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AIFM Richtlinie

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Die europäische Kommission hat am 30. April 2009 einen Richtlinienentwurf zur Aufsicht alternativer Investmentfonds-Manager („AIFM“) veröffentlicht. Die Richtlinie sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für Fondsmanager vor. Hierzu gehören eine angemessene Eigenkapitalvorhaltung (mindestens 125.000 Euro), ein adäquates Risiko- und Liquiditätsmanagement, die Pflicht zur regelmäßigen Bewertung der Assets, die Sicherung der Anlegergelder auf dem Konto einer unabhängigen Verwahrstelle sowie umfangreiche Offenlegungs- und Berichtspflichten gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörde und die Qualifikation der Geschäftsführung.

Auch geschlossene Fonds bzw. deren Manager fallen in den Anwendungsbereich der AIFM-Richtlinie. Die Richtlinienanforderungen des Kommissionsentwurfs erscheinen bezogen auf geschlossene Fonds deutscher Prägung teils ungeeignet, nicht umsetzbar und von ihrem Aufwand her unangemessen.

Die AIFM-Richtlinie wird durch Mitwirkung des Rats der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments erlassen (sog. Mitentscheidungsverfahren).

Der zuständige Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) hat sich am 18. Mai 2010 mehrheitlich auf einen Kompromisstext einigen können. Trotz der erheblichen Kritik und zahlreichen Änderungsvorschlägen hatte die Ratspräsidentschaft unter schwedischer und spanischer Führung das Verfahren im Rat der Europäischen Union sehr ehrgeizig vorangetrieben. Die Beteiligten waren bemüht, die geplanten Vorschriften produkt- und marktadäquater auszudifferenzieren.

Im Europäischen Parlament hat der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) am 17. Mai 2010 seinen Kompromisstext mehrheitlich abgestimmt. Unter Federführung des Berichterstatters MdEP Jean-Paul Gauzès (EVP) wurde versucht, den massiven Forderungen aller politischen Lager nach Präzisierungen und Differenzierungen gerecht zu werden.

Die Kompromisstexte des Rats und des Parlaments weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Im sog. Trilogverfahrens konnte am 26. Oktober 2010 ein gemeinsamer Standpunkt erreicht werden. Beim Trilog handelt es sich um einen informellen Vermittlungsausschuss, in dem die Vertreter der drei rechtssetzenden EU-Institutionen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union einen Kompromiss erarbeiten sollen.

Ursprünglich war geplant, das Trilogverfahrens vor Ende der spanischen Ratspräsidentschaft und damit vor der Sommerpause 2010 zum Abschluss zu bringen. Dies konnte mangels Einigung in zahlreichen Kern-Themen nicht erreicht werden. Hauptstreitpunkte bestanden vor allem in den Punkten Anwendungsbereich, Verwahrstellen, Drittstaatenregeln.

Die amtierende Ratspräsidentschaft unter derzeit belgischer Führung hatte seit Ende August sechs weitere Kompromissvorschläge vorgelegt. Der ECOFIN-Rat hat am 19. Oktober 2010 einstimmig seinen finalen Kompromiss abgestimmt. Am 26. Oktober 2010 haben die anderen Trilogparteien Parlament und Kommission ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag bekundet. Das Europäische Parlament hat den Vorschlag am 11. November 2010 in erster Lesung mit großer Mehrheit abgestimmt. Die Billigung im Rat wird zeitnah erfolgen.

Der VGF hat in den jeweiligen Verfahrensstadien im Rat der Europäischen Union gegenüber den deutschen Vertretern Stellung bezogen. Ferner wurden der „Gauzès-Bericht“ aus Sicht der geschlossenen Fonds deutscher Prägung kommentiert und konkrete Änderungsvorschläge entwickelt.

Wir stellen Ihnen unten sämtliche relevanten Dokumente der EU-Institutionen und unsere schriftlichen Anmerkungen zum Download zur Verfügung. Weitere Bewertungen der europäischen Positionen sowie Vermerke zu verschiedenen Fragestellungen zur AIFM-Richtlinie sind im Mitgliederbereich, dort unter aktuelle Themen/AIFM-Richtlinie sowie in den VGF-Rundschreiben aus 03/09 und 03/10 zu finden.

Die Richtlinie ist am 20.07.2011 in Kraft getreten. Die Umsetzung in deutsches Recht muss spätestens nach zwei Jahren erfolgen. Der nationale Gesetzgeber kann mit der Umsetzung aber auch bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie beginnen.
Quelle.vgf–online.de

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