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Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere vom: 20.02.2024 Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Allgemeinverfügung
über die Anerkennung
ausländischer Pässe und Passersatzpapiere

Vom 20. Februar 2024

Mit nachfolgender Allgemeinverfügung wird auf Grund des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 390) geändert worden ist, und nach § 41 Absatz 3 Satz 2 und § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 344) geändert worden ist, bekannt gemacht:

Der Reisepass und der Diplomatenpass im Modell 2022 des Fürstentums Andorra werden hiermit anerkannt. Entgegenstehende frühere Entscheidungen werden aufgehoben. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

Das nach § 71 Absatz 6 AufenthG erforderliche Benehmen mit dem Auswärtigen Amt ist hergestellt.

Diese Allgemeinverfügung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Tag der Bekanntgabe im Sinne des § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG ist der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

Berlin, den 20. Februar 2024

MI2.20105/​45#5 und MI2.20105/​45#201

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Gellenthin

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