- Fertiggerichte, Süßwaren, Soßen und Fassbrausen: Bei vielen Lebensmitteln überrascht, dass Alkohol drin ist.
- Kinder können sich bei regelmäßigem Konsum an den Alkoholgeschmack gewöhnen.
- Die Verbraucherzentralen fordern eine deutliche Kennzeichnung.
Alkohol wird vielen Lebensmitteln zugesetzt: Süßwaren (insbesondere Schokoladenprodukte und Kuchen), Soßen und Fassbrausen können ihn enthalten. Die „Überraschung“ gibt es zu Hause, wenn man in Ruhe Zutatenlisten liest oder wenn es deutlich nach Alkohol riecht und schmeckt.
Immer wieder beschweren sich Verbraucher, dass sie davon überrascht waren. Die Verbraucherzentralen fordern, dass bereits auf der Vorderseite einer Verpackung auf die Alkoholzutat hingewiesen wird.
Alkoholfrei für Schwangere, Stillende und Kinder
Eltern, Schwangere oder Menschen, die grundsätzlich auf Alkohol verzichten, reagieren verärgert und besorgt. Im Portal der Verbraucherzentralen für Lebensmittelklarheit gibt es zu diesem Thema zahlreiche Anfragen und Beschwerden.
Bei einem versehentlichen Verzehr besteht für Kinder beziehungsweise für Ungeborene kein unmittelbares, gesundheitliches Risiko. Das kann jedoch entstehen, wenn Schwangere und Kinder immer wieder solche Lebensmittel verzehren und sich Kinder an den Alkoholgeschmack gewöhnen.
Deutlichere Hinweise auf Verpackungen erforderlich
Nach Auffassung der Verbraucherzentralen muss der Alkoholgehalt auf der Verpackung deutlich gekennzeichnet werden. Gerade auf diese Zutat möchten viele Verbraucher verzichten. Doch sie versteckt sich in – teils extrem langen – Zutatenlisten, die häufig auch noch schlecht zu lesen sind.
Bei Adventskalendern hat es in den vergangenen Jahren Verbesserungen gegeben, zum Teil findet sich der Alkoholhinweis nun auch auf der Vorderseite.
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