Nachdem die Verfahren der klagenden Anleger vor dem Landgericht Hamburg nun schon geraume Zeit in Anspruch nehmen, versucht sich der die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (kurz ALAG) vertetende Kollege Rechtsanwalt Mahlmann mit “Vergleichsgesprächen”.
Dabei wird den Anlegern unter Fristdruck mitgeteilt, dass der Anleger einen Vergleich schliessen könne wonach er:
Keine Nachzahlungsverpflichtung für Classic und Classic Plus Verträge habe eine Zahlverpflichtung für Raten Sprint Anlagen eingeht, allerdings “nur” zu einem prozentualen Anteil Dies obwohl doch die Kläger gerade ihr Geld gegen die Gesellschaft zurückklagen wollten. Begründung: Kein Geld weil bei der ALAG keins da sei. Weshalb es der Gesellschaft auch schwer fällt gegen die Anleger zu klagen. Wo dann die Notwendigkeit für außergerichtliche Mandanten zur freiwilligen Zahlung?
Dies schlimmstenfalls noch gepaart mit jeglichen Verzicht gegen die HFT (ehemals Rothmann) oder Vermittler.
Dieser Vergleich soll angebliche Zahlungsverpflichtungen an die ALAG verhindern und die Anleger auch vor einer Rückforderung im Insolvenzfalle schützen.
Wir finden diese Vorgehensweise, vor allem wenn die Klage gegen die HFT und deren Erfolgsaussicht nicht weiter beleuchtet wird, für äußerst problematisch. Und warum dieser Zeitdruck? Im Dezember 2011 wird das Hanseatische Oberlandesgericht hierzu verhandeln…? Noch ist offen, welche Auffassung dort vertreten wird und was am Ende der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu meint.
Schon in den Verfahren gegen die Göttinger Gruppe hat sich langer Atem bewährt. Auch dort hat der BGH die Sache vom Kopf auf die Füße gestellt. Und von Zahlungen der Anleger an die Gesellschaft war keine Rede.
Quelle:
Anja Appelt, Rechtsanwältin Bundesrepublik Deutschland
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskammer beim OLG München, Landwehrstraße 61, 80336 München, Telefon 53 29 44-0.
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