An interessierte Dritte (natürliche und juristische Personen) können Genussscheine bis zu einer Gesamtsumme von 20 Mio. Euro ausgegeben werden. Der Nennwert pro Genussschein beträgt in dieser Tranche 5.000 Euro. Für diese Tranche gilt ein Zinssatz von 2,2 Prozent. Die Laufzeit der Genussscheine beträgt einheitlich fünf Jahre. Das Ende der Angebotsfrist ist der 15. November 2016. Für die Zuteilung gilt prinzipiell das „Windhund-Verfahren“. Das heißt: Je früher gezeichnet wird, desto größer die Chance, Genussscheine zu bekommen. Die AGRAVIS behält sich jedoch vor, Anträge zu kürzen oder auch ganz abzulehnen.Zitat aus der Werbung des Unternehmens. Auch hier gilt für die Anleger natürlich auch wieder „bis zur endgültigen und vollständigen Rückzahlung der Investition, gibt es auch hier das Totalverlustrisiko für den Anleger.
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