ALBIS Capital AG & Co. KG – eine weitere Beteiligungsgesellschaft der Rothman & Cie. AG ist gefährdet und steht vor einer unsicheren Zukunft

Published On: Samstag, 03.12.2011By

Nachdem das Geschäftsjahr 2009 bereits mit herben Verlusten in Höhe von mehr als 21 Mio. EUR beendet wurde, führte auch das Geschäftsjahr 2010 zu einem deutlichen Jahresfehlbetrag von knapp 11,5 Mio. EUR. Die Geschäftsführung bezeichnete demzufolge auch das Jahr 2010 als ein weiteres schwieriges Jahr, das laut Geschäftsbericht noch immer mit den Auswirkungen der Finanzkrise zu kämpfen hatte.

Die Treuhänderin, die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, stellt in ihrem aktuellen Bericht über das Geschäftsjahr 2010 wohl zu Recht fest, dass das Erreichen der prospektierten Ergebnisse aufgrund der bislang aufgelaufenen Verluste in den vergangenen Geschäftsjahren wohl nicht mehr möglich sein wird. Die Anleger müssen sich deshalb wohl von dem im Emissionsprospekt dargestellten Verlauf der Beteiligung verabschieden.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es noch schlimmer kommt: Auch wenn der Verlust im Vergleich zum Vorjahr um etwa die Hälfte reduziert werden konnte, sieht selbst die Treuhänderin den Fortbestand der Gesellschaft trotz der eingeleiteten sinnvollen Maßnahmen mit erheblichen Unwägbarkeiten behaftet. Wird hiermit bereits der Anfang vom Ende eingeläutet? Sollen die Gesellschafter mit derartigen Aussagen bereits schonend auf eine Liquidation der Gesellschaft vorbereitet werden?

Auch das Fazit der Fondsvorstände liest sich ziemlich ernüchtern. Den Anlegern wird darin mitgeteilt, dass sich trotz der positiven ersten Monate des Jahres 2011 weiterhin noch keine langfristige Prognose für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft erstellen lässt und somit zum derzeitigen Zeitpunkt auf lange Sicht noch keine verlässliche Prognose für die Entwicklung der Beteiligung und deren Wert bei vertragsgemäßer Beendigung abgegeben werden kann.

Anlegern, denen diese Zukunftsprognosen zu ungewiss sind, wird von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche Albis Capital-Anleger vertritt, geraten, frühzeitig zu handeln um weitere Verluste zu vermeiden. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Gesellschaft droht Anlegern, die in die Anlagemodelle „Classic“ oder „Classic Plus“ investiert haben, die Gefahr der Rückzahlung bereits erhaltener oder umgebuchter Ausschüttungen. Anleger, die bei Zeichnung das Anlagemodell „Sprint“ gewählt haben, können aufgefordert werden, die vollständige Beteiligungssumme in einem Betrag einzuzahlen. In allen drei Beteiligungsvarianten besteht somit die Gefahr, erhebliches Kapital in eine Gesellschaft investieren zu müssen, deren Zukunft mehr als ungewiss ist.

Dass dieses Szenario nicht nur rein theoretisch droht ist, zeigt ein Vergleich mit der älteren Schwestergesellschaft ALAG. Hier werden die Anleger derzeit unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Rückzahlung von Ausschüttungen bzw. zur Einzahlung der kompletten Beteiligungssumme aufgefordert.

Anleger, die aufgrund der schwierigen Situation aus der Gesellschaft aussteigen wollen, sollten Schadensersatzansprüche, die auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet sind gerichtlich geltend machen. Derartige Ansprüche können auf Fehler des Emissionsprospekts der Albis Capital gestützt werden. Für von uns vertretene Mandanten haben wir bereits eine Vielzahl von Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Hamburg eingereicht, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

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Die Albis Capital AG & Co. KG hat mit Schreiben vom 02.03.2010 über diverse Vorfälle in ihrem Unternehmen berichtet und über ihre wirtschaftliche Situation. Wir raten Anlegern, die in diesen Fonds investiert sind – anläßlich des vorgenannten Schreibens ihre Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen.

Sollten Sie die Prüfung durch unsere Kanzlei wünschen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

Zeichnungsschein
letzten Kontoauszug der Anlage
Beitrittserkärung
Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)
Wir verteten bereits eine große Zahl von Anlegern dieses Fonds und kennen die Fondkonstruktion. Klagen beim Landgericht Hamburg sind bereits eingereicht. Die Erfolgsaussichten halten wir aufgrund von aus unserer Sicht vorhandenen Prospektfehlern für gut. Die vollständige Rückabwicklung wäre damit möglich.

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ALBIS Capital AG & Co. KG – eine weitere Beteiligungsgesellschaft der Rothman & Cie. AG ist gefährdet und steht vor einer unsicheren Zukunft

Das Geschäftsjahr 2009 erwies sich für den im Jahr 2004 aufgelegten Fonds als Katastrophenjahr. Nach einem Gewinn im Vorjahr von etwa 3,8 Mio. EUR rutschte die Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2009 überdeutlich in die Verlustzone: Mehr als 21 Mio. EUR betrug der Verlust! Schuld daran waren laut Geschäftsbericht für das Jahr 2009 mehrere Betrugsfälle, die aktuell strafrechtlich aufgearbeitet werden.

Die Albis Capital AG & Co. KG, deren Kerngeschäft die Finanzierung mittelständischer Leasingunternehmen ist, hatte im Jahr 2009 laut Geschäftsbericht mit „Unregelmäßigkeiten mit strafrechtlicher Relevanz bei angekauften Leasingverträgen“ zu kämpfen. Aus diesem Grund wurde das Neugeschäft Mitte 2009 vorläufig eingestellt. Da die Betrugsfälle sowohl auf interne als auch externe Vorfälle zurückzuführen sind und sich einige beteiligte Personen bereits ins Ausland abgesetzt haben dürften, gestalten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als überaus schwierig und zeitaufwendig. Angeblich ist bereits ein Mitarbeiter eines externen Leasingunternehmens zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Weitere Beschuldigte befinden sich bereits seit längerer Zeit in Untersuchungshaft. Auch wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, führen diese strafrechtlichen Maßnahmen nicht dazu, dass Anleger ihr investiertes Kapital zurückerhalten.

Eine seriöse Prognose zur weiteren Entwicklung der Gesellschaft ist aktuell unmöglich. Ob und inwieweit sich die Beteiligungsgesellschaft von diesen herben Verlusten wieder erholen kann, bleibt zweifelhaft. Selbst die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, die als Treuhänderin die Beteiligungen der Treugeber verwaltet, stellt fest, dass aufgrund der signifikanten Abweichungen der Entwicklung der Albis Capital zum prospektierten Verlauf erhebliche Risiken hinsichtlich der weiteren Entwicklung bestehen würden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche Albis Capital-Anleger vertritt, rät betroffenen Anlegern dringend an, frühzeitig zu handeln um weitere Verluste zu vermeiden. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Gesellschaft droht Anlegern, die in die Anlagemodelle „Classic“ oder „Classic Plus“ investiert haben, die Gefahr der Rückzahlung bereits erhaltener oder umgebuchter Ausschüttungen. Anleger, die bei Zeichnung das Anlagemodell „Sprint“ gewählt haben, können aufgefordert werden, die vollständige Beteiligungssumme in einem Betrag einzuzahlen. In allen drei Beteiligungsvarianten besteht somit die Gefahr, erhebliches Kapital in eine Gesellschaft investieren zu müssen, deren Zukunft ungewiss ist. Dass dieses Szenario nicht nur rein theoretisch droht ist, zeigt ein Vergleich mit der älteren Schwestergesellschaft ALAG. Hier werden die Anleger derzeit unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Rückzahlung von Ausschüttungen bzw. zur Einzahlung der kompletten Beteiligungssumme aufgefordert.

Anleger, die aufgrund der schwierigen Situation der Gesellschaft aus der Gesellschaft aussteigen wollen, sollten Schadensersatzansprüche, die auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet sind gerichtlich geltend machen. Derartige Ansprüche können erfolgreich auf Fehler des Emissionsprospekts der Albis Capital gestützt werden. Für von uns vertretene Mandanten haben wir bereits eine Vielzahl von Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Quelle:Dr.Greger & Collegen

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