Die Akestor AG, die Anlegern seit Jahren bekannt ist und vormals unter Balz Finanzservice AG und auch als BAF AG firmierte, wurde am 16.01.2012 durch das Landgericht Berlin zur Zahlung von Schadensersatz und zur Freistellung der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Mandanten von weiteren Zahlungen verurteilt. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, da die Beklagte sich in dem Gerichtstermin nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Akestor AG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben ist.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Kapitalanlage eines vietnamesischen Ehepaars bei der Akestor. Die Anleger hatten die Rückabwicklung der Kapitalanlage verlangt, da sie sich schlecht beraten fühlten und ihr Geld eigentlich sicher anlegen wollten. Auch wurden in dem Prozess zahlreiche Formfehler bei der Beteiligung gerügt.
Es kam zunächst zu einer Mediationsverhandlung, in der jedoch zwischen den Parteien des Rechtsstreits keine Einigung erzielt werden konnte. Der Prozess wurde daher vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts Berlin fortgesetzt. Kurz vor der mündlichen Hauptverhandlung kündigten die Prozessbevollmächtigten der Beklagten an, dass Mandat niedergelegt zu haben und den Termin nicht wahrzunehmen. Bereits zuvor war einen Abtretung von Kostenersatzansprüchen der Akestor auf die vertretende Rechtsanwaltskanzlei offengelegt worden.
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der das Versäumnisurteil für die hier vertretene Mandantschaft erstritten hat: „Die Akestor AG, die früher von Dieter Balz als Vorstand geleitet wurde, ist seit Jahren bekannt und wurde bereits von zahlreichen Anlegern auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen in Anspruch genommen. Bisher hatte sich die Gesellschaft stets verteidigt, mit unterschiedlichem Erfolg. Die Tatsache, dass nunmehr kein Rechtsanwalt mehr zum Prozess erscheint, gibt erneut Anlass zur Sorge. Wenn eine Gesellschaft schon ihre Rechtsanwälte nicht mehr bezahlt und Forderungen an sie abtritt, kann dies auf eine knappe Finanzsituation hindeuten und stellt einen wesentlichen Indikator für eine Insolvenzgefahr dar. Es wird sich daher zeigen, ob die hier vertretenen Anleger aus dem Versäumnisurteil noch erfolgreich gegen die Gesellschaft im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorgehen können, wenn diese nicht freiwillig zahlen sollte.“
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertritt schon seit Jahren Anleger gegen die Balz Finanzservice AG, BAF AG und auch nunmehr Akestor AG. Bereits in einem Artikel aus dem Jahr 2004 wurde durch Anwalt Tintemann von einer Investition in die Gesellschaft abgeraten. Die Beteiligung wurde damals als Produkt, welches die Welt nicht braucht, bewertet.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
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Würde ebenfalls von Tim Schneider verklagt und werde mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren …mfg.Martin Bruno
Mit Erstaunen habe ich heute durch diesen Bericht erfahren, dass es Schadensersatzklagen gegen die Akestor AG gibt. Bisher hatte mir niemand eine Mitteilung gegeben, dass man gegen die stille Beteiligung, die ich als Anlager ebenfalls habe, mit Schadenersatz vorgehen kann. Ich habe mehrere Beteiligungen und musste sogar einen Kredit dafür aufnehmen. Wie viel würde es mich kosten, wenn ich ebenfalls eine Klage auf Schadensersatz stellen wollte? Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
M.Beez