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AGS Portfolio-deutliche Worte

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AGS Portfolio AG Düsseldorf WKN A0TGJT
ISIN DE000A0TGJT6

 Hinweis zur Hauptversammlung am 22.01.2018

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat durch Beschluss vom 16.01.2018 u. a. folgendes verkündet:

„Auf die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Düsseldorf vom 16. Oktober 2017 (Verfahren 1-3 Wx 251/17) wird diese Entscheidung zur Hauptsache – Ziffern 1. bis 3. des Ausspruchs – teilweise dahin geändert, dass die Ermächtigung bezüglich des Tagesordnungspunktes C) – Ziffer 1. C) des Ausspruchs – ersatzlos entfällt.“

Weiter führt das OLG Düsseldorf aus:

„Auf den Tagesordnungspunkt C) kann sich die Ermächtigung allerdings nicht erstrecken.“

Wir begrüßen die Entscheidung des OLG Düsseldorf.

Seit Jahren vertreten wir die Auffassung, dass die Einberufung zur Hauptversammlung, insbesondere zu dem von Herrn Dr. Kreibich auf die Tagesordnung gesetzten Vorschlag rechtsmissbräuchlich und unzulässig ist.

Damit hat das OLG Düsseldorf uns nach jahrelangem Kampf Recht gegeben!

Wir gehen davon aus, dass nunmehr Herr Dr. Kreibich formal die Hauptversammlung für Montag, den 22.01.2018 absagen wird, da er keine Ermächtigung für die Einberufung der Hauptversammlung bezüglich der von ihm thematisierten Tagesordnung hat.

Wir werden nun sämtliche Schäden, die uns in diesem Zusammenhang von Herrn Dr. Kreibich und Herrn Traut zugefügt wurden, im Zuge einer Schadensersatzklage geltend machen.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass alle Kosten in diesem Zusammenhang von Herrn Dr. Kreibich zu bezahlen sind. Rechnungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 22.01.2018 stellen Sie bitte direkt Herrn Dr. Kreibich zu.

Der Vorstand

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