ALBIS Leasing AG
Hamburg
WKN 656 940 // ISIN DE0006569403
Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung Zur im Bundesanzeiger vom 10. Januar 2019 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 28. Februar 2019
um 11.00 Uhr (MEZ)
im EMPORIO Tower, großer Saal im 2. UG, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg
ist bei der Gesellschaft ein gemeinsames Ergänzungsverlangen der Aktionäre N.V. Beheer v/h Philips Tabak, GA’s Hertogenbosch, Niederlande, Jürgen Roggemann und Gerhard Delling (gemeinsam „die Antragsteller zu TOP 7“) fristgemäß am 25. Januar 2019 eingegangen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird – unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG – aufgrund des Ergänzungsverlangens der Antragsteller zu TOP 7 um folgenden neuen hiermit bekanntgemachten Tagesordnungspunkt 7 ergänzt:
7. |
Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied an seine Stelle tritt, so ist gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung in der nächsten Hauptversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen, wenn die Hauptversammlung nicht eine längere Amtszeit festlegt. Die Antragssteller zu TOP 7 schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Gesellschaft liegt der berufliche Werdegang des Herrn Hilser, den sie auf der Internetseite zugänglich gemacht hat, sowie seine Versicherung gemäß §§ 100, 105 Aktiengesetz vor. Begründung der Antragsteller zu TOP 7:
Anmerkungen des Vorstands: Dieser auf Verlangen der Antragsteller aufgenommene TOP 7 ist auf die gleiche Rechtsfolge gerichtet wie TOP 5, der auf Verlangen der Manus Vermögensverwaltung GmbH auf die Tagesordnung gesetzt wurde: Die Nachwahl eines Kandidaten in den Aufsichtsrat in das durch die Niederlegung von Herrn Marc Tüngler vakant werdende Mandat. Beide Tagesordnungspunkte unterscheiden nur in der Person des vorgeschlagenen Kandidaten. Eine Beschlussfassung zu TOP 5 oder zu diesem TOP 7 findet daher jeweils nur dann statt, wenn nicht zuvor der Beschlussvorschlag zu dem jeweils anderen Tagesordnungspunkt die erforderliche Mehrheit gefunden hat. Die Reihenfolge der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. |
Sonstige Hinweise
Unter
http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung
sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch das Ergänzungsverlangen, diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens sowie der Lebenslauf des zu TOP 7 vorgeschlagenen Kandidaten, zugänglich.
Hamburg, im Januar 2019
ALBIS Leasing AG
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen