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AGS Portfolio AG- Feuer unterm Dach

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AGS Portfolio AG Düsseldorf/ WKN A0TGJT/ISIN DE000A0TGJT6

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der AGS Portfolio AG aufgrund gerichtlicher Ermächtigung nach § 122 Abs. 3 AktG

Aufgrund der mir vom Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 16.10.2017, HRB 56491 Fall 40, erteilten Ermächtigung berufe ich als Aktionär der Gesellschaft eine außerordentliche Hauptversammlung der AGS Portfolio AG, Düsseldorf, HRB 56491, Amtsgericht Düsseldorf, ein, die am

Montag, dem 22. Januar 2018, um 10:00 Uhr im

Leonardo Hotel Mannheim City Center

N6, 3 /68161 Mannheim

stattfindet.

Der einzige Tagesordnungspunkt lautet wie folgt:

Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG, insbesondere gemäß § 93, § 116, § 117, § 317, § 318 AktG gegen das ehemalige Mitglied des Vorstands, Herrn Wolfgang Wilhelm Reich, das jetzige Mitglied des Vorstands, Frau Aniko Köpf, die ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Hans-Jochen Grüninger und Frau Marion Kostinek, die jetzigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Gerhard Proksch, Herrn Patrick Kenntner und Herrn Georg Engels, die VCI Venture Capital und Immobilien AG und die SPV AG & Co. KG a.A., sowie über die Bestellung eines Besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG wegen

1a)

Vermögensschäden der Gesellschaft aus Handlungen, die Herr Wolfgang Wilhelm Reich als faktisches Vorstandsmitglied der Gesellschaft nach dem 27.02.2014 vorgenommen hat

  1. b)

Vermögensschäden der Gesellschaft durch Kreditvergabe(n) an die VCI Venture Capital und Immobilien AG

  1. c)

Vermögensschäden der Gesellschaft durch den Kauf von 57.070 Aktien der Beteiligungen im Baltikum AG zum Preis von 4,42 Euro je Aktie

  1. d)

Vermögensschäden der Gesellschaft aus Unterlassungen der ehemaligen bzw. aktuellen Aufsichtsratsmitglieder Hans-Jochen Grüninger, Marion Kostinek, Gerhard Proksch, Patrick Kenntner und Georg Engels im Zusammenhang mit Handlungen des Wolfgang Wilhelm Reich, insbesondere gemäß vorstehenden Buchstaben a) – c)

  1. e)

Vermögensschäden der Gesellschaft wegen unzulässiger und nachteiliger Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesellschaft durch die Großaktionäre VCI Venture Capital und Immobilien AG und SPV AG & Co. KG a.A., insbesondere gemäß vorstehenden Buchstaben a) – c)

Die Geltendmachung kann Beweissicherungsmaßnahmen, Feststellungsklagen und sonst die Verjährung hemmende Maßnahmen umfassen oder kann sich gegebenenfalls zunächst auch darauf beschränken.

Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser Ersatzansprüche wird Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, geschäftsansässig Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn, bestellt. Der besondere Vertreter kann sich zur Ausübung seines Auftrages ihm geeignet erscheinender Hilfspersonen, insbesondere zur beruflichen Verschwiegenheit Verpflichteter, bedienen und sich insbesondere rechtlich und in wirtschaftlicher/technischer Hinsicht beraten und unterstützen lassen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Anmeldungen zur außerordentlichen Hauptversammlung sowie Nachweis über den Anteilsbesitz sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

UBJ GmbH

Kapstadtring 10

22297 Hamburg

Telefax: 040 6378 5423

E-Mail: hv@ubj.de

 

Vorsorglich wird die Anmeldestelle die unter der vorgenannten Adresse zugehenden Anmeldungen und Anteilsbesitznachweise unverzüglich der Gesellschaft zuleiten. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach dem Gesetz sind nicht börsennotierte Gesellschaften, zu denen die AGS Portfolio AG gehört, in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der AGS Portfolio AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der in der Einladung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.

Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den 1. Januar 2018, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen somit bis spätestens 15. Januar 2018 unter der oben genannten Adresse zugehen.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form, die schriftlich erteilte Vollmacht kann durch Telefax nachgewiesen werden.

Seeheim, im Dezember 2017

Dr. Volkmar Kreibich

 

 

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