Nun, in diesem Jahr hatten wir einige Prozesse vor dem LG Hamburg verloren. Verloren gegen einen Berliner Bauträger, den wir für „bedenklich“ halten.
Ein Berliner Bauträger, der viel Geld von Anlegern eingesammelt hat, aber auch ein Bauträger, dessen beauftragte Handwerker manchmal gegen ihn Klage erheben müssen, um den ausgemachten Handwerkslohn zu bekommen.
Es waren Urteile des LG Hamburg. Urteile, die nicht nur bei uns, sondern bei allen von uns befragten Presserechtlern heftiges Kopfschütteln ausgelöst hatten. Natürlich haben wir uns mit diesen Urteilen nicht zufrieden gegeben, da wir von einer korrekten Arbeit überzeugt waren.
Nun gab es dazu am gestrigen Tage zwei Termine beim OLG Hamburg, die besser für uns nicht hätten laufen können. Hier hat man letztlich unserer Argumentation Folge geleistet. Ein Urteil des LG Hamburg wurde durch Klagerücknahme beendet und im zweiten LG Hamburg-Urteil will der Kläger nun ein Urteil des OLG Hamburg haben. Das OLG zeigte aber eben in der dazu geführten mündlichen Verhandlung deutlich, in welche Richtung das Urteil der Kammer gehen wird.
Nun werden wir trotzdem die „alten Artikel“ nicht wieder ins Netz nehmen, weil sich mittlerweile diese Berichte natürlich auch überholt haben, das heißt, wir haben heute einen anderen Wissensstand in den Vorgängen. Trotzdem freuen wir uns natürlich über die gerichtliche Bestätigung unserer Arbeit, aber auch über die gute Arbeit unseres Rechtsanwaltes in diesem Vorgang.
Leave a comment