Die BaFin hat am 16. August 2022 vier Geldbußen in Höhe von insgesamt 155.250 Euro gegen die Aladdin Healthcare Technologies SE festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Aladdin Healthcare Technologies SE hatte keine Bekanntmachungen darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Zudem hatte die Aladdin Healthcare Technologies SE der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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