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Albis Leasing – Hans O. Mahn sammelt weiter Kapital ein

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Rüdiger Wolff und Hans O. Mahn waren über viele Jahre Vorstände der Albis Leasing AG, später auch Rothmann & Cie. AG und dann Finanzhaus Rothmann AG.

Im Mai 2009 wurde Mahn gebeten, seinen Vorstandsposten bei der Albis Leasing AG bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Zu diesem Zeitpunkt lief die Finanzhaus Rothmann AG schon als ebenfalls börsennotiertes Unternehmen autonom, nachdem Albis bereits im Oktober 2007 die Mehrheit ihres Anteils an die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG abgegeben hatte. Gesellschafter der SBW ist der Unternehmer Klaus Mutschler, u.a. Gründer der cash.life AG in München. Im Oktober 2007 übernahm Moritz Schildt als Vorstandsvorsitzender den Konzern Finanzhaus Rothmann AG. Moritz Schildt war zuletzt Vorstand der zum AWD Konzern gehörenden tecis Finanzdienstleistungen AG. Er übernahm die Position von Rüdiger Wolff, der seitdem als Berater in der Branche unterwegs ist, aber zumeist seiner Lieblingsinsel Sylt frönt. Soweit die nackte Geschichte, die an sich betrachtet wenig spektakulär ist. Gäbe es da nicht eine Vielzahl an Fonds der Finanzhaus Rothmann AG, bei denen Tausende von Anlegern um ihr Erspartes bangen – und immer schlimmer noch – im Rahmen der Nachschussverpflichtungen selbst dann noch in Fonds einzahlen müssen, wenn diese schon längt insolvent sind oder kurz davor stehen.

Gäbe es nicht eine Vielzahl an Vermittlern, die sich kaum mehr auf die Straße trauen, weil sie seinerzeit Wolff und Mahn vertrauten und gäbe es da nicht eine bislang wenig bekannte Geschichte um den „Käufer“ Klaus Mutschler mit seinem Getross, der nun bei Hesse Newman (die Bank war seinerzeit ebenfalls Teil des Deals) als Aufsichtsrat über die Geschicke der Hesse Newman Capital wacht als sei nichts gewesen. Hintergrund ist, dass es offenkundige Strategie des Käufers ist, die Fonds einen nach dem anderen in die Insolvenz zu schicken und dabei gleichzeitig – über die Treuhandgesellschaft – nicht unerhebliche Gebühren abzugreifen. Hierzu gehören Fonds wie die Albis Capital AG und andere. Ob dies nun das Ergebnis von zu spät erkannter Misswirtschaft oder der fehlenden Bereitschaft ist, die Fonds zu sanieren, sei dahingestellt. Das Verwerfliche an dem Vorgang: Mahn ist nicht zuletzt durch sein Handeln und seine Versäumnisse als Aufsichtsrat in Fonds der Finanzhaus Rothmann AG an dem Dilemma mit schuld und böse Zungen behaupten, ein Teil des damaligen Verkaufsdeals war, die wirtschaftlich belastete Albis Leasing AG glatt zu stellen. Damit hätte Mahn, der sich in Hamburg gerne als Hanseat mit weißer Weste gibt, allen Grund beschämt und leise sein Handwerk zu betreiben. Das tut er aber nicht, denn aktuell ist er mit einer Anleihe „Investition in den deutschen Mittelstand“ aktiv, bei der er als Unternehmensanleihe an der Albis Leasing AG 7,625 Prozent pro Jahr zahlen will. Wir halten es für ungeheuerlich, dass Menschen wie er, die offenbar (möglicherweise) Schaden von „mehreren hundert Millionen Euro“ mit zu verantworten haben, indem sie Kapital für ihre eigenen Zwecke sicherten, nun weiterhin Kapital einsammeln dürfen. Hier zeigt es sich, dass die Bafin nur formale Prüfungen vornimmt ohne die Geschichte der dahinter stehenden Personen zu kennen und zu werten. Wir werden diesen Vorgang intensiv weiter verfolgen und sind über jegliche Hinweise dankbar.

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3 Comments

  • Schon einmal aktuell nach der Albis Capital AG & Co. KG geschaut? Internetseite ist weg, bei der Albis Leasing AG steht die seit heute nicht mehr als Tochtergesellschaft auf der Internetseite…

  • Mit dem sogenannten „Leasefonds VI“, der ALBIS Capital AG & Co. KG wurde Anlegern in 2004 die Möglichkeit der Beteiligung an einer gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft eröffnet, die als Refinanzierungspartner für mittelständische Leasinggesellschaften in Deutschland tätig war bzw. ist. So ist die ALBIS Capital AG & Co. KG der Dienstleister für mittelständische Leasinggesellschaften am deutschen Markt. Laut eigenen Angaben soll die KG über 50 Leasinggesellschaften betreuen, für die die Gesellschaft im Jahr über 4.000 Leasingverträge abwickelt.

    So sollen die Kunden der ALBIS Capital AG & Co. KG sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und von den Kostenvorteilen profitieren, die die Systeme und Prozesse sowie das Know How der KG ermöglichen. So heißt es jedenfalls auf deren Homepage zum Unternehmen.

    Tatsächlich scheint nun diese KG endgültig ins Wanken geraten zu sein, nachdem der ebenfalls aus dem Emissionshaus Rothmann & Cie AG stammende Fonds zur ALAG Automobil GmbH & Co. KG seit Januar 2010 in finanzielle Schwierigkeiten steckt.

    „Dass die ALBIS Capital große wirtschaftliche Probleme hat, geht aus einem Schreiben hervor, das im März 2010 an die Anleger der schon damals stark angeschlagenen Kapitalanlagegesellschaft versandt wurde bzw. werden sollte. Dort ist von „Unregelmäßigkeiten mit strafrechtlicher Relevanz bei angekauften Leasingverträgen“ die Rede“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V., welche betroffenen Anlegern der ALBIS Capital AG & Co. KG dringend anrät, diese „Warnschüsse“ ernst zu nehmen.

    „Das Emissionshaus Rothmann & Cie AG setzte zum Vertrieb dieser Beteiligungen freie Vertriebspartner und deren jeweilige (Außendienst-) Mitarbeiter ein, steht einem Anleger grundsätzlich gegenüber einem Anlageberater oder –vermittler ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der gesamten Kapitalanlage zu, wenn dem Anleger gegenüber vom Vermittler die empfohlene Beteiligung als „sicher“ bezeichnet wurde, ohne die einer Anlage immanenten Verlustrisiken – bis hin zum Totalverlustrisiko – erklärt zu haben“, so Bettina Wittmann. Auch die in einem Emissionsprospekt enthaltenen Hinweise auf etwaige Chancen und Risiken einer Kapitalanlage stellen nach der Rechtssprechung des BGH keinen Freibrief für den Berater oder Vermittler dar, Risiken abweichend hiervon darzustellen, zumal nach der Rechtssprechung das Prospekt immer „rechtzeitig“, d. h. zeitlich weit vor Zeichnung, übergeben werden muss, nur dann ein Anleger in der Lage ist, die Risiken der ihm empfohlenen Geldanlage „durchzulesen“.

    Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. ermöglicht interessierten Anlegern die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche im Rahmen einer kostenfreien Erstbewertung.

    Sollten Sie die Prüfung durch den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. wünschen, so senden Sie uns neben einer Mail unter info@schutzverein.org ihren Zeichnungsschein/Beitrittserklärung zu und schildern Sie uns kurz die Umstände, die zu Ihrer Zeichnung führten.

    Habe ich gelesen bei www. schutzverein.org

  • NA ENDLICH!Geht endlich einer mal an die Burschen heran.Das wurde auch Zeit.Da tuhn sich Abgründe auf.Da wird auch noch was auf Vermittler zukommen.Das Bafin sowas zuläßt kann ich nicht verstehen.Bleibt dran an dem Thema, dem muss einhalt geboten werden!!Danke

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