Die BaFin hat am 27. Juli 2020 eine Geldbuße in Höhe von 95.000 Euro gegen die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017/2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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