In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln – Geschäftszeichen 921 Js 2012/13 – wegen des Verdachts des Betruges gegen einen unbekannten Kontoeröffner alias Alain Rosier, geboren am 30.09.1981 in Dijon, angegebene Anschrift: Moltkestr. 56, 50674 Köln, wurden aufgrund des dinglichen Arrest i.H.v. 18.865,74 Euro des Amtsgerichts Köln vom 02.12.13 – Az.: 504 Gs 704/13 – am 09.12.2013 das nachfolgend aufgeführte Kontoguthaben gepfändet und Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern:
– Konto Nr. 635570302 (Kontoinhaber alias Alain Rosier) der Deutschen Postbank AG (Postbank Dortmund), mit einem Guthaben im Zeitpunkt der Pfändung in Höhe von insgesamt 18.865,74 Euro €.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111 e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung ist nicht ausreichend! Die Aufrechtrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ist zudem ungewiss zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Auf die §§ 803, 804 der Zivilprozessordnung wird Bezug genommen.
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