Im Koalitionsvertrag wird die Aktivrente als Maßnahme zur Förderung von freiwilligem Weiterarbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus eingeführt.
Was ist mit Aktivrente gemeint?
Die Aktivrente ist ein finanzieller Anreiz für Menschen im Rentenalter, freiwillig weiterzuarbeiten. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen dürfen:
„Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.“
Das bedeutet: Keine Einkommensteuer auf die ersten 2.000 Euro im Monat. Das ist besonders attraktiv für Rentnerinnen und Rentner, die zum Beispiel in Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung weiterarbeiten wollen.
Müssen auf die 2.000 Euro Sozialabgaben gezahlt werden?
Der Koalitionsvertrag nennt nur die Steuerfreiheit, sagt aber nichts Konkretes zu Sozialabgaben (wie Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung).
Daher gilt: Sofern keine neue gesetzliche Regelung folgt, müssen aktuell weiter Sozialabgaben gezahlt werden, je nachdem, ob die Person vollrentnerisch tätig ist oder nicht. Oft sind Rentner z. B. von der Arbeitslosenversicherung befreit, aber nicht von der Kranken- und Pflegeversicherung.
Das genaue Verfahren muss erst noch in einem Gesetz konkretisiert werden, da es sich bei der Aktivrente bislang nur um einen politischen Plan handelt, nicht um eine bestehende gesetzliche Regelung.
Zusammenfassung:
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Aktivrente = Steuerfreies Einkommen bis 2.000 € mtl. für weiterarbeitende Rentner.
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Die Steuerfreiheit ist sicher, aber zu Sozialabgaben gibt es noch keine klare Regelung.
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Wahrscheinlich müssen weiter bestimmte Pflichtabgaben gezahlt werden, bis ein konkretes Gesetz verabschiedet wird.
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