Da werden Immobilien einfach einmal um einige Millionen nach Oben bewertet udn schwupp hat man „nicht realisierte Gewinne aus Neubewertung“. Ja geht’s denn noch meine Herren? Das ist doch Anlegerverarsche pur. Rechnet man bei so manchem Fonds diese Position „nicht realisierte Gewinne aus Neubewertung“ aus der Bilanz heraus, dann sieht die aber tieeef rot aus die Bilanz. Das wäre dann schwierig als Erfolg dem Vertrieb und dem Anleger zu verkaufen. Wer will schon in ein Unternehmen was Miese macht dann investieren. Wir haben heute eine Marktsituation die große Gewinne einfach nicht zulässt, die Margen sind sehr gering in vielen Bereichen. Wer hier mit 8% oder mehr als mögliche Gewinne für den Kunden an den Markt geht, hat eigentlich den Namen Merlin verdient, denn er muss zaubern können 8% für den Kunden ausbezahlen zu können, bedeutet ja dann in der Konsequenz 15% dauerhaft erwirtschaften zu müssen. Von Ausnahmen abgesehen geht das sicherlich auf Dauer nicht. Es gibt Niemanden der nur gute Geschäfte macht. Mit zu dem negativen Ergebnis vieler AIF Fonds, trägt auch die Regulierung durch die BAFIN. Hier sind zusätzliche Kosten für die Anleger letztlich entstanden, die in Einzelfällen dann wirklich gigantisch sind. Alleine bei den V+ Plus Fonds ist die jährliche Mehrbelastung bei über 1 Million Euro. 1 Million die man für mehr Sicherheit, aber nicht für mehr Erfolg bezahlen muss. SINNLOS! Einfach nur SINNLOS!
Mehr fällt einem dort als Kommentar dann nicht ein. Natürlich ist es gut „das hier nun ein 10 Augenprinzip ist, wo vorher nur ein 2 Augenprinzip war“, um so Betrugsmöglichkeiten einen Riegel vorzuschieben, aber ganz ehrlich wer heute in einen AIF Fonds investiert ist eigentlich mit einem „Klammerbeutel gepudert“. Die Mehrkosten dort zu erwirtschaften ist nahezu nicht möglich. Möglich das der Gesetzgeber aber genau das erreichen wollte, das die Anleger und der Vertrieb merken „das lohnt sich nicht mehr dort zu investieren“, und damit diese Produkte Stück für Stück vom Markt verschwinden. Wollte er das, dann ist er auf einem guten Weg.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2013/fa_bj_2013_04_aifm_umsetzungsgesetz.html
Kommentar hinterlassen