Nicht nur in Deutschland wird gegen die Verlängerung der AKW Laufzeiten geklagt, nein nun droht auch eine Klage der EU.
Das diese Klage möglich ist, zu dem Schluss kommt zumindest ein Gutachten im Auftrag der deutschen Grünen, das von der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei „Becker Büttner Held“ ausgearbeitet wurde.
In der „Gesamtschau“ sei die Laufzeitverlängerung eine „wettbewerbswidrige Maßnahme“, die gegen EU-Recht verstoße und von der EU-Kommission sanktioniert werden könne. Die Regierung hat nicht viel Freude an ihrem Beschluss. Schauen wir mal.
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