Sommer, zum Kuchenbacken zu heiß, da bietet sich der Griff zum Fertigprodukt als bequemere Variante an. Am Abend wird gegrillt, die entsprechenden Soßen gibt es auch fertig zu kaufen und als erfrischendes Getränk gibt es Fassbrausen für alle. Doch Vorsicht, wer Kinder hat oder als Erwachsener auf alkoholische Zutaten verzichten möchte, sollte sich die Zutatenlisten genau ansehen. Die Verbraucherzentrale hat für den Marktcheck einige Sorten Kuchen und Kleingebäck eingekauft, bei denen Alkohol auf Zutatenliste zu finden ist. So enthalten die Minitörtchen „Karamell-Verführung“ von der Firma Audrey Cake, die rein äußerlich harmlos und für Kinder geeignet scheinen, ein Prozent Likör. Immerhin findet sich unter der Zutatenliste auf der Rückseite ein zusätzlicher Hinweis in einem gelben Feld: „Enthält Alkohol“. Bei den anderen Produkten, beispielsweise beim Zitronenkuchen von Bahlsen, steht zwar „Alkohol“ auf der Zutatenliste, nicht jedoch, um was genau und um welche Menge es sich handelt. Nach den gesetzlichen Vorschriften reichen solche vagen Angaben aus. Einen zusätzlichen Hinweis gibt es nicht. Da die rund 20 Zutaten auch noch in mehreren Sprachen aufgeführt sind, muss die deutsche Version erst gefunden und dann noch auf stark glänzendem Papier entziffert werden.
Auch bei den Fertigsoßen kann niemand vor Überraschungen sicher sein. Zwar deutet der Name „Bourbon Smoked Steaksoße“ von Weber auf eine entsprechende Geschmackrichtung hin, aber der tatsächliche Gehalt von drei Prozent Whiskey ist dann doch überraschend. Bei der „Cocktail-Soße“ von Heinz ist die Schrift so winzig, dass die vier Prozent Sherry nur schwer oder für manche auch gar nicht lesbar sind. Die Schrift ist eindeutig zu klein, daher wurde die Lebensmittelüberwachung informiert. Zudem fand die Verbraucherzentrale bei den anderen Soßen Madeira-Wein, Rotwein und Weinbrand.
Fassbrausen enthalten in der Regel 70 % eines Erfrischungsgetränkes und 30 % alkoholfreies Bier. Alkoholfreies Bier kann bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten, das heißt, dass Fassbrausen maximal 0,15 Prozent Alkohol aufweisen. Das ist nicht viel und kommt auch von Natur aus in Lebensmitteln vor. Fruchtsäfte, reife Bananen oder sogar Brot können mehr Alkohol enthalten. Doch durch das knappe Drittel alkoholfreies Bier ist der typische Bittergeschmack vorhanden – abgemildert zwar, aber aus Sicht der Verbraucherzentrale könnten Kinder so auch schneller ans „echte“ Biertrinken kommen.
Der Hinweis „Alkoholfrei“ findet sich auf jeder Flasche auf der Vorderseite. Doch lediglich bei der Sorte „Flens“ von der Flensburger Brauerei steht die Bierzutat ebenfalls auf der Vorderseite. Beschwerden auf dem Internetportal Lebensmittelklarheit.de zum Thema Fassbrausen zeigen den Ärger von Verbrauchern, die völlig überrascht von der Bierzutat waren.
Fazit der Verbraucherzentrale Bremen:
- Wer auf Alkohol verzichten möchte und wer Kinder hat, sollte sich die Zutatenlisten immer genau anschauen.
- Kinder sollten sich keinesfalls über kleine Mengen in Lebensmitteln an den Geschmack von Alkohol gewöhnen.
- Keines der Produkte aus der Stichprobe weist vorne auf der Verpackung auf den Zusatz von Alkohol hin.
- Bei den vier Fassbrausen dagegen prangt auf jeder Vorderseite der Flaschen der Hinweis: „Alkoholfrei“.
- Problematisch sind aus Sicht der Verbraucherzentrale weniger die geringen Alkoholmengen als die Risiken durch eine frühe Geschmacksgewöhnung.
- Alkohol wird noch vielen anderen Lebensmitteln zugesetzt, zum Beispiel Desserts, Hühnerfrikassees und anderen Fertiggerichten, Eis, Fischdosen, Schokoladen oder Pralinen.
- Lose Lebensmittel, wie beispielsweise Kuchen aus einer Bäckerei oder auch die Speisen in einem Restaurant, haben keine Zutatenliste. Wer keinen Alkohol zu sich nehmen möchte, sollte daher nachfragen.
Eine Tabelle zu den Produkten aus der Stichprobe gibt es hier.
Quelle: VZ Bremen
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