werden, wobei ein Mitglied ein Mitarbeitervertreter sein sollte.
Der Bereich Personal entwickelte in enger Zusammenarbeit mit den Bereichen Risikomanagement und Recht & Compliance sowie externen Beratern und unter Einbindung der Geschäftsführung die Vergütungspolitik der KVG unter den Anforderungen der OGAW und AIFM-Richtlinie. Diese Vergütungspolitik gilt sowohl für die in Deutschland ansässige KVG als auch deren Zweigniederlassungen.
Vergütungsstruktur
Die Hauptkomponenten der monetären Vergütung sind das Grundgehalt, das typischerweise den Aufgabenbereich, die Verantwortlichkeiten und die Erfahrung widerspiegelt, wie sie für eine bestimmte Funktion erforderlich sind, sowie die Gewährung einer jährlichen variablen Vergütung.
Die Summe der unternehmensweit bereitzustellenden variablen Vergütungen ist vom Geschäftserfolg sowie der Risikoposition des Unternehmens abhängig und schwankt daher von Jahr zu Jahr. In diesem Rahmen orientiert sich die Zuweisung konkreter Beträge zu einzelnen Mitarbeitern an der Leistung des Mitarbeiters bzw. seiner Abteilung während der jeweiligen Betrachtungsperiode.
Die variable Vergütung umfasst eine jährliche Bonuszahlung in bar nach Abschluss des Geschäftsjahres. Für Beschäftige, deren variable Vergütung einen bestimmten Wert überschreitet, wird ein signifikanter Anteil der jährlichen variablen Vergütung um drei Jahre aufgeschoben.
Die aufgeschobenen Anteile steigen entsprechend der Höhe der variablen Vergütung. Die Hälfte des aufgeschobenen Betrags ist an die Leistung des Unternehmens gebunden, die andere Hälfte wird in von KVG verwaltete Fonds investiert. Die letztendlich zur Auszahlung kommenden Beträge sind vom Geschäftserfolg des Unternehmens oder der Wertentwicklung von Anteilen an bestimmten Investmentfonds während einer mehrjährigen Periode abhängig.
Des Weiteren können die aufgeschobenen Vergütungselemente gemäß den Planbedingungen verfallen.
Leistungsbewertung
Die Höhe der Zahlung an die Mitarbeiter ist an qualitative und quantitative Leistungsindikatoren geknüpft.
Für Investment Manager, deren Entscheidungen große Auswirkungen auf den Erfolg der Investmentziele unserer Kunden haben, orientieren sich quantitative Indikatoren an einer nachhaltigen Anlage-Performance. Insbesondere bei Portfolio Managern orientiert sich das quantitative Element an der Benchmark des Kundenportfolios oder an der vom Kunden vorgegebenen Renditeerwartung – gemessen über einen Zeitraum von einem Jahr sowie von drei Jahren.
Zu den Zielen von Mitarbeitern im direkten Kundenkontakt gehört auch die unabhängig gemessene Kundenzufriedenheit.
Die Vergütung der Mitarbeiter in Kontrollfunktionen ist nicht unmittelbar an den Geschäftserfolg einzelner von der Kontrollfunktion überwachten Bereiche gekoppelt.
Risikoträger
Als Risikoträger wurden folgende Mitarbeitergruppen qualifiziert: Mitarbeiter der Geschäftsleitung, Risikoträger und Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen (welche anhand aktueller Organisation Diagramme und Stellenprofile identifiziert, sowie anhand einer Einschätzung hinsichtlich des Einflusses auf das Risikoprofil beurteilt wurden) sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Mitglieder der Geschäftsleitung und Risikoträger, und deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Gesellschaft und der von dieser verwalteten Investmentvermögen auswirkt.
Risikovermeidung
Die KVG verfügt über ein umfangreiches Risiko-Reporting, das sowohl aktuelle und zukünftige Risiken im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Risiken, welche den Risikoappetit der Organisation überschreiten, werden unserem Globalen Vergütungsausschuss vorgelegt, welcher ggf. über eine Anpassung des Gesamt-Vergütungspools entscheidet.
Auch individuelle variable Vergütung kann im Fall von Verstößen gegen unsere Compliance-Richtlinien oder durch Eingehen von zu hohen Risiken für das Unternehmen reduziert oder komplett gestrichen werden.
Jährliche Überprüfung und wesentliche Änderungen des Vergütungssystems
Der Vergütungsausschuss hat während der jährlichen Überprüfung des Vergütungssystems, einschließlich der Überprüfung der bestehenden Vergütungsstrukturen sowie der Umsetzung und Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Durch diese zentrale und unabhängige Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass die Vergütungspolitik gemäß den vom Aufsichtsrat festgelegten Vergütungsvorschriften umgesetzt wurde. Ferner gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Änderungen der Vergütungspolitik.
6. Angaben gemäß § 300 KAGB
Zum Geschäftsjahresende verfügte die Gesellschaft über keine schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände.
Zum Liquiditätsmanagement wird auf die nachfolgenden Ausführungen zu Abschnitt II. 4. „Risikoprofil, Liquiditäts- und Risikomanagement“ des Lageberichtes verwiesen. Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement der Gesellschaft werden derzeit nicht in Erwägung gezogen.
Die Gesellschaft darf mit Ausnahme von Zwischenfinanzierungen von längstens 180 Tagen und von maximal 15 % der insgesamt durch die zeichnenden Kommanditisten übernommenen Kapitalzusagen keine Kredite aufnehmen. Die Gesellschaft nahm im Jahr 2020 keine Kredite und keine Zwischenfinanzierungen auf und verzichtet insofern auf die Angabe gemäß § 300 Abs. 2 KAGB.
II. Tätigkeitsbericht
1. Anlageziele und Anlagestrategie
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft berichtet im Folgenden über die für die Portfolioverwaltung sowie für die sonstigen Vermögensgegenstände maßgeblichen Anlageziele und Anlagestrategien und die im Geschäftsjahr 2020 getätigten Investitionen.
Die Gesellschaft wird in Portfolio-Anlagen in Form von Private Equity Fonds und Venture Capital Fonds investieren, die ihr Kapital überwiegend in wachstumsorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (kurz „KMU“) sowie in junge innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial (kurz „Start Up“) insoweit einsetzen, als diese in einem der afrikanischen Länder der DAC-Liste ihren Hauptgeschäftssitz haben und/oder überwiegend ihre Wertschöpfung in diesen Ländern generieren. Aus der Investition in Portfolio-Anlagen soll ein langfristiger Wertzuwachs des investierten Kapitals erzielt werden. Zudem soll eine positive, langfristige entwicklungspolitische und gesamtgesellschaftliche Wirkung erreicht werden, indem durch die Investition und die gleichzeitige Förderung der KMU und Start Ups und ihrer Manager der Zugang zu Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Finanzierungen verbessert wird, nachhaltig Arbeitsplätze geschaffen werden und das Wirtschaftswachstum unterstützt wird.
Das Kapital soll in 14 bis 20 Portfolio-Anlagen investiert werden,
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in Höhe von 5.000 TEUR bis 15.000 TEUR in Portfolio-Anlagen mit einer Venture Capital – Anlagestrategie, die vorrangig auf Wachstumsfinanzierung von Unternehmen ausgerichtet ist, wenn diese mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: weniger als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von weniger als 15.000 TEUR oder einen Jahresumsatz von weniger als 15.000 TEUR |
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in Höhe von 10.000 TEUR bis 20.000 TEUR in Portfolio-Anlagen mit einer Wachstumsphasen-Strategie, die vorrangig auf Wachstumsfinanzierung von Unternehmen ausgerichtet ist, wenn diese die folgenden Kriterien erfüllen: weniger als 500 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von weniger als 50.000 TEUR. |
Das Kapital soll weiterhin unter folgenden Bedingungen investiert werden:
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Nicht mehr als 20 % der Kapitalzusagen der zeichnenden Kommanditisten dürfen ohne einstimmige Zustimmung des Investorenbeirates in eine Portfolio-Anlage investiert werden. |
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Die Zeichnungssumme der Gesellschaft an einer Portfolio-Anlage darf 15 % der gesamten Zeichnungssumme der Portfolio-Anlage nicht übersteigen. |
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Das Kapital darf nicht in intransparente Länder bzw. Gebiete gemäß den Leitlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz „KFW“) zum „Umgang mit Finanzierungen in intransparente Länder bzw. Gebiete“ investiert werden. |
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Der Manager der Portfolio-Anlage kann durch einen positiven, transparenten Track Record mindestens einen erfolgreich umgesetzten alternativen Investmentfonds mit einer der Portfolio-Anlage vergleichbaren Anlagestrategie nachweisen. |
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Die Investition in eine Portfolio-Anlage sollte für die zeichnenden Kommanditisten keine Steuererklärungspflichten außerhalb von Deutschland auslösen. |
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Das Kapital sollte diversifiziert in verschiedene Branchen (u. a. in Fin-Tech, verarbeitende Industrie, Landwirtschaft inkl. Ag-Tech, Bildung inkl. Ed-Tech, Gesundheitswesen, Verkehr, Kommunikation, Handel inkl. E-Commerce mit Fokus auf lokale technologische innovative Unternehmen) und in verschiedenen Ländern (zum Ende der Anlageperiode sollen mindestens 30 % in einem der „G20 Compact with Africa Staaten“ mittelbar oder unmittelbar investiert sein) angelegt werden. |
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Das Kapital soll zum Ende der Anlageperiode zu 30 % in Portfolio-Anlagen mit einer Venture Capital – Anlagestrategie und zu 70 % in Portfolio-Anlagen mit einer Wachstumsphasen-Strategie investiert sein. Eine Abweichung von dieser Quote ist gemäß § 2 Ziffer 3 der Anlagebedingungen möglich. |
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Die Summe der Co-Investments darf 10% der Kapitalzusagen der zeichnenden Kommanditisten nicht übersteigen. Mit einstimmiger Zustimmung des Investorenbeirates darf diese Grenze auf 15 % angehoben werden. |
Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft investiert, dürfen Währungsrisiken unterliegen. Mit Ausnahme von Zwischenfinanzierungen von längstens 180 Tagen und von maximal 15 % der insgesamt durch die zeichnenden Kommanditisten übernommenen Kapitalzusagen darf die Gesellschaft keine Kredite aufnehmen. Zwischenfinanzierungen dürfen ausschließlich zum Ausgleich ausstehender Kapitaleinzahlungen aufgenommen werden. Derivate dürfen nur zur Absicherung der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust getätigt werden.
Die Gesellschaft investierte im Geschäftsjahr 2020 unmittelbar in zwei ausländische Spezial-AIF’s, von denen einer eine Venture Capital-Anlagestrategie und der andere eine Wachstumsphasen-Anlagestrategie verfolgt. Die Zeichnungssumme der Gesellschaft an den Portfolio-Anlagen beträgt jeweils nicht mehr als 15 % am gesamten Zeichnungskapital der Portfolio-Anlage sowie bei dem einen nicht mehr als 15.000 TEUR und bei dem anderen nicht mehr als 17.000 TUSD (13.854 TEUR, berechnet auf Basis des Devisenkassamittelkurses zum 31.12.2020 von 1 EUR = 1,2271 USD) mit der Option zur Erhöhung um 2 TUSD (1.630 TEUR). Das Zeichnungskapital der Portfolio-Anlagen betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2020 insgesamt 22.360 TEUR, davon waren 3.057 TEUR abgerufen.
Die Portfolio-Anlagen wurden gemäß den in diesem Abschnitt angegebenen Anlagebedingen der Gesellschaft erworben. Für die Auswahl der Portfolio-Anlagen kam das in Abschnitt III.4.5. „Gesamtrisikolage“ dargestellte Prüfraster zur Anwendung. Dem Erwerb der Portfolio-Anlagen lag jeweils die Anlageentscheidung der Kapitalverwaltungsgesellschaft, handelnd durch ihr Investmentkomitee, zugrunde.
Fehlgeschlagene Investments traten im Geschäftsjahr 2020 nicht auf.
Weitere Angaben zu den gezeichneten Portfolio-Anlagen enthält die nachfolgende Übersicht:
Cathay AfricInvest Innovation Fund LLC | SPE AIF I, LP | |
Portfolio-Anlage * | Portfolio-Anlage** | |
Sitz | 5 th Floor, Barkly Wharf, Le Caudan Waterfront, Port Lois, Republic of Mauritius | 2nd Floor, The Axis, 26 Bank Street, Cybercity, Ebene 72201, Mauritius |
Rechtsform | Limited Liability Company1 | Limited Partnership |
Anwendbares Recht | Mauritius | Mauritius |
Währung | EUR | USD |
Manager | Cathay AfricInvest Innovation Limited | SPE Capital (GP) Limited |
Zeichnung und Annahme | 30.09.2020 | 29.09.2020 |
Zeichnungssumme | weniger als 15.000 TEUR am insgesamt gezeichneten Kapital | weniger als 15.000 TUSD am insgesamt gezeichneten Kapital mit Option zur Erhöhung um 2 .000 TUSD |
Anteil an der Portfolio-Anlage | weniger als 15 % am insgesamt gezeichneten Kapital | weniger als 15 % am insgesamt gezeichneten Kapital |
Zeichnungskapital der Gesellschaft | 120.000 TEUR mit Option zur Erhöhung auf 150.000 TEUR | 258.000 TUSD |
Annahme Zeichnungssumme | 8.506 TEUR | 17.000 TUSD |
Kapitalabrufe zum 31.12.2020 | 3.057 TEUR | 0 TUSD |
Anteilswert zum 31.12.2020 | 2.635 TEUR | 0 TUSD |
Aufwendungen aus Neubewertung ohne Anschaffungsnebenkosten | 423 TEUR | 0 TUSD |
Anschaffungsnebenkosten | 76 TEUR | 41 TEUR2 |
Laufzeit | 31.12.2029 mit Option zur Verlängerung um 2×1 Jahr | 14.01.2031 mit Option zur Verlängerung um 2×1 Jahr |
Investitionen | FinTech, Agtech, E/M Commerce, Bildung, Gesundheit, Software, Erneuerbare Energien | Industriewaren, Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung |
Anlagestrategie | Venture Capital- Strategie | Wachstumsphasen- Strategie |
Investments zum 31.12.2020 | 4 | 4 |
* Aus deutscher steuerlicher Sicht entspricht die Rechtsform der einer Kapitalgesellschaft.** Vor dem ersten Kapitalabruf werden die Anschaffungsnebenkosten, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 angefallen sind, in der Bilanz im Posten „A. Aktiva, 5. Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen.
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden in kurzfristige risikoarme Geldmarktinstrumente angelegt, um sowohl kurz- als auch langfristig möglichst eine negative Verzinsung dieser Mittel zu vermeiden. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 verloren die Geldmarktinstrumente in Summe weniger als neun Basispunkte an Wert. Vor dem Hintergrund aktueller negativer Zinsen in Höhe von 60 bps p.a. auf Kontoguthaben allgemein bzw. von 75 bps p.a. bezogen die Kontoguthaben der Gesellschaft hat sich dies Strategie somit ausgezahlt.
Bei den Geldmarktinstrumenten handelt es sich um französische OGAW-Investmentfonds mit der Klassifizierung „Kurzfristige Geldmarktfonds mit variablen Nettoinventarwert“ und „Auf Euro lautende Anleihen und andere Forderungspapiere“. Der Referenzindex ist der EONIA.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden in Höhe von 14.850 TEUR Anlagen und in Höhe von 2.379 TEUR Teilverkäufe in Bezug auf diese Geldmarktinstrumente getätigt.
Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine wesentlichen Änderungen zu den vorgeschriebenen und in den Anlagebedingungen enthaltenen Anlagezielen und Anlagestrategien. In der Folge ergaben sich keine Änderungen im Hinblick auf die Anlagepolitik der Gesellschaft.
2. Wertentwicklung des Investmentanlagevermögens
Die Nettoinventarwerte des Junior-Kommanditisten und der Senior-Kommanditisten sowie der Wert des Vorab-Sonderkontos betrugen zum 31. Dezember 2020:
Junior-Kommanditist | Senior-Kommanditist | ||||
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
Wert des Vorab-Sonderkontos vor Belastung mit Ergebnissen aus der Anlage und Verwaltung des Vorab-Sonderkontos | 97.987.024,49 | ||||
Realisierte Ergebnisse Vorab-Sonderkonto | -469.071,10 | ||||
Nicht realisierte Ergebnisse Vorab-Sonderkonto | -81.937,72 | ||||
Nettoinventarwert | 1.227.618,02 | 368.285,40 | 773.399,34 | 85.933,25 | |
Gesamt | 97.436.015,67 | 1.227.618,02 | 368.285,40 | 773.399,34 | 85.933,25 |
in Euro | Gesellschaft Gesamt |
Wert des Vorab-Sonderkontos vor Belastung mit Ergebnissen aus der Anlage und Verwaltung des Vorab-Sonderkontos | 97.987.024,49 |
Realisierte Ergebnisse Vorab-Sonderkonto | -469.071,10 |
Nicht realisierte Ergebnisse Vorab-Sonderkonto | -81.937,72 |
Nettoinventarwert | 2.455.236,01 |
Gesamt | 99.891.251,68 |
Die bisherige Wertentwicklung ist nicht als Indikator für die zukünftige Wertentwicklung zu sehen.
3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren wurden für die Beurteilung der Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 nicht herangezogen. Die Investition in die Portfolio-Anlagen erfolgt mit dem Ziel der Nachhaltigkeit und der Vermeidung negativer Umwelt-, Sozial- und Klimaauswirkungen in Bezug auf das in Start Ups und KMUs eingesetzte Kapital. Den Start Ups und KMUs werden verbindlich Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von negativen Umwelt-, Sozial- und Klimaauswirkungen auf der Grundlage der im Anhang zum Gesellschaftsvertrag vereinbarten Richtlinie auferlegt. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird einmal jährlich berichtet. Es werden Korrekturen eingefordert, wenn Maßnahmen unzureichend umgesetzt oder nicht erreicht wurden. Die Richtlinie benennt weiterhin Kriterien, die zum Ausschluss der Investition in Start Ups und KMUs führen.
4. Risikoprofil, Liquiditäts- und Risikomanagement
Aufgabe des Risikomanagements der KVG ist es, dass das Risikoprofil des AIF seinen Anlagestrategien und -zielen entspricht. Hierzu hat die KVG Risikomanagementverfahren implementiert, die die relevanten Risiken des AIF berücksichtigen. Die identifizierten Hauptanlagerisiken umfassen Währungsrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken. Es wird hierzu auf den Chancen- und Risikobericht in Abschnitt III verwiesen.
Das Risikomanagement ist in die Auswahl und die Überwachung von Portfolio-Anlagen sowie von Geldmarktinstrumenten involviert und wird vor jeder Investition eine materielle Plausibilitätsprüfung der Risikoanalyse der Portfolio-Anlage bzw. der Geldmarktinstrumente vornehmen. Die laufende Überwachung wird insbesondere durch Qualitätsprüfungen der berichteten Marktwerte, Analyse von signifikanten Marktwertänderungen von Portfolio-Anlagen und Geldmarkinstrumenten sichergestellt. Darüber hinaus wird eine jährliche Überprüfung der Portfolio-Anlagen erfolgen.
Im Rahmen des Liquiditätsmanagements werden Verfahren eingesetzt, die es der KVG ermöglichen, den Mittelbedarf des AIF für die Beteiligung an Portfolio-Anlagen, u. a. auch für etwaige kurzfristige Kapitalabrufe sowie für die Bestreitung der von der Gesellschaft zu deckenden Kosten durch Kapitalabrufe von den zeichnenden Kommanditisten, zu steuern. Aus den geplanten Zahlungsströmen der Gesellschaft wird eine Liquiditätsreserve gebildet und in regelmäßigen Abständen geprüft, um die Liquiditätsdeckung der Gesellschaft zu gewährleisten. Hierbei werden Zahlungspflichten und – termine aus der Anlagetätigkeit, aus mit Dritten abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen ebenso einbezogen wie die Terminierung der Kapitalabrufe von den zeichnenden Kommanditisten, die Anlage und die Veräußerung liquider Mittel sowie deren Wertveränderung und letztlich Informationen zu Rückflüssen aus den Portfolio-Anlagen. Stresstests simulieren die Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung der von der KVG identifizierten Risiken. Die identifizierten wesentlichen Risiken umfassen Währungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken.
III. Chancen- und Risikobericht
Bis zum 31. Dezember 2020 investierte die Gesellschaft in zwei Portfolio-Anlagen. Die Kapitaleinzahlung in eine der beiden Portfolio-Anlagen betrug 3.057 TEUR. In gleicher Höhe zahlten der Junior- und die Senior-Kommanditisten abgerufenes Kapital in die Gesellschaft ein. Die der Gesellschaft in Rechnung gestellten Aufwendungen wurden überwiegend mit abgerufenem und eingezahltem Kapital des Junior-Kommanditisten ausgeglichen. Zwischenfinanzierungen nahm die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 nicht auf. Risiken aus der Veränderung von Kreditzinsrisiken bestanden deshalb nicht bzw. werden als unwesentlich eingeschätzt.
Chancen sieht die Geschäftsführung in der Entwicklung der Portfolio-Anlagen durch deren breite Streuung und deren Ausrichtung. So investiert eine einzelne Portfolio-Anlage in mehrere technologisch und lokal innovative KMU und Start Ups unterschiedlicher wirtschaftlicher Sektoren. Die Investition orientiert sich am afrikanischen Markt, insbesondere an der Nachfrage nach Technologie sowie nach Dienstleistungen durch die wachsende afrikanische Mittelschicht. Gleichzeitig sieht die Geschäftsführung die Chance Arbeitsplätze zu schaffen sowie Unternehmen am afrikanischen Markt zu fördern, die unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Klima wirtschaften. Die Investitionen werden mit dem Ziel verfolgt, mittel- bis langfristig Wertzuwächse aus den Portfolio-Anlagen zu erzielen.
1. Währungsrisiko
Die Anlage von Geldmarktinstrumenten sowie einer der Portfolio-Anlagen erfolgte in EUR. Für diese Anlagen bestehen insofern keine Währungsrisiken. Die Währung der anderen Portfolio-Anlage lautet auf USD. Bis zum Geschäftsjahresende 2020 erfolgte keine Kapitaleinzahlung in diese Portfolio-Anlage. In Bezug auf die Kapitalzusage besteht insoweit das Risiko, dass sich der Währungskurs zwischen dem USD und dem EUR zuungunsten des EUR entwickeln könnte. Eine solche Entwicklung könnte sich nachteilig auf den Umfang der geplanten Investitionen auswirken. Die Kursveränderung wird fortlaufend überwacht.
Für beide Portfolio-Anlagen gilt, dass sie in afrikanischen Ländern und damit in Ländern mit anderer Währung als dem EUR investieren und daher Wechselkurs- bzw. Währungsrisiken aus den Beteiligungen an den Portfolio-Gesellschaften unterliegen können. Diese Risiken können, wenn überhaupt, nur in sehr begrenztem Umfang abgesichert werden.
Es ist darüber hinaus möglich, dass Beschränkungen des Kapitalverkehrs in den Anlagestaaten verfügt werden. Insbesondere ist es möglich, dass in einigen Ländern die Wechselkurssätze und der Umtausch von Währungen direkt oder indirekt staatlich kontrolliert bzw. festgesetzt werden. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die Freiheit des Kapitalverkehrs in den Anlagestaaten auf eine Weise eingeschränkt wird, die es den Portfolio-Anlagen unmöglich macht, von ihnen investierte Gelder wieder zurückzuerlangen.
2. Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiken können dadurch entstehen, dass Kapitaleinzahlungen der Kommanditisten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgen oder liquide Mittel nicht in angemessener Höhe vorgehalten werden. Diese können dazu führen, dass die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft nicht nachkommen kann bzw. dass sie die im Falle von gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten von Gesellschaftern zu zahlenden Abfindungsansprüche vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen kann.
Unzureichende Liquidität kann sich auf die Wertentwicklung des Fonds auswirken, da die Gesellschaft gezwungen sein kann, Vermögensgegenstände vorzeitig oder zu schlechteren Konditionen als geplant zu veräußern, um die Liquidität wiederherzustellen. Die Anteile an den Portfolio-Anlagen werden nicht an öffentlichen Märkten gehandelt. Eine Rückgabe der Anteile an den Portfolio-Anlagen ist typischerweise ebenso ausgeschlossen wie die vorzeitige Kündigung durch einen Gesellschafter einer Portfolio-Anlage. Die Gesellschaftsverträge der Portfolio-Anlagen enthalten erhebliche Beschränkungen für die Verfügung über Anteile an der jeweiligen Portfolio-Anlage. Die Gesellschaft muss davon ausgehen, dass sie ihre Anteile an den Portfolio-Anlagen bis zur vollständigen Abwicklung von deren Portfolios halten wird.
Den Liquiditätsrisiken wird durch ein aktives Liquiditätsrisikomanagement entgegengewirkt. Die Gesellschaft wird den Mittelbedarf zum Ausgleich der entstandenen Kosten, vornehmlich in Höhe der von den Dienstleistern gegenüber der Gesellschaft abgerechneten Kosten sowie für die Investition in Portfolio-Anlagen durch kurzfristige Kapitalabrufe gegenüber den beigetretenen Kommanditisten, decken.
3. Marktrisiko
Investitionen werden in Übereinstimmung mit den Anlagezielen bzw. der Anlagepolitik des AIF vorgenommen. Zum 31. Dezember 2020 waren 2,6 % des Vermögens in Portfolio-Anlagen und 96,7 % des Vermögens in Geldmarktinstrumenten angelegt. Es besteht insoweit ein Marktpreisrisiko sowie ein Zinsänderungsrisiko.
Die Beteiligungen an den Portfolio-Anlagen unterliegen Marktwertänderungen, die durch die Entwicklung der afrikanischen Volkswirtschaften ebenso wie von der Entwicklung der geförderten KMU und Start Ups und anderer Faktoren hervorgerufen werden. Dazu können unter anderem Währungsrisiken, Inflationsrisiken, Steuerrisiken, Nachhaltigkeitsrisiken und Risiken im Zusammenhang mit der Sars-CoV-2-Pandemie gehören.
Die Portfolio-Anlagen investieren in technologisch und lokal innovative KMU und Start Ups unterschiedlicher wirtschaftlicher Sektoren. Es können sich wirtschaftliche, technologische, Management- und sonstige Probleme ergeben, die zu erheblichen Abweichungen von den vorgelegten Geschäftsplänen führen können. Derartige Abweichungen können weitere Investitionen aus dem Zeichnungskapital der Portfolio-Anlagen erfordern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Portfolio-Anlagen die wirtschaftlichen Erwartungen nicht erfüllen und Beteiligungen ganz oder teilweise abgeschrieben werden müssen.
Zum Zeitpunkt der Erstinvestition einer Portfolio-Anlage sind die Start Ups in der Regel noch in der Produktentwicklungs- und Markteintrittsphase. Daher lassen sich bei Eingehung der Beteiligungen keine hinreichend belastbaren oder verifizierbaren Prognosen über den Verlauf der Beteiligung abgeben. Auch zum Zeitpunkt der Erstinvestition einer Portfolio-Anlage in KMU lassen sich nur eingeschränkt belastbare oder verifizierbare Prognosen über den Verlauf der Beteiligung abgeben.
Das Marktpreisrisiko jeder einzelnen Portfolio-Anlage wird auf der Grundlage der im Rahmen der Due Diligence getroffen Feststellungen überprüft. Nach Einschätzung des Managements in Bezug auf die Entwicklung der Marktpreise der Portfolio-Anlagen wird von einem hohen Marktpreisrisiko ausgegangen. Dem Marktpreisrisiko wird durch ein aktives Liquiditäts- und Risikomanagement entgegengewirkt.
Die Geldmarktinstrumente werden aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft angelegt, um eine negative Verzinsung der Guthaben bzw. um ein Verwahrentgelt zu vermeiden. Zur Steuerung des Marktpreisrisikos für Geldmarktinstrumente diversifiziert die KVG die Anlage liquider Mittel in Geldmarktinstrumente. Nach Einschätzung des Managements in Bezug auf die Entwicklung der Marktpreise der Geldmarktinstrumente wird von einem geringeren Marktpreisrisiko bzw. Zinsänderungsrisiko ausgegangen. Die Geldmarktinstrumente werden an einem öffentlichen Markt gehandelt, das Management kann durch den Verkauf und die Investition in andere Geldmarktinstrumente das Marktpreisrisiko zusätzlich minimieren und steuern.
4. Operationelles Risiko
Operationelle Risiken können entstehen durch beispielsweise unzureichende interne Prozesse sowie menschliches oder Systemversagen. Zu den operationellen Risiken zählen u. a. Rechts- und Steuerrisiken sowie Personal- und Abwicklungsrisiken.
Zur Bewertung der operationellen Risiken in den Prozessen der KVG führt die KVG in relevanten Prozessen, die auf Basis einer risikoorientierten Gesamtübersicht identifiziert werden, detaillierte Risikoüberprüfungen durch, identifiziert Schwachstellen und definiert Maßnahmen zu deren Behebung. Werden definierte Leistungen an externe Unternehmen übertragen, überwacht die Gesellschaft diese im Rahmen laufender Qualitätskontrollen und regelmäßiger Überprüfungen. Treten Ereignisse aus operationellen Risiken auf, werden diese unverzüglich nach Entdeckung korrigiert, erfasst, analysiert und Maßnahmen zur Vermeidung festgelegt. Sollte ein Ereignis aus operationellen Risiken die Gesellschaft betreffen, so werden relevante Verluste grundsätzlich durch die KVG ausgeglichen. Die Gesellschaft war im Berichtszeitraum grundsätzlich operationellen Risiken in den Prozessen der Gesellschaft ausgesetzt, hat jedoch kein erhöhtes operationelles Risiko aufgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine weiteren wesentlichen Risiken.
5. Gesamtrisikolage
Die am 23. Oktober 2019 gegründete Gesellschaft hat bis zum 31. Dezember 2020 die Zeichnungsphasen mit einem Kommanditkapital von 200.000 TEUR abgeschlossen. Die liquiden Mittel aus Kapitaleinzahlungen setzt die Gesellschaft für die Investition in Portfolio-Anlagen sowie zur Finanzierung der laufenden Verwaltungsaufwendungen ein. Die liquiden Mittel aus den Vorab-Sondereinzahlungen sind in Geldmarktinstrumenten angelegt.
Die Gesellschaft befindet sich im Sourcing Stadium der Investitionsphase. Für die Auswahl von Portfolio-Anlagen wird ein Prüfraster angewendet, das folgende vier Kategorien umfasst:
• |
kurzfristige Geschäftsrisiken: umfassende Due Diligence (Einschätzung des Managements der Portfolio-Anlage, des Track Records, des Portfolios; Bewertung des Liquiditätsmanagements, des Währungsrisikos und Risiken aus der Sars-CoV-2-Pandemie; rechtliche und steuerrechtliche Prüfung) |
• |
langfristige Geschäftsrisiken: umfassende Due Diligence (Einschätzung des Managements der Portfolio-Anlage, des Track Records, des Portfolios; Bewertung des Liquiditätsmanagements, des Währungsrisikos und der Risiken aus der Sars-CoV-2-Pandemie; rechtliche und steuerrechtliche Prüfung) |
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Umwelt- und Sozialthemen wie Arbeitsplatzsicherheit und Sozialsysteme |
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Macro-Umfeld wie politische Risiken und Zentralbankinterventionen. |
Auf Basis des Prüfrasters zeichnete die Gesellschaft Anteile an zwei Portfolio-Anlagen. Für diese Portfolio-Anlagen werden die im Rahmen der Due Diligence getroffenen Einschätzungen aktuell zur Beurteilung der Gesamtrisikolage herangezogen. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Anteil der Portfolio-Anlagen am Vermögen der Gesellschaft 2,6 %.
Die Gesellschaft investiert in Portfolio-Anlagen mit dem Ziel, nachhaltig Wertzuwächse aus afrikanischen Ländern der DAC-Liste zu erzielen. Nachhaltigkeitsrisiken könnten durch Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf die festgelegten Nachhaltigkeitsfaktoren eintreten und sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Start Ups und KMU auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken könnten sich nur mittelbar über die Investition in Portfolio-Anlagen ergeben. Diese sind im Risikomanagement berücksichtigt und werden im Rahmen der als wesentlich identifizierten Risiken abgebildet.
Die Folgen im Zusammenhang mit der Sars-CoV-2-Pandemie können sich auf die Gesamtrisikolage der Gesellschaft mittelbar durch die Investition in die Portfolio-Anlagen und/oder unmittelbar auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken. Die Risiken der Sars-CoV-2-Pandemie sind im Risikomanagement berücksichtigt und werden im Rahmen der als wesentlich identifizierten Risiken abgebildet. Risiken im Zusammenhang mit der Sars-CoV-2-Pandemie bestanden im Geschäftsjahr 2020 nicht bzw. wurden als unwesentlich eingeschätzt.
Zum 31. Dezember 2020 ist die Gesamtrisikolage der Gesellschaft somit im Wesentlichen durch die Anlage in Geldmarktinstrumenten geprägt.
München, den 24. Juni 2021
Herr Peter Justus Georg Wilhelm Ellersiek, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Herr Carl Martin Ewald, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Herr Dirk Heiko Raab, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
1 Konjunkturaussicht Afrika 2021, African Development Bank 2021
2 Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2020
3 Monetäre Entwicklung, BMWi Monatsbericht 2/2021
Bilanz
Aktiva
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 2.634.842,00 | 0,00 |
I. Finanzanlagen | 2.634.842,00 | 0,00 |
B. Umlaufvermögen | 98.074.819,77 | 84.993.594,91 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 524.850,00 | 0,00 |
II. Wertpapiere | 97.389.131,46 | 84.993.594,91 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 160.838,31 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 100.709.661,77 | 84.993.594,91 |
Passiva |
||
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Eigenkapital | 99.891.251,68 | 84.701.794,91 |
I. Kapitalanteile | 100.471.438,96 | 84.701.794,91 |
1. Kapitalanteile der Kommanditisten | 198.458.463,47 | 84.701.794,91 |
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten | 97.987.024,51 | 0,00 |
3. eingefordertes Kapital der Kommanditisten | 100.471.438,96 | 84.701.794,91 |
II. Rücklagen | -580.187,28 | 0,00 |
B. Rückstellungen | 67.750,00 | 291.800,00 |
C. Verbindlichkeiten | 750.660,09 | 0,00 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 750.660,09 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 100.709.661,77 | 84.993.594,91 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2020 – 31.12.2020 EUR |
1.1.2019 – 31.12.2019 EUR |
|
1. Rohergebnis | -14,53 | 0,00 |
2. sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.249.722,00 | 291.800,00 |
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 573.782,19 | 6.405,09 |
4. Ergebnis nach Steuern | -1.823.518,72 | -298.205,09 |
5. Jahresfehlbetrag | 1.823.518,72 | 298.205,09 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
I. Allgemeine Angaben
Die AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene Investment KG (kurz „AIF“ oder „Gesellschaft“) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde am 23. Oktober 2019 gegründet und am 21. November 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 51123 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine geschlossene inländische Investmentkommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist als geschlossener inländischer Spezial-AIF gemäß §§ 273 bis 277 und §§ 285 bis 292 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgelegt.
Persönlich haftende Gesellschafterin des AIF ist die AfricaGrow GP GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 251687. Die persönlich haftende Gesellschafterin bestellte die Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 9340, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Die Gesellschaft wird das von den Anlegern abgerufene Kapital unmittelbar oder mittelbar über Zweckgesellschaften in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind oder in Anteilen an geschlossenen inländischen Spezial-AIF, an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder an ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, (kurz „Portfolio-Anlagen“) investieren. Unter Beachtung der Anlageziele investiert die Gesellschaft weiterhin in Gelddarlehen, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente sowie Bankguthaben, (kurz „andere Anlagen“).
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des KAGB, den einschlägigen deutschen und europäischen Verordnungen sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auf die Gesellschaft finden die Vorschriften der § 158 KAGB i.V. mit § 135 und § 101 KAGB sowie der §§ 20 ff. KARBV Anwendung. Soweit sich aus diesen Vorschriften nichts anderes ergibt, werden die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB unter Beachtung der besonderen Bestimmungen der §§ 264a und 264c HGB angewendet. Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft i.S. des § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB i.V. mit § 267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a Nr. 4 HGB werden in Anspruch genommen.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Die im Vorjahr für das Rumpfgeschäftsjahr vom 23. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 unverändert übernommen.
Die Laufzeit der Gesellschaft ist bis zum 14. November 2034 befristet, sofern nicht die KVG die Verlängerung der Laufzeit um längstens vier Jahre anzeigt.
II. Die Anzahl der umlaufenden Anteile und der Wert eines Anteils
Der Gesellschaftsvertrag enthält für die zeichnenden Kommanditisten Sonderreglungen, zum einen in Bezug auf die Ergebnisverwendung und zum anderen in Bezug auf Einzahlungen des Junior-Kommanditisten und auf Kapitaleinzahlungen der zeichnenden Kommanditisten zur Investition in Portfolio-Anlagen, wenn diese aufgrund gesetzlicher Vorgaben an der Investition in die eine oder andere Portfolio-Anlage nicht partizipieren dürfen. In der Folge werden den zeichnenden Kommanditisten die Ergebnisse aus der Anlage und Verwaltung der Portfolio-Anlagen und anderer Anlagen auf einer individuellen Berechnungsbasis zugewiesen. Die Gesellschaft bildet die Anteilklassen auf Basis der Zurechnung von Portfolio-Anlagen, anderen Anlagen bzw. Geschäftsvorfällen an alle oder an die jeweils partizipierenden Kommanditisten.
Im Geschäftsjahr 2020 bestehen die folgenden Anteilklassen
• |
Anteilklasse S: Vorab-Sondereinzahlung des Junior-Kommanditisten |
• |
Anteilklasse A: Kapitalanteile des Junior-Kommanditisten |
• |
Anteilklassen B bis D: Kapitalanteile der Senior-Kommanditisten |
Die im Vorjahr gebildete Anteilklasse O, die die Pflichteinlage des Gründungskommanditisten enthielt, wurde im Vorjahr nach Eintritt des Junior-Kommanditisten wieder geschlossen.
Für die Anteilklasse S ermittelt sich die Anzahl der umlaufenden Anteile auf Basis des insgesamt auf dem Vorab-Sonderkonto eingezahlten Kapitals des Junior-Kommanditisten. Je nominal 1 EUR Kapitaleinzahlung auf dem Vorab-Sonderkonto gilt ein Anteil als ausgegeben. Das Vorab-Sonderkonto wird in Höhe des vom Junior-Kommanditisten abgerufenen Kapitals belastet, so dass der Anteilklasse S umlaufende Anteile in Höhe von je nominal 1 EUR abgerufenen Kapitals zurückgeführt werden.
Für die Anteilklassen A bis D bemisst sich die Anzahl der umlaufenden Anteile am Kapitalkonto I/Unterkonto A (Einlagenkonto). Je nominal 1 EUR Kapitaleinzahlung auf das Kapitalkonto I/Unterkonto A (Einlagenkonto) gilt ein Anteil als ausgegeben. Da das Kapitalkonto I/Unterkonto A (Einlagenkonto) vollständig eingezahlt ist, ändern nachfolgende Kapitalabrufe die Anzahl der umlaufenden Anteile nicht mehr.
Bezogen auf die o. g. Anteilklassen stellt sich die Zahl der Anteile und der Anteilwert wie folgt dar:
in Euro | 31. Dezember 2020 | |
Anzahl | Wert je Anteil | |
Anteilklasse S | 97.987.024 | 0,9944 |
Anteilklasse A | 10.000 | 122,7618 |
Anteilklasse B | 3.000 | 122,7618 |
Anteilklasse C | 6.300 | 122,7618 |
Anteilklasse D | 700 | 122,7618 |
in Euro | 31. Dezember 2019 | |
Anzahl | Wert je Anteil | |
Anteilklasse S | 84.991.500 | 0,9998 |
Anteilklasse A | 8.500 | -31,6352 |
Anteilklasse B | 0 | 0,0000 |
Anteilklasse C | 0 | 0,0000 |
Anteilklasse D | 0 | 0,0000 |
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Beteiligungen
Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind oder an geschlossenen inländischen Spezial-AIF, an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder an ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, werden in Höhe des eingezahlten Kapitals zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Folgebewertung der Beteiligungen an den geschlossenen Spezial-AIF erfolgt zum Verkehrswert. Den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Verkehrswertes bildet der Nettoinventarwert (NIW), der von der Geschäftsführung eines Spezial-AIF zum Abschlussstichtag bekannt gegeben wird. Der Nettoinventarwert der Spezial-AIF wird aus der Summe aller nach den für das jeweilige Investmentvermögen anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen bewerteten Vermögensgegenständen und Schulden (Nettofondsvermögen) geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ermittelt.
2. Wertpapiere
Die Wertpapiere werden mit dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. Die Wertpapiere sind zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen. Für die Bewertung wird der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt.
3. Barmittel und Barmitteläquivalente
Die täglich verfügbaren Bankguthaben werden zu ihrem Nennwert zzgl. Zinsen bewertet.
4. Forderungen
Die anderen Forderungen werden zu ihrem Nennwert bewertet.
5. Sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden die Anschaffungsnebenkosten der Beteiligungen, bei denen das Auswahlverfahren zum Geschäftsjahresende nicht abgeschlossen war oder zum Abschlussstichtag noch kein Kapital abgefordert bzw. eingezahlt ist, ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
6. Rückstellungen
Rückstellungen werden für alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
1. Beteiligungen
Die Gesellschaft hält zum Geschäftsjahresende zwei Beteiligungen an ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, die sie zum Ende des III. Quartals 2020 erwarb. Die Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten sowie die Verkehrswerte der Beteiligungen stellen sich zum Geschäftsjahresende wie folgt dar:
in Euro | Zugang/ Eingezahltes Kapital | Zugang/ Anschaffungsnebenkosten | Anschaffungskosten gesamt | Verkehrswertwert zum 31.12.2020 | Anteil am Fondsvermögen |
Anteile an ausländischen geschlossenen Spezial-AIF | |||||
Cathay AfricInvest Innovation Fund LLC | 3.057.451,00 | 75.640,56 | 3.133.091,56 | 2.634.842,00 | 2,6% |
SPE AIF I, LP* | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,0% |
Summe Beteiligungen | 3.057.451,00 | 75.640,56 | 3.133.091,56 | 2.634.842,00 | 2,6% |
* Vor dem ersten Kapitalabruf werden die Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 40.600,00 Euro angefallen sind, in der Bilanz im Posten „A. Aktiva, 5. Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen.
Die Beteiligungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
Anschaffungskosten | Anschaffungskosten | Anschaffungskosten | Neubewertung | Verkehrswert | |
Erträge (+) Aufwendungen (-) | |||||
in Euro | Stand 01.01.2020 | Zugänge (+) Abgänge (-) | Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2020** | Stand 31.12.2020 *** |
Anteile an ausländischen geschlossenen Spezial-AIF | |||||
Cathay AfricInvest Innovation Fund LLC | 0,00 | 3.133.091,56 | 3.133.091,56 | -498.249,56 | 2.634.842,00 |
SPE AIF I, LP* | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Beteiligungen | 0,00 | 3.133.091,56 | 3.133.091,56 | -498.249,56 | 2.634.842,00 |
* Vor dem ersten Kapitalabruf werden die Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 40.600,00 Euro angefallen sind, in der Bilanz im Posten „A. Aktiva, 5. Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen.** davon im Vorjahr: jeweils 0 Euro*** davon im Vorjahr: jeweils 0 Euro
Der Verkehrswert, der zum Geschäftsjahresende im Bestand befindlichen Beteiligungen hat sich in Summe gegenüber den Anschaffungskosten in Höhe von 3.133 TEUR um 498 TEUR auf 2.635 TEUR verringert. Die nicht realisierten Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung der Beteiligungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „6. Zeitwertänderung“ ausgewiesen.
Der Junior- und die drei Senior-Kommanditisten nehmen quotal an den Ergebnissen der Portfolio-Anlagen Cathay AfricInvest Innovation Fund LLC und den SPE AIF I, LP teil. Die Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten bzw. die Verkehrswerte der Beteiligungen stellen sich bezogen auf die Anteilklassen wie folgt dar:
in Euro | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D | Gesamt* |
Anteile an ausländischen geschlossenen Spezial- AIF | |||||
Cathay AfricInvest Innovation Fund LLC | |||||
Anschaffungskosten | 1.566.545,78 | 469.963,73 | 986.923,84 | 109.658,21 | 3.133.091,56 |
Erträge/Aufwendungen aus der Neubewertung | -249.124,78 | -74.737,43 | -156.948,61 | -17.438,74 | -498.249,56 |
1.317.421,00 | 395.226,30 | 829.975,23 | 92.219,47 | 2.634.842,00 | |
SPE AIF I, LP | |||||
Anschaffungskosten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Erträge/Aufwendungen aus der Neubewertung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
Gesamt | 1.317.421,00 | 395.226,30 | 829.975,23 | 92.219,47 | 2.634.842,00 |
* Die Anteilklasse S ist an den Anteilen an ausländischen geschlossenen Spezail-AIF nicht beteiligt und wiest daher jeweils einen Anteil von 0 Euro aus.
Nachrichtlich:
Aufteilung der Anschaffungsnebenkosten nach Anteilklassen, die zum Geschäftsjahresende 2020 in der Bilanz im Posten „A. Aktiva, 5. Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen werden:
in Euro | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D | Gesamt |
Anteile an ausländischen geschlossenen Spezia l- AIF | |||||
SPE AIF I, LP | |||||
Anschaffungsnebenkosten | 20.300,00 | 6.090,00 | 12.789,00 | 1.421,00 | 40.600,00 |
Ergänzend erfolgen zu den Beteiligungen folgende Angaben:
Sitz des Spezial-AIF | Rechtsform des Spezial-AIF | Gesellschaftskapital des Spezial-AIF | Höhe der gezeichneten Beteiligung | Anteil der Beteiligung am Spezial-AIF | |
Anteile an ausländischen geschlossenen Spezial-AIF | |||||
Cathay AfricInvest Innovation Fund LLC | 5 th Floor, Barkly Wharf, Le Caudan Waterfront, Port Lois, Republic of Mauritius | Limited Liability Company | 120.000 TEUR mit Option zur Erhöhung auf 150.000 TEUR | 8.506 TEUR | 7,09% |
SPE AIF I, LP | 2nd Floor, The Axis, 26 Bank Street, Cybercity, Ebene 72201, Mauritius | Limited Partnership | 258.000 TUSD | 17.000 TUSD | 6,59% |
Höhe des eingezahlten Kapitals zum 31.12.2020 | Zeichnungsdatum | Laufzeit des Spezial-AIF | |
Anteile an ausländischen geschlossenen Spezial-AIF | |||
Cathay AfricInvest Innovation Fund LLC | 3.057 TEUR | 30.09.2020 | 31.12.2029 mit Option zur Verlängerung um 2×1 Jahr |
SPE AIF I, LP | 0 TUSD | 29.09.2020 | 14.01.2031 mit Option zur Verlängerung um 2×1 Jahr |
2. Wertpapiere
Die Gesellschaft hält zum Geschäftsjahresende Wertpapiere mit einer Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt. Zum Geschäftsjahresende werden die im Bestand befindlichen Wertpapiere mit dem Kurswert ausgewiesen:
ISIN | Kauf/ Zugänge Stück | Verkauf/ Abgänge Stück | Bestand zum 31.12.2020 Stück | |
Kurzfristige Geldmarktfonds | ||||
Allianz Euro OBLIG CT ISR WC | FR0013309218 | 1.497.127 | 0 | 8.757.215 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 0 | 16.020 | 69.840 |
Summe Wertpapiere |
ISIN | Kurs zum 31.12.2020 | Kurswert Euro |
Anteil am Fondsvermögen | |
Kurzfristige Geldmarktfonds | ||||
Allianz Euro OBLIG CT ISR WC | FR0013309218 | 9,940030 | 87.046.979,82 | 86,43% |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 148,083500 | 10.342.151,64 | 10,27% |
Summe Wertpapiere | 97.389.131,46 | 96,70% |
Die Wertpapierkäufe in Höhe von insgesamt 14.850 TEUR setzen sich wie folgt zusammen:
ISIN | Kaufpreis Euro |
Kauf/Stück | Kurs zum Handelstag | Zugang Datum | |
Kurzfristige Geldmarktfonds | |||||
Allianz Euro OBLIG CT ISR WC | FR0013309218 | 14.850.000,00 | 1.497.127 | 9,918998 | 09.07.2020 |
Summe Wertpapierkäufe | 14.850.000,00 | 1.497.127 |
Aus den Wertpapierverkäufen kurzfristiger Geldmarktfonds in Höhe von insgesamt 2.379 TEUR realisierte die Gesellschaft Kursverluste in Höhe von insgesamt 5 TEUR.
ISIN | Kaufpreis Euro |
Verkauf/Stück | Kurs zum Handelstag | Abgang Datum | |
Kurzfristige Geldmarktfonds | |||||
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 4.454,93 | 30 | 148,361000 | 12.03.2020 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 231.656,18 | 1.560 | 148,199955 | 15.04.2020 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 304.419,99 | 2.050 | 148,287922 | 18.06.2020 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 301.450,03 | 2.030 | 148,212207 | 09.10.2020 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 1.536.949,69 | 10.350 | 148,137316 | 27.11.2020 |
Summe Wertpapierverkäufe | 2.378.930,82 | 16.020 |
ISIN | Abgang Datum | Verlust Euro |
|
Kurzfristige Geldmarktfonds | |||
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 12.03.2020 | 4,10 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 15.04.2020 | 464,25 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 18.06.2020 | 429,75 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 09.10.2020 | 579,25 |
Allianz Securicash SRI WC | FR0013106713 | 27.11.2020 | 3.728,47 |
Summe Wertpapierverkäufe | 5.205,82 |
Die Wertpapiere mit einer Zulassung zum organisierten Markt haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:
Anschaffungskosten | Anschaffungskosten | Neubewertung | Kurswert | ||
Erträge (+) Aufwendungen (-) | |||||
in Euro | Stand 01.01.2020 | Zugänge (+) Abgänge (-) | Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2020* | Stand 31.12.2020 ** |
Kurzfristige Geldmarktfonds | |||||
Allianz Euro OBLIG CT ISR WC | 72.250.000,00 | 14.850.000,00 | 87.100.000,00 | 31.487,29 | 87.046.979,82 |
-84.507,47 | |||||
Allianz Securicash SRI WC | 12.750.000,00 | -2.378.930,82 | 10.371.069,18 | -28.917,54 | 10.342.151,64 |
Summe Wertpapiere | 85.000.000,00 | 12.471.069,18 | 97.471.069,18 | -81.937,72 | 97.389.131,46 |
* davon Vorjahr: Allianz Euro OBLIG CTISR WC -5.009,51 Euro; Allianz Securicash SRI WC -1.395,58 Euro; insgesamt -6.405,09 Euro; davon im Berichtsjahr: Allianz Euro OBLIG CTISR WC 31.487,29 Euro, -79.497,96 Euro; Allianz Securicash SRI WC -27.521,96 Euro; insgesamt -75.532,63 Euro** davon im Vorjahr: Allianz Euro OBLIG CTISR WC 72.244.990,49 Euro; Allianz Securicash SRI WC 12.748.604,42 Euro
Der Marktpreis, der zum Geschäftsjahresende im Bestand befindlichen Wertpapiere, hat sich in Summe gegenüber dem Kaufpreis von 97.471 TEUR um 82 TEUR auf 97.389 TEUR verringert, davon entfallen 76 TEUR auf das Geschäftsjahr 2020.
Die Wertpapiere wurden im Wesentlichen aus den Vorab-Sondereinzahlungen des Junior-Kommanditisten angeschafft und werden in Höhe des vom Junior-Kommanditisten abgerufenen Kapitals verkauft. Die Ergebnisse aus den Wertpapieranlagen entfallen deshalb im Wesentlichen auf die Anteilklasse S. Die nicht realisierten Kursgewinne bzw. Kursverluste aus den Wertpapieren werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „6. Zeitwertänderung“ erfasst.
Die kurzfristigen Geldmarktfonds sind täglich verfügbar.
3. Forderungen
Die Forderungen bestehen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 484 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus von den Senior-Kommanditisten zum Geschäftsjahresende eingeforderten, nicht eingezahlten Pflichteinlagen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
4. Sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden in Höhe von 41 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) die Anschaffungsnebenkosten zu dem ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, SPE AIF I, LP, bei dem zum Geschäftsjahresende 2020 das gezeichnete Kapital noch nicht eingefordert bzw. eingezahlt war, ausgewiesen.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen entfallen auf Prüfungs- und sonstige Kosten. Die im Vorjahr gebildeten Rückstellungen wurden im Geschäftsjahr 2020 überwiegend in Anspruch genommen.
Die Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
in Euro | Stand 01.01.2020 | Inanspruchnahme | Abgang | Zugang | Stand 31.12.2020 |
Rückstellungen | |||||
Verwaltungsvergütungen | 41.500,00 | -41.500,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Verwahrstellenvergütung | 11.800,00 | -11.800,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Prüfungskosten | 20.000,00 | -20.000,00 | 0,00 | 65.400,00 | 65.400,00 |
Gründungskosten | 216.200,00 | -211.503,88 | -4.696,12 | 0,00 | 0,00 |
Versicherungen | 2.100,00 | -2.100,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
übrige Kosten | 200,00 | -200,00 | 0,00 | 2.350,00 | 2.350,00 |
Summe Rückstellungen | 291.800,00 | -287.103,88 | -4.696,12 | 67.750,00 | 67.750,00 |
6. Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 737 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und für die sonstigen Verbindlichkeiten 13 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen 13 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf Steuern. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfand- und ähnliche Rechte gesichert.
7. Eigenkapital
Das Kommanditkapital ist in EUR zu erbringen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt.
Am 14. November 2019 wurde die erste Zeichnungsperiode mit der Kapitalzusage des Junior-Kommanditisten in Höhe von 85.000.000,00 EUR abgeschlossen. In der zweiten und dritten Zeichnungsperiode traten drei Kommanditisten („Senior-Kommanditisten“) der Gesellschaft bei und übernahmen Kapitalzusagen in Höhe von insgesamt 85.000.000,00 EUR. Die dritte Zeichnungsperiode endete am
01. April 2020. In der sich anschließenden vierten und letzten Zeichnungsperiode erhöhten der im Vorjahr der Gesellschaft beigetretene Junior-Kommanditist und zwei der drei Senior-Kommanditisten ihre Kapitalzusagen um insgesamt 30.000.000,00 EUR. Zum Ende der letzten Zeichnungsperiode am 07. Juli 2020 betrug das Zeichnungskapital insgesamt 200.000.000,00 EUR, das jeweils hälftig auf den Junior-Kommanditisten und die Senior-Kommanditisten entfällt.
Die Hafteinlagen betragen 0,01 % der Kapitalzusagen und sind vollständig erbracht. Die übrigen Kapitalzusagen werden in Raten abgerufen und bilden die Kapitalrücklage.
Bis zum 31. Dezember 2020 erfolgten Kapitalabrufe in Höhe von 2,0 % der Kapitalzusagen der Kommanditisten.
Der Junior-Kommanditist leistete im Vorjahr eine Vorab-Sondereinzahlung in Höhe von 85.000.000,00 EUR und im Berichtsjahr eine Vorab-Sondereinzahlung in Höhe von 15.000.000,00 EUR. Die Vorab-Sondereinzahlungen gelten gesellschaftsvertraglich nicht als Kapitaleinzahlung auf die übernommene Kapitalzusage, sondern als Vorabeinzahlungen auf das Gesellschaftskapital. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitaleinzahlung wird das Vorab-Sonderkonto mit der fälligen Kapitaleinzahlung belastet und dem Einlagenkonto des Junior-Kommanditisten gutgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Vorab-Sonderkonto in Höhe von 2.004.475,51 EUR belastet.
Mit den Kapitalzusagen des Junior-Kommanditisten und der Senior-Kommanditisten wurden die Zeichnungsperioden der Gesellschaft am 07. Juli 2020 abgeschlossen. Der Beitritt der Senior-Kommanditisten zur Gesellschaft erfolgte mit ihrer Eintragung im Handelsregister am 20. November 2020.
Die Einlagen, Ergebniszuweisungen, Barausschüttungen und Vorab-Sondereinzahlungen werden auf fünf Kapitalkonten wie folgt gebucht:
Auf dem Kapitalkonto I (Einlagenkonto), Unterkonto A (kurz „IA“), werden die Einzahlungen auf die Hafteinlagen der Kommanditisten gebucht. Das Kapitalkonto IA wird in der Bilanz als Kapitalanteile der Kommanditisten ausgewiesen.
Auf dem Kapitalkonto I (Einlagenkonto), Unterkonto B (kurz „IB“), werden die übrigen Kapitaleinzahlungen der Kommanditisten (die im Jahresabschluss als Pflichteinlagen bezeichnet werden) und deren Rückzahlungen gebucht. Kapitalabrufe vom Junior-Kommanditisten werden dem Vorab-Sonderkonto belastet und als Kapitaleinzahlungen dem Unterkonto IB gutgeschrieben.
Auf dem Kapitalkonto II (Laufendes Konto), (kurz „II“) werden die Gewinnzuweisungen gebucht, soweit es sich nicht um Gewinne handelt, die auf das Verlustvortragskonto gebucht werden, und soweit es sich nicht um Gewinne aus der Anlage und Verwaltung der Vorab-Sondereinzahlung des Junior-Kommanditisten handelt. Barausschüttungen werden auf das laufende Konto bis zu einem Saldo von Null gebucht, sodann zu Lasten des Kapitalkontos IB.
Auf dem Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto), (kurz „III“) werden Verluste gebucht und Gewinne solange gutgeschrieben, bis der Saldo ausgeglichen ist.
Auf dem Kapitalkonto (Vorab-Sonderkonto) werden die Vorab-Sondereinzahlungen, Umbuchungen auf das Einlagenkonto sowie Erträge und Aufwendungen aus der Anlage und Verwaltung der Vorab-Sondereinzahlungen gebucht.
Die Kapitalkonten IB, II und III sowie das Vorab-Sonderkonto werden in der Bilanz in Summe als Kapitalrücklage der Kommanditisten ausgewiesen.
Vor jeder Barausschüttung und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres werden die Ergebnisse der Gesellschaft wie folgt an die Kommanditisten zugewiesen: Die Ergebnisse aus den Portfolio-Anlagen werden den jeweils partizipierenden Kommanditisten, Anteile an der Verwaltungsvergütung jedem Kommanditisten individuell und Ergebnisse aus der Anlage und Verwaltung der Vorab-Sondereinzahlung dem Junior-Kommanditisten zugewiesen. Verbleibende positive Restergebnisse werden den Senior-Kommanditisten bis zur Senior-Vollrückzahlung und sodann dem Junior-Kommanditisten bis zur Junior-Vollrückzahlung und nach Erreichen der Junior-Vollrückzahlung allen zeichnenden Kommanditisten zugewiesen. Verbleibende negative Restergebnisse werden den Kommanditisten quotal im Verhältnis ihrer Hafteinlagen auf dem Kapitalkonto IA zugewiesen.
Der Junior- und die drei Senior-Kommanditisten partizipieren quotal bezogen auf ihre Hafteinlagen auf dem Kapitalkonto IA an den Kapitalabrufen und Ergebnissen aus den Portfolio-Anlagen: Cathay AfricInvest Innovation Fund LLC und SPE AIF, LP.
Das negative Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 wurde abweichend von den vorstehenden Regelungen nach den speziell für die Zeichnungsperioden geltenden Regelungen auf die Kommanditisten verteilt. Danach sind die Erträge und Kosten der Gesellschaft für den Zeitraum vom ersten Zeichnungsschluss (14.11.2019) bis zum Ende des Geschäftsjahres des letzten Zeichnungsschlusses (07.07.2020) den Kommanditisten quotal im Verhältnis ihrer Hafteinlagen auf dem Kapitalkonto IA zuzuweisen.
Nicht realisierte Gewinne bzw. Verluste aus den Portfolio-Anlagen sowie aus Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten werden den Kommanditisten nach den vorstehenden Regelungen zugewiesen und werden als Eigenkapitalposition, nicht jedoch in den Kapitalkonten der Kommanditisten, ausgewiesen.
Die Gesellschaft zahlt ausschüttungsfähige Liquidität spätestens 30 Geschäftstage nach Vereinnahmung an die Kommanditisten aus. Barausschüttungen erfolgen an die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Guthabenstände auf dem Kapitalkonto III.
Das Eigenkapital (Kommanditkapital) stellt sich aufgegliedert nach Anteilklassen zum Geschäftsjahresende wie folgt dar:
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
I. Wert des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres | 84.970.695,55 | -268.900,64 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1. Mittelzufluss (netto) | |||||
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten | 12.995.524,49 | 2.004.475,51 | 603.892,65 | 1.268.174,56 | 140.908,28 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -454.671,10 | -258.832,71 | -160.869,82 | -337.826,61 | -37.536,29 |
3. Nicht Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -75.533,27 | -249.124,14 | -74.737,43 | -156.948,61 | -17.438,74 |
II. Wert des Eigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres | 97.436.015,67 | 1.227.618,02 | 368.285,40 | 773.399,34 | 85.933,25 |
in Euro | Gesellschaft Gesamt |
I. Wert des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres | 84.701.794,91 |
1. Mittelzufluss (netto) | |
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten | 17.012.975,49 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -1.249.736,53 |
3. Nicht Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -573.782,19 |
II. Wert des Eigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres | 99.891.251,68 |
Das Eigenkapital (Kommanditkapital) hat sich im Geschäftsjahr aufgegliedert nach Anteilklassen und nach den lt. Gesellschaftsvertrag zu führenden Kapitalkonten wie folgt entwickelt:
Kapitalkonto I/ Unterkonto A (Einlagenkonto) | |||||
Junior- Kommanditist | Senior- Kommanditisten | ||||
in Euro | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D | Gesamt |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres am 01. Jnauar 2020 | 8.500,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.500,00 |
Ergebniszuweisungen | |||||
Realisiertes Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Kapitalveränderungen | |||||
Einzahlungen in die Hafteinlage | 1.500,00 | 3.000,00 | 6.300,00 | 700,00 | 11.500,00 |
Einzahlungen in die Pflichteinlage (in das Rücklagenkonto) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Einzahlungen in das Vorab-Sonderkonto | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Belastungen auf dem Vorab-Sonderkonto | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2020 | 10.000,00 | 3.000,00 | 6.300,00 | 700,00 | 20.000,00 |
Summe der Kapitalkonten der Kommanditisten | 10.000,00 | 3.000,00 | 6.300,00 | 700,00 | 20.000,00 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Neubewertung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Eigenkapital | 10.000,00 | 3.000,00 | 6.300,00 | 700,00 | 20.000,00 |
Kapitalkonto I/ Unterkonto B (Rücklagenkonto) | |||||
Junior-Kommanditist | Senior-Kommanditisten | ||||
Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D | Gesamt | |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres am 01. Jnauar 2020 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Ergebniszuweisungen | |||||
Realisiertes Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Kapitalveränderungen | |||||
Einzahlungen in die Hafteinlage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Einzahlungen in die Pflichteinlage (in das Rücklagenkonto) | 2.002.975,51 | 600.892,65 | 1.261.874,56 | 140.208,28 | 4.005.951,00 |
Einzahlungen in das Vorab-Sonderkonto | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Belastungen auf dem Vorab-Sonderkonto | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2020 | 2.002.975,51 | 600.892,65 | 1.261.874,56 | 140.208,28 | 4.005.951,00 |
Summe der Kapitalkonten der Kommanditisten | 2.002.975,51 | 600.892,65 | 1.261.874,56 | 140.208,28 | 4.005.951,00 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Neubewertung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Eigenkapital | 2.002.975,51 | 600.892,65 | 1.261.874,56 | 140.208,28 | 4.005.951,00 |
in Euro | Kapitalkonto II/ (Laufendes Konto) Gesamt |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres am 01. Jnauar 2020 | 0,00 |
Ergebniszuweisungen | |
Realisiertes Ergebnis | 0,00 |
Kapitalveränderungen | |
Einzahlungen in die Hafteinlage | 0,00 |
Einzahlungen in die Pflichteinlage (in das Rücklagenkonto) | 0,00 |
Einzahlungen in das Vorab-Sonderkonto | 0,00 |
Belastungen auf dem Vorab-Sonderkonto | 0,00 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2020 | 0,00 |
Summe der Kapitalkonten der Kommanditisten | 0,00 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Neubewertung | 0,00 |
Summe Eigenkapital | 0,00 |
Kapitalkonto III/ (Verlustvortragskonto) | |||||
Junior-Kommanditist | Senior-Kommanditisten | ||||
in Euro | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D | Gesamt |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres am 01. Jnauar 2020 | -277.400,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -277.400,00 |
Ergebniszuweisungen | |||||
Realisiertes Ergebnis | -258.832,71 | -160.869,82 | -337.826,61 | -37.536,29 | -795.065,43 |
Kapitalveränderungen | |||||
Einzahlungen in die Hafteinlage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Einzahlungen in die Pflichteinlage (in das Rücklagenkonto) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Einzahlungen in das Vorab-Sonderkonto | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Belastungen auf dem Vorab-Sonderkonto | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2020 | -536.232,71 | -160.869,82 | -337.826,61 | -37.536,29 | -1.072.465,43 |
Summe der Kapitalkonten der Kommanditisten | -536.232,71 | -160.869,82 | -337.826,61 | -37.536,29 | -1.072.465,43 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Neubewertung | -249.124,78 | -74.737,43 | -156.948,61 | -17.438,74 | -498.249,56 |
Summe Eigenkapital | -785.357,49 | -235.607,26 | -494.775,22 | -54.975,03 | -1.570.714,99 |
in Euro | Kapitalkonto/ (Vorab- Sonderkonto) Junior-Kommanditist Gesamt Anteilklasse S |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres am 01. Jnauar 2020 | 84.977.100,00 |
Ergebniszuweisungen | |
Realisiertes Ergebnis | -454.671,10 |
Kapitalveränderungen | |
Einzahlungen in die Hafteinlage | 0,00 |
Einzahlungen in die Pflichteinlage (in das Rücklagenkonto) | 0,00 |
Einzahlungen in das Vorab-Sonderkonto | 15.000.000,00 |
Belastungen auf dem Vorab-Sonderkonto | -2.004.475,51 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2020 | 97.517.953,39 |
Summe der Kapitalkonten der Kommanditisten | 97.517.953,39 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Neubewertung | -81.937,72 |
Summe Eigenkapital | 97.436.015,67 |
Summe Kapitalkonten | |||||
Junior-Kommanditist | Senior-Kommanditisten | ||||
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres am 01. Jnauar 2020 | 84.977.100,00 | -268.900,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Ergebniszuweisungen | |||||
Realisiertes Ergebnis | -454.671,10 | -258.832,71 | -160.869,82 | -337.826,61 | -37.536,29 |
Kapitalveränderungen | |||||
Einzahlungen in die Hafteinlage | 0,00 | 1.500,00 | 3.000,00 | 6.300,00 | 700,00 |
Einzahlungen in die Pflichteinlage (in das Rücklagenkonto) | 0,00 | 2.002.975,51 | 600.892,65 | 1.261.874,56 | 140.208,28 |
Einzahlungen in das Vorab-Sonderkonto | 15.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Belastungen auf dem Vorab-Sonderkonto | -2.004.475,51 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2020 | 97.517.953,39 | 1.476.742,80 | 443.022,83 | 930.347,95 | 103.371,99 |
Summe der Kapitalkonten der Kommanditisten | 97.517.953,39 | 1.476.742,80 | 443.022,83 | 930.347,95 | 103.371,99 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Neubewertung | -81.937,72 | -249.124,78 | -74.737,43 | -156.948,61 | -17.438,74 |
Summe Eigenkapital | 97.436.015,67 | 1.227.618,02 | 368.285,40 | 773.399,34 | 85.933,25 |
in Euro | Summe Kapitalkonten Gesellschaft Gesamt |
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres am 01. Jnauar 2020 | 84.708.200,00 |
Ergebniszuweisungen | |
Realisiertes Ergebnis | -1.249.736,53 |
Kapitalveränderungen | |
Einzahlungen in die Hafteinlage | 11.500,00 |
Einzahlungen in die Pflichteinlage (in das Rücklagenkonto) | 4.005.951,00 |
Einzahlungen in das Vorab-Sonderkonto | 15.000.000,00 |
Belastungen auf dem Vorab-Sonderkonto | -2.004.475,51 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember 2020 | 100.471.438,96 |
Summe der Kapitalkonten der Kommanditisten | 100.471.438,96 |
Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Neubewertung | -580.187,28 |
Summe Eigenkapital | 99.891.251,68 |
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und negativen Guthabenzinsen zusammen, wobei die Auflösung von Rückstellungen auf die in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesenen Gründungskosten entfällt. Aufgegliedert nach Anteilklassen setzen sich die sonstigen betrieblichen Erträge wie folgt zusammen:
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
Erträge | |||||
a) Sonstige betriebliche Erträge | |||||
Auflösung von Rückstellungen | 0,00 | 4.696,12 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Negative Guthabenzinsen | -4.057,34 | -561,15 | -65,40 | -137,33 | -15,26 |
übrige Erträge | 0,00 | 125,83 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Erträge | -4.057,34 | 4.260,80 | -65,40 | -137,33 | -15,26 |
in Euro | Gesellschaft Gesamt |
Erträge | |
a) Sonstige betriebliche Erträge | |
Auflösung von Rückstellungen | 4.696,12 |
Negative Guthabenzinsen | -4.836,48 |
übrige Erträge | 125,83 |
Summe Erträge | -14,53 |
Das kontoführende Kreditinstitut hat für Guthaben auf den Geschäftskonten der Gesellschaft einen negativen Guthabenzins in Höhe von 0,75 % p.a. erhoben. Soweit die negativen Guthabenzinsen durch die Vorab-Sondereinzahlungen des Junior-Kommanditisten entstanden sind, wurden diese der Anteilklasse S zugewiesen.
2. Aufwendungen
Die Aufwendungen setzten sich aufgegliedert nach Anteilklassen (einschließlich der Effekte aus der Zeichnungsperiode) wie folgt zusammen:
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
Aufwendungen | |||||
a) Verwaltungsvergütung | |||||
Vergütung der KVG | 445.419,95 | 3.598,95 | 1.079,68 | 2.267,34 | 251,93 |
Vergütung für Fondsadministration | 0,00 | 22.312,15 | 6.693,65 | 14.056,66 | 1.561,85 |
445.419,95 | 25.911,10 | 7.773,33 | 16.324,00 | 1.813,78 | |
b) Verwahrstellenvergütung | 0,00 | 17.236,06 | 5.170,82 | 10.858,72 | 1.206,52 |
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | 0,00 | 35.268,50 | 10.580,55 | 22.219,15 | 2.468,80 |
d) Sonstige Aufwendungen | 0,00 | 184.665,84 | 137.279,72 | 288.287,41 | 32.031,93 |
Summe Aufwendungen | 445.419,95 | 263.081,50 | 160.804,42 | 337.689,27 | 37.521,03 |
in Euro | Gesellschaft Gesamt |
Aufwendungen | |
a) Verwaltungsvergütung | |
Vergütung der KVG | 452.617,85 |
Vergütung für Fondsadministration | 44.624,31 |
497.242,16 | |
b) Verwahrstellenvergütung | 34.472,12 |
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | 70.537,00 |
d) Sonstige Aufwendungen | 642.264,90 |
Summe Aufwendungen | 1.244.516,18 |
Die Verwaltungsvergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von 453 TEUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (Vorjahr: 14 TEUR) entfiel im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 445 TEUR auf das Vorab-Sonderkonto des Junior-Kommanditisten (Anteilklasse S) sowie in Höhe von 8 TEUR auf die Junior- und Seniorkommanditisten in den Anteilklassen A bis D.
Die Verwaltungsvergütung (einschließlich der Effekte aus der Zeichnungsperiode) betrug im Verhältnis zum Nettoinventarwert auf den 31.12.2020 je Anteilklasse:
Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D | |
Verhältnis der Verwaltungsvergütung zum Nettoinventarwert je Anteilklasse | 0,5% | 0,3% | 0,3% | 0,3% | 0,3% |
Gesellschaft Gesamt | |
Verhältnis der Verwaltungsvergütung zum Nettoinventarwert je Anteilklasse | 0,5% |
Die Verwaltungsvergütung wird auf der Grundlage der Nettoinventarwerte je Anteilklasse berechnet und in der berechneten Höhe den Anteilklassen zugewiesen. Zum 31. Dezember 2020 entsprechen die Nettoinventarwerte der Anteilklassen A bis D dem prozentualen Anteil der Kapitalanteile am Gesellschaftskapital.
Zu den Berechnungsgrundlagen sowie zu den wesentlichen Inhalten des Verwaltungsvertrages wird auf den Lagebericht der Gesellschaft Abschnitt I.4. „Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft“ verwiesen.
Die sonstigen Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2020 abweichend von dem Verhältnis der Kapitalanteile zueinander auf die Anteilklassen A bis D verteilt. Die abweichende Verteilung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Erträge und Kosten der Gesellschaft für den Zeitraum vom ersten Zeichnungsschluss (14.11.2019) bis zum Ende des Geschäftsjahres des letzten Zeichnungsschlusses (07.07.2020) den Kommanditisten quotal im Verhältnis ihrer Hafteinlagen auf dem Kapitalkonto IA zuzuweisen sind.
Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
in Euro | 2020 | 2019 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
Beobachter im Investmentkomitee | 12.880,00 | 0,00 |
Anlageberatungskosten | 443.010,27 | 0,00 |
Gründungskosten | 132.830,32 | 216.200,00 |
Kosten für Öffentlichkeitsmaßnahmen | 12.408,31 | 0,00 |
Beratungskosten für Steuern, Berichte | 26.227,90 | 0,00 |
Komplementärvergütung | 1.204,85 | 200,00 |
übrige Kosten | 13.703,25 | 2.100,00 |
Summe sonstige betreibliche Aufwendungen | 642.264,90 | 218.500,00 |
In Bezug auf die Gründungskosten sind folgende Aufwendungen entstanden:
in Euro | 2020 | 2019 |
Gründungskosten | ||
a) Rechts- und Beratungskosten zur Implementierung der Gesellschaft | 132.291,82 | 200.600,00 |
b) Rechts- und Beratungskosten zur Implementierung der Komplementärin | 0,00 | 3.100,00 |
c) Notar- und Gerichtskosten für Eintragungen im Handelsregister | 538,50 | 900,00 |
d) Kosten für verbindliche Auskunft Finanzamt | 0,00 | 1.500,00 |
c) Kosten zur Implementierung der Berichtspflichten | 0,00 | 10.100,00 |
Summe Gründungskosten | 132.830,32 | 216.200,00 |
Im Geschäftsjahr 2020 sind Kosten für Öffentlichkeitsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erstellen eines Internetauftritts der Gesellschaft in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) entstanden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 5 % p. a. ihres Stammkapitals, höchstens jedoch 5.000 EUR p. a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Veräußerungsgeschäfte
Im Geschäftsjahr 2020 realisierte die Gesellschaft aus Teilverkäufen kurzfristiger Geldmarktfonds Kursverluste in Höhe von insgesamt 5 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Kursverluste entfallen wie folgt auf die Anteilklassen:
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
Veräußerungsgeschäfte | |||||
a) Realisierte Verluste | 5.193,81 | 12,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Summe Veräußerungsgeschäfte (realisierte Verluste) | 5.193,81 | 12,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
in Euro | Gesellschaft Gesamt |
Veräußerungsgeschäfte | |
a) Realisierte Verluste | 5.205,82 |
Summe Veräußerungsgeschäfte (realisierte Verluste) | 5.205,82 |
Soweit die Teilverkäufe infolge der Kapitalabrufe vom Junior-Kommanditisten erfolgten und das Vorab-Sonderkonto in Höhe der Kapitalabrufe belastet wurde, wurden die realisierten Verluste aus den Veräußerungsgeschäften der Anteilklasse S zugewiesen. Verluste aus den Teilverkäufen, die aus anderen Gründen erfolgten, wurden den Anteilklassen A bis D zugewiesen.
4. Zeitwertänderung
Der Marktpreis der im Geschäftsjahr gehaltenen Wertpapiere verringerte sich insgesamt in Höhe von 76 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR). Der Verkehrswert der im Geschäftsjahr gehaltenen Beteiligungen verringerte sich insgesamt in Höhe von 498 TEUR.
Die Zeitwertänderungen werden im nicht realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres, im Posten der Gewinn- und Verlustrechnung „6.a) Erträge aus Neubewertung“ bzw. „6.b) Aufwendungen aus Neubewertung“ ausgewiesen. Die Zeitwertänderungen entfallen wie folgt auf die Anteilklassen:
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
Zeitwertänderung | |||||
a) Erträge aus der Neubewertung | |||||
aus Wertpapieren | -31.487,29 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
aus Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
b) Aufwendungen aus der Neubewertung | |||||
aus Wertpapieren | 107.020,56 | -0,64 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
aus Beteiligungen | 0,00 | 249.124,78 | 74.737,43 | 156.948,61 | 17.438,74 |
Summe Zeitwertänderung | 75.533,27 | 249.124,14 | 74.737,43 | 156.948,61 | 17.438,74 |
in Euro | Gesellschaft Gesamt |
Zeitwertänderung | |
a) Erträge aus der Neubewertung | |
aus Wertpapieren | -31.487,29 |
aus Beteiligungen | 0,00 |
b) Aufwendungen aus der Neubewertung | |
aus Wertpapieren | 107.019,92 |
aus Beteiligungen | 498.249,56 |
Summe Zeitwertänderung | 573.782,19 |
Die Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung von kurzfristigen Geldmarktfonds beruhen im Wesentlichen auf der Anlage der Vorab-Sondereinzahlungen des Junior-Kommanditisten und sind im Ergebnis der Anteilklasse S zuzuweisen.
VI. Sonstige Pflichtangaben
1. Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt alleinvertretungsberechtigt durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft die unwiderrufliche Vollmacht erteilt, im Rahmen der ihr in ihrer Eigenschaft als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragenen Befugnisse, die Gesellschaft allein zu vertreten.
Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geschäftsjahr 2020 war die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main.
Geschäftsführer der Allianz Global Investors GmbH waren im Geschäftsjahr 2020:
Tobias Christoph Pross, CEO•Global, Frankfurt
Alexandra Beate Auer, Global COO, München, seit dem 01. April 2020
Dr. Thomas Konrad Schindler, Global General Counsel, Müchen
Ingo Ralf Mainert, CIO Multi Asset EU, Frankfurt
Birte Trenkner, Global Head of A&FM Finance, Frankfurt
Petra Trautschold, Global Head of Human Resources, München
2. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die AfricaGrow GP GmbH, München. Geschäftsführer der AfricaGrow GP GmbH waren im Geschäftsjahr 2020:
Peter Justus Georg Wilhelm Ellersiek, Portfolio Manager, Frankfurt am Main
Carl Martin Ewald, Lead Portfolio Manager, London
Dirk Heiko Raab, Head of Portfolio Management/Asset Controlling, Luxembourg
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EUR.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nicht.
4. Ergebnisverteilung
Das realisierte Ergebnis in Höhe von -1.250 TEUR (Vorjahr: -292 TEUR) wird gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages in Höhe von -795 TEUR (Vorjahr: -278 TEUR) dem Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) der Kommanditisten und in Höhe von -455 TEUR (Vorjahr: -14 TEUR) dem Vorab-Sonderkonto zugewiesen. Das nicht realisierte Ergebnis von -574 TEUR (Vorjahr: -6 TEUR) ist nicht Teil der Ergebnisverwendung.
5. Verwendungs- und Entwicklungsrechnung
Die Verwendungs- und Entwicklungsrechnungen beziehen sich auf die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten. Da der Komplementär nicht am Kapital beteiligt ist, wird auf eine gesonderte Darstellung verzichtet.
Verwendungsrechnung für die Kommanditisten
Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres wurde wie folgt verwendet:
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -454.671,10 | -258.832,71 | -160.869,82 | -337.826,61 | -37.536,29 |
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten | 454.671,10 | 258.832,71 | 160.869,82 | 337.826,61 | 37.536,29 |
3. Bilanzgewinn/-verlust | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
in Euro | Gesellschaft Gesamt |
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -1.249.736,53 |
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten | 1.249.736,53 |
3. Bilanzgewinn/-verlust | 0,00 |
Entwicklungsrechnung für die Kommanditisten
Das Kommanditkapital entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Junior-Kommanditist | Senior-Kommanditist | ||||
in Euro | Anteilklasse S | Anteilklasse A | Anteilklasse B | Anteilklasse C | Anteilklasse D |
Wert des Vorab-Sonderkontos vor Belastung mit Ergebnissen aus der Anlage und Verwaltung des Vorab-Sonderkontos | 97.987.024,49 | ||||
Realisierte Ergebnisse Vorab-Sonderkonto | -469.071,10 | ||||
Nicht realisierte Ergebnisse Vorab-Sonderkonto | -81.937,72 | ||||
Nettoinventarwert | 1.227.618,02 | 368.285,40 | 773.399,34 | 85.933,25 | |
Gesamt | 97.436.015,67 | 1.227.618,02 | 368.285,40 | 773.399,34 | 85.933,25 |
in Euro | Gesellschaft Gesamt |
Wert des Vorab-Sonderkontos vor Belastung mit Ergebnissen aus der Anlage und Verwaltung des Vorab-Sonderkontos | 97.987.024,49 |
Realisierte Ergebnisse Vorab-Sonderkonto | -469.071,10 |
Nicht realisierte Ergebnisse Vorab-Sonderkonto | -81.937,72 |
Nettoinventarwert | 2.455.236,01 |
Gesamt | 99.891.251,68 |
8. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten oder bekannt geworden. Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass die Folgen der Sars-CoV-2-Pandemie in den afrikanischen Volkswirtschaften für das Wirtschaftsjahr 2021 nicht abschließend beurteilt werden können. Sollte die Sars-CoV-2-Pandemie stärker als bisher die afrikanischen Volkswirtschaften beeinträchtigen, könnte sich dies negativ auf die Marktliquidität und Performance der lokalen Wirtschaft auswirken.
AfricaGrow GP GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main
München, den 24. Juni 2021
Herr Peter Justus Georg Wilhelm Ellersiek, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Herr Carl Martin Ewald, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Herr Dirk Heiko Raab, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Anlagespiegel
Der Anlagenspiegel ist Bestandteil des Anhangs.
sonstige Berichtsbestandteile
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Erklärung gem. § 158 S. 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB i.V. mit § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der geschlossenen Investment KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der geschlossenen Investment KG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der geschlossenen Investment KG vermittelt wird.
AfricaGrow GP GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Frankfurt am Main
München, den 24. Juni 2021
Herr Peter Justus Georg Wilhelm Ellersiek, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Herr Carl Martin Ewald, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Herr Dirk Heiko Raab, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2021 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG, Frankfurt am Main
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Jahresbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Vermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. |
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der AfricaGrow GmbH & Co. geschlossene-Investment-KG zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Frankfurt am Main, den 24. Juni 2021
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anita Dietrich, Wirtschaftsprüfer
ppa. Stefan Gass, Wirtschaftsprüfer
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