Ainova Just Fit GmbH, Krautheim: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des eigenen Einlagengeschäfts und der Einbezogenheit in das Einlagengeschäft der bc connect GmbH an
Die BaFin hat der Ainova Just Fit GmbH mit Bescheid vom 12. April 2022 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sowie ihre Einbezogenheit in das unerlaubte Einlagengeschäft der bc connect GmbH, berechtigt, einzustellen und jeweils abzuwickeln.
Die Ainova Just Fit GmbH hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.
Ferner hat das Unternehmen Darlehen für die bc connect GmbH vermittelt und ist damit gemäß § 37 Absatz 1 Satz 4 KWG in die Anbahnung, den Abschluss bzw. die Abwicklung des von der bc connect GmbH unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einbezogen. Die BaFin hat der bc connect GmbH mit Bescheid vom 25. November 2021 die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung vom 12. April 2022 verpflichten die Ainova Just Fit GmbH, ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft sowie ihre Einbezogenheit in das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft der bc connect GmbH sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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