Al Amal UG (haftungsbeschränkt): BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an (aufgehoben)
Die BaFin hat der Al Amal UG (haftungsbeschränkt), München, mit Bescheid vom 3. April 2018 aufgegeben, das Finanztransfergeschäft einzustellen.
Die Gesellschaft bot Kunden den Geldtransfer nach Somalia an. Sie verfügt nicht über die zum Betrieb des Finanztransfergeschäfts erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Der Bescheid vom 3. April 2018 ist aufgehoben.
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