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Allgeier SE: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020

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Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.07.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Allgeier SE für den offengelegten Konzernabschluss zum 31.12.2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.07.2022 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der Allgeier SE gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.

Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die von der Allgeier SE im Geschäftsjahr 2020 erfolgte Abspaltung ihres globalen Technologieberatungs- und Softwareentwicklungsgeschäfts auf eine Tochtergesellschaft gegen Ausgabe von Aktien der Tochtergesellschaft an die Aktionäre der Allgeier SE entgegen International Financial Reporting Standard (IFRS) 5 und International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) 17 in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht richtig erfasst und abgebildet worden ist.

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