Das Auswärtige Amt rät mittlerweile ausdrücklich von Reisen nach ganz Ägypten ab. Von Reisen nach Kairo, in die Touristenzentren in Oberägypten (Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und in das Nildelta wird sogar dringend abgeraten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale liegt mit dem Rat des Auswärtigen Amts, bestimmte Gebiete zu meiden, bereits „höhere Gewalt“ vor – in so einem Fall können Pauschalreisende den Reisevertrag kündigen, ohne dass ein Stornierungsentgelt anfallen darf. Juristen verstehen unter höherer Gewalt ein von außen kommendes, unabwendbares und nicht voraussehbares Ereignis, das die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder vereitelt, zum Beispiel Naturkatastrophen, Kriege oder politische Unruhen.
Reisende sollten sich beim Reiseveranstalter erkundigen, welche Möglichkeiten er anbietet. Einige Veranstalter offerieren von sich aus kostenlose Stornierungen. Eine Umbuchung muss der Reisende nicht akzeptieren. Doch Vorsicht: Kündigt der Reisende, obwohl der Veranstalter der Auffassung ist, es liege keine höhere Gewalt vor, kann zur Reisepreiserstattung eine Klage mit allen Risiken erforderlich werden.
Quelel:VBZ Sachsen
Kommentar hinterlassen