Aimondo mit neuer überschuldeter Bilanz

Published On: Samstag, 08.04.2023By

Licht am Ende des Tunnels? Nein, das Unternehmen ist immer noch im mittleren  7-stelligen Bereich bilanziell überschuldet.

Aimondo GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 2.383.640,60 2.389.707,60
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.372.885,60 2.372.885,60
II. Sachanlagen 10.755,00 16.822,00
B. Umlaufvermögen 10.000.554,67 9.902.298,19
I. Vorräte 0,00 208,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 528.097,47 725.477,50
III. Wertpapiere 7.777.064,50 7.672.300,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.695.392,70 1.504.311,72
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.518.250,10 5.695.831,50
Aktiva 17.902.445,37 17.987.837,29

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 1.275.000,00 1.275.000,00
II. Verlustvortrag 6.970.831,50 2.177.799,10
III. Jahresüberschuss 177.581,40 -4.793.032,40
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.518.250,10 5.695.831,50
B. Rückstellungen 15.000,00 15.000,00
C. Verbindlichkeiten 17.887.445,37 17.972.837,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 108.317,61 8.559,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17.779.127,76 17.964.277,55
davon gegenüber Gesellschaftern 10.308.577,76 10.479.727,55
Passiva 17.902.445,37 17.987.837,29

Anhang

zum

31. Dezember 2021
I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Aimondo GmbH für das Geschäftsjahr 2021 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung.

Nach den Größenklassen gemäß § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Grundsätzen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Im Anhang wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite der Bilanz sind nicht mit Posten der Passivseite  und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bei Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Alle Vermögens- und Schuldpositionen wurden einzeln bewertet.
Erkennbare Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden, selbst wenn sie nach dem Bilanzstichtag bis zur Abschlusserstellung bekannt geworden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden dagegen nur dann berücksichtigt , wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr liegen nicht vor.

Die selbst geschaffenen immaterielle Anlagewerte wurden mit den notwendigen Fertigungseinzelkosten sowie den notwendigen Fertigungsgemeinkosten zum Ansatz gebracht. Eine Abschreibung ist in der Entwicklungsphase nicht vorzunehmen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach linearer Methode im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Nutzungsdauer wurde jeweils unter zu Grundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt .

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs auch der Abgang unterstellt wurde.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, ausgehend vom Nennwert, unter Beachtung von Ausfallrisiken bewertet worden.
Fremdwährungsforderungen wurden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Soweit geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft wurden, wird die Sofortabschreibung als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 19.279.127,76 (Euro 27.315,01).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich auf Euro 0,00 (Euro 0,00).

In den Verbindlichkeiten sind Gesellschafterdarlehen in Höhe von Euro 10.308.577,76 (Euro 10.479.727,55) enthalten.

IV. Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind nicht angefallen.

V. Sonstige Angaben

Am Bilanzstichtag betragen die Forderungen gegen Geschäftsführer Euro 13.002,78 (Euro 113.113,40); die Forderungen werden mit 1,00 % p.a. verzinst.

Die buchmäßige Überschuldung von Euro 5.516.672,92 (Euro 5.695.831,50) wird durch Rangrücktrittserklärungen in vollem Umfang kompensiert.

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2021:

Herr Heinrich Müller, Kaufmann

sonstige Berichtsbestandteile

Düsseldorf, den 01.12.2022

gez.: Heinrich Müller

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2022 festgestellt.

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