Auch wenn es am heutigen Tage große Kritik hagelt, vor allem auf die zuständige Rechtspflegerin Frau Danko. Die hat eigentlich nur ihren Job gemacht. Natürlich, durch die Auseinandersetzungen im Vorfeld, auch ein undankbarer Job. Sie hat sich der Aufgabe gestellt, dafür sollte man ihr Respekt und Anerkennung zollen. Das tun wir hiermit. Frau Danko ist Sachbearbeiterin somit bei vielen Dingen Weisungsgebunden. Was hätte Frau Danko anders machen können? Im nachhinein ist natürlich J E D E R schlauer. Wir auch. Fair ist das nicht. Das Frau Danko jetzt auch noch die Prügel von den „Anlegerschutzanwälten abbekommt“ ist dann schon grenzwertig. Wenn 20 solcher alter Hasen auf diesem Gebiet auf mich „losgehen würden“, dann würde ich sicher auch nur noch die Flucht ergreifen. Hier hätte man Frau Danko einen erfahrenen Versammlungsleiter an die Hand geben sollen. Ich glaube aber auch nicht das Frau Danko hier als Person gemeint war mit der Kritik, sondern in Ihrer Funktion. Das Internet macht da keinen Unterschied. Wir wollen den mit dem Artikel einmal machen. Klarstellen wollen wir auch, das jede Spekulation über eine personelle Verpflechtung auf Grund des Namens DANKO, jeglicher Grundlage entbehrt. Hier gibt es keine!!!
§ 9 RPflG
Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Es gibt keine Weisungsgebundenheit des Rechtspflegers.
Die vielen Halbwahrheiten und Falschinformationen der User hier sind echt katastrophal.