Startseite Allgemeines Al Amal UG (haftungsbeschränkt): BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an (aufgehoben)
Allgemeines

Al Amal UG (haftungsbeschränkt): BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an (aufgehoben)

Teilen

Al Amal UG (haftungsbeschränkt): BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an (aufgehoben)

Die BaFin hat der Al Amal UG (haftungsbeschränkt), München, mit Bescheid vom 3. April 2018 aufgegeben, das Finanztransfergeschäft einzustellen.

Die Gesellschaft bot Kunden den Geldtransfer nach Somalia an. Sie verfügt nicht über die zum Betrieb des Finanztransfergeschäfts erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Der Bescheid vom 3. April 2018 ist aufgehoben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Parteitage in Bonn und Riesa: BSW und AfD stellen Weichen für die Bundestagswahl

Am Wochenende stehen zwei politische Parteitage im Fokus der deutschen Innenpolitik: In...

Allgemeines

Jack Smith packt seinen Koffer: Sonderermittler verlässt die Bühne – Trump bleibt der Star

Es gibt wenige Jobs in den USA, die so herausfordernd sind wie...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: „Die Aufarbeitung eines wirtschaftlichen Desasters wie bei der DEGAG erfordert Transparenz und Konsequenz“

Die wirtschaftliche Schieflage der DEGAG-Gesellschaften hat viele Anleger und Gläubiger in Unsicherheit...

Allgemeines

Schockierender Massenvergewaltigungsfall erschüttert Frankreich

In einem der verstörendsten Strafprozesse der jüngeren französischen Geschichte wurde Dominique Pelicot,...