Endlich mal wieder ein verbraucherfreundliches Urteil. Tausende Kunden der Allianz können nach einem neuen Urteil auf Rückzahlungen hoffen, wenn sie in den vergangenen Jahren eine Lebensversicherung bei dem Unternehmen gekündigt haben.
Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Grundlage dafür ist ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Dienstag dieser Woche.
Das Gericht entschied demnach, dass die verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam seien. Gegenstand des Verfahrens waren laut Verbraucherschützer die seit Juli 2001 von der Allianz verwendeten Klauseln. Kunden, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag bei der Allianz gekündigt haben, können nun Nachschlag fordern, wie die Verbraucherzentrale erklärte. Der Rückkaufswert müsse neu berechnet werden, außerdem sei ein Stornoabzug nicht zulässig. Die Verbraucherzentrale schätzt, dass die Allianz mindestens 1,3 Milliarden € an ihre Ex-Kunden zu erstatten hat. Betroffene Kunden sollten sofort ihre Ansprüche anmelden, das Unternehmen werde seine ehemaligen Kunden nicht aktiv informieren. Die Entscheidung stehe in einer Kette von mehreren ähnlichen Urteilen, hieß es in der Mitteilung. Auch gegen Ergo, Generali, Iduna und Deutscher Ring lägen entsprechende Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor. Das letzte Wort zu der umstrittenen Frage der Rückkaufswerte werde der Bundesgerichtshof haben. (Az.: LG Stuttgart 20 O 87/10).
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