Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Ahmed Salameh, Augsburg-BaFin Anordnung
Allgemeines

Ahmed Salameh, Augsburg-BaFin Anordnung

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Ahmed Salameh, Augsburg, mit Bescheid vom 12. September 2016 aufgegeben, das Einlagengeschäft sowie die Anlageverwaltung einzustellen und abzuwickeln.

Herr Salameh schloss mit Dritten verschiedene Vereinbarungen, in denen er sich verpflichtete, das angenommene Kapital nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums an die Geldgeber zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt Herr Salameh das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Herr Salameh betreibt ferner auf der Grundlage eines „Beteiligungsvertrags“ unerlaubt die Anlageverwaltung. Diese hat Herr Salameh ebenfalls einzustellen und die den Anlegern zustehenden Gelder unter Beachtung der vertraglichen Regelungen über die Teilnahme der Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente unverzüglich auszuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Dienstleistungssektor durch Handelskrieg gefährdet – Milliardenüberschuss steht auf dem Spiel

Während sich die US-Regierung unter Präsident Donald Trump im Handelskrieg auf die...

Allgemeines

Handelskrieg zwischen USA und China verschärft sich – Märkte weltweit unter Druck

Der Handelskonflikt zwischen den Vereinigten Staaten und China hat eine neue Eskalationsstufe...

Allgemeines

Brauchen wir schokoladenfreie Schokolade – und schmeckt sie überhaupt?

Die Preise für Kakao sind 2024 geradezu explodiert – das treibt nun...

Allgemeines

Probleme mit britischem Förderprogramm bringen nordirische Wohltätigkeitsorganisationen in Bedrängnis

Mehrere Wohltätigkeitsorganisationen in Nordirland sehen sich mit finanziellen Engpässen und drohenden Entlassungen...