In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11225 eingetragenen Agrofinanz GmbH, Tiergartenstraße 27, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Anthony Alfred Berends, Drostenstraat 5, NLD-7921 WC Zuidwolde und Bram Holthausen, Staringstraat 11, NLD-6821 DM Arnhem
Geschäftszweig: Ausübung von landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie das Erlangen von (Geld)Mitteln für die Finanzierung dieser Aktivitäten in Lateinamerika
ist am 04.01.2016, um 14:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
32 IN 95/15
Amtsgericht Kleve, 04.01.2016
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