Airberê Helmut Braun: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissions- und Depotgeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Airberê Helmut Braun, Bad Kreuznach, mit Bescheid vom 16. Januar 2019 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissions- und des Depotgeschäfts aufgegeben.
Herr Braun bietet Interessenten den Erwerb und die Verwahrung von Vorzugsaktien eines Unternehmens „Tradelore Corporation, Oregon, USA“ an. Damit betreibt Herr Braun das Finanzkommissions- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Herr Braun ist verpflichtet, das entsprechende Angebot an seine Kunden einzustellen und die Geschäfte abzuwickeln. Die Abwicklung erfolgt durch die Rückerstattung des von den Geldgebern für die Aktien aufgewendeten Entgelts, Zug-um-Zug gegen die Rückgabe des Eigentums an den Aktien.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Herr Airbere der ewige Pleitier …trotz Policenankauf- u. Edelmetallhandelsgeschäft…
Er versucht es immer wieder. Irgendwas macht er falsch. Verklagen Sie ihn ruhig. Er wird wieder keine Vermögensauskunft abgeben, wenn vollstreckt werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme auf Sie zu, da ich diesen Artikel gestoßen bin.
Ich bin auch ein geschädigter Kunde, der am 1.6.2015 eine Police mit einem Wert von 27302,71 € abgeschlossen hat, zuzüglich einer monatlichen Rate von 398,17 €. Da müsste ich natürlich noch schauen, wie lange ich sie gezahlt habe.
Ich habe das Urteil gelesen, das er verpflichtet wurde es zurück zu zahlen.
Gibt es für mich auch eine Möglichkeit?
LG
Kickartz