So zumindest die Meinungen die wir von teilnehmenden Rechtsanwälten an der FUBUS OSV Gläubigerversammlung bekommen. Der Vorwurf der an Richter Gerster vom AG Dresden in diesem Zusammenhang immer wieder gemacht wird ist, das er viel zu spät in den Ablauf der Veranstaltung eingegriffen habe und die zuständige Rechtspflegerin „alleingelassen“ habe. In der Tat war die zuständige Rechtspflegerin dem Ablauf des Verfahrens dann irgendwann nicht mehr gewachsen, verständlich wenn man eigentlich nicht weiss welche Mechanismen der „graue Kapitalmarkt“ hat, und so „blauäugig“ an das Thema herangeht. Natürlich ist die Justiz an gewisse Regularien gebunden, aber der grundsätzliche Fehler ist n i c h t bei der Versammlung gemacht worden, sondern im Vorfeld durch den Wunsch (Anweisung) des zuständigen Insolvenzrichters, Rechtsanwalt Gloeckner aus Nürnberg als gemeinsamen Gläubigervertreter vorzuschlagen. Die Prügel dafür hat dann zuständige Rechtspflegerin in der Versammlung bekommen. Fair ist anders.
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