In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der alimax Newenergy GmbH & Co.KG, Obere Mühle 10, 74906 Bad Rappenau (AG Stuttgart, HRA 728858), vertr. d.: 1. ALIMAX Beratungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 93, 74821 Mosbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Roland Dold, Ziegelhäldenweg 31, 74855 Hassmersheim, (Geschäftsführer) wurde am 07.01.2015, um 10.00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn, Tel.: 07131/60990, Fax: 07131/609962 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Heilbronn
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