Ein Gericht in Rom hat die Unterbringung von Asylsuchenden außerhalb der EU für unzulässig erklärt, nachdem die ersten Personen in einem Lager in Albanien zur Prüfung ihrer Asylanträge aufgenommen worden waren. Das Urteil betrifft zwölf Männer aus Bangladesch und Ägypten, die nun nach Italien gebracht werden müssen, um dort ihre Asylanträge zu bearbeiten.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Bangladesch und Ägypten nicht als sichere Herkunftsländer gelten. Es bleibt jedoch unklar, ob die Männer sofort nach Italien gebracht werden oder ob der Fall an eine höhere Instanz weitergeleitet wird.
Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte die Errichtung von zwei Lagern in Albanien geplant, um irreguläre Migration zu bekämpfen. Die betroffenen Männer waren Teil einer ersten Gruppe, die von der italienischen Marine nach einer Flucht über das Mittelmeer gerettet und anschließend nach Albanien gebracht worden war.
Bisher durften vier Personen, darunter Minderjährige und Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, bereits nach Italien weiterreisen. Langfristig ist geplant, in den Lagern in Albanien bis zu 3.000 Asylsuchende aufzunehmen.
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