Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherungs-AG verurteilt, Kunden mit einer Lebensversicherungspolice deutlich darüber zu informieren, dass bestimmte von ihr verwendete Vertragsklauseln unwirksam beziehungsweise irreführend sind. Wir hatten gegen den Branchenriesen geklagt.
Mit dem Urteil haben wir erstmals den sogenannten Folgenbeseitigungsanspruch bei Versicherungsverträgen durchgesetzt. Damit werden die Rechte von Versicherungsnehmern erheblich gestärkt. Hat ein Versicherer über Jahre mit unwirksamen Klauseln gearbeitet und seinen Kunden dadurch einen finanziellen Schaden zugefügt, muss er diese nun über die bisherige rechtswidrige Praxis im Klartext informieren.
Endlich ist der Allianz-Konzern gezwungen, sich gegenüber seinen Kunden klar zu bekennen. Fehler können nicht mehr einfach totgeschwiegen und ausgesessen werden. Einziger Wermutstropfen des Urteils bleibt, dass der Versicherer gegenüber ehemaligen Kunden nicht in der Informationspflicht ist.
Das Urteil des Landgerichts ist ein weiterer Meilenstein auf unserem Weg, die Versicherungswirtschaft zu mehr Fairness gegenüber der Verbraucherschaft zu bewegen. Langfristig möchten wir erreichen, dass Versicherer bald aktiv und von sich aus den ihren Kunden zugefügten Schaden – oft in der Größenordnung von einigen Tausend Euro – erstatten müssen. Wir wollen, dass Sie Ihre „kaputten Versicherungspolicen” zurückrufen müssen wie Automobilkonzerne ihre kaputten Automodelle.
Doch dass das viel Geduld braucht, zeigt die Kette von Verfahren, die wir in den letzten Jahren zu den Klauseln zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Lebensversicherungen durchgestanden haben – erstmals 2005 vom Bundesgerichtshof verboten, dann in einer von der Allianz überarbeiteten Fassung 2012 vom Oberlandesgericht Stuttgart und nun nach erneuter Korrektur der Klauseln durch die Allianz vom Landgericht Stuttgart in Kombination mit einem Folgenbeseitigungsanspruch untersagt. Mehr über die Verfahren gegen Unternehmen der Versicherungsbranche lesen Sie in unseren beiden Beiträgen „Jetzt fließt das Geld” und „Nachschlag für Millionen”.
Quelle:VZ HH
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