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Alkoholverkauf an Minderjährige

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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in einer Stichprobe im Frühjahr dieses Jahres 16 Online-Händler überprüft, inwieweit sie den Jugendschutz bei der Bestellung von alkoholischen Getränken sicherstellen. Gesetzlich geregelt ist, dass Hochprozentiges – wie beispielsweise Wodka – nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden darf. Für Wein, Bier und Sekt liegt die Grenze bei 16 Jahren.

„Das Ergebnis der Stichprobe im Internet ist erschreckend. Nur die Hälfte der kontrollierten Anbieter weist auf ihren Produktseiten auf entsprechende Altersbeschränkungen hin“, so Ernährungsexpertin Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale. Lediglich zwei Händler gaben an, dass sie das Alter bei Übergabe, beispielsweise durch den Paketboten, tatsächlich kontrollieren und die alkoholischen Getränke nur an Berechtigte abgeben. Immerhin erwähnen 14 von 16 Online-Shops in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass nur Volljährige bestellen dürfen oder weisen darauf hin, dass alkoholische Getränke nicht an Minderjährige abgegeben werden. Klar ist jedoch: Hinweise im Kleingedruckten schützen wohl kaum vor Alkoholmissbrauch. Das ernüchternde Fazit: Kinder und Jugendliche können online viel zu leicht an alkoholische Getränke kommen.

Das Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem, dass die Abgabe von Spirituosen an Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Verkaufsstellen und „sonst in der Öffentlichkeit“ verboten ist. Ob der Versandhandel unter den letzten Punkt fällt, ist umstritten. Die Rechtslage beim Versandhandel ist nicht eindeutig formuliert. Ernährungsexpertin Umbach fordert: „Beim Jugendschutz sollten im Internet dieselben Regeln gelten wie an der Ladentheke. Die Regelungslücken im Jugendschutzgesetz müssen geschlossen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Versandhandel beim Verkauf von Alkohol ausgenommen ist. Der Gesetzestext muss ergänzt werden: Wie bei nicht jugendfreien Filmen und Tabakwaren, soll das Jugendschutzgesetz explizit auf den Versandhandel eingehen.“

Online-Händler müssen ihre Verantwortung ernst nehmen

„Auch wenn die gesetzlichen Verpflichtungen nicht klar geregelt sind, sollten Versandhändler Verantwortung übernehmen und die Altersbegrenzung deutlich kennzeichnen“, so Umbach. Zudem müssten sie über spezielle Versandmethoden sicherstellen, dass alkoholische Getränke nur an Personen abgegeben werden, die das erforderliche Mindestalter erreicht haben.

Die Verbraucherzentrale wird sich bei Anbietern und Politik für Verbesserungen beim Jugendschutz stark machen.

Die Ergebnisse des Marktchecks sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/marktcheck-alkohol-aus-dem-netz zu finden.

Quelle:VZ-RLP

 

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