Allerdings gibt es noch eine Hintertür: Niki kann binnen eines Monats gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Ein Sprecher des vorläufig bestellten Insolvenzverwalters Lucas Flöther erklärte gegenüber der APA, Niki prüfe, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Flöther hatte zuvor gewarnt, ein Wechsel der Zuständigkeit nach Österreich könnte den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an den britischen Konzern International Airlines Group (IAG) hinfällig machen.
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