Einen Blick in die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz zeigt genau dieses Ergebnis. Positiv anmerken kann man aber, dass sich der Betrag im Vergleich zum Vorjahr halbiert hat.
Allround Service + Marketing GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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A. Anlagevermögen | 61.737,00 | 47.466,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 6,00 |
II. Sachanlagen | 61.737,00 | 47.460,00 |
B. Umlaufvermögen | 161.377,53 | 181.021,31 |
I. Vorräte | 2.750,00 | 2.112,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 58.344,44 | 124.549,73 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 100.283,09 | 54.359,58 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.285,73 | 3.481,30 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen | 27.626,58 | 55.943,54 |
Summe Aktiva | 254.026,84 | 287.912,15 |
Passiva |
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
II. Verlustvortrag | 80.943,54 | 137.997,71 |
III. Jahresüberschuss | 28.316,96 | 57.054,17 |
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 27.626,58 | 55.943,54 |
B. Rückstellungen | 2.761,91 | 13.344,40 |
C. Verbindlichkeiten | 251.264,93 | 274.567,75 |
Summe Passiva | 254.026,84 | 287.912,15 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
Vom Wahlrecht, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro als Sammelposten Geringwertiger Wirtschaftsgüter zu erfassen und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abzuschreiben, wurde kein Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen waren nicht zu bilden, da zum Zeipunkt der Jahresabschlusserstellung bereits Höhe und Grund feststanden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
B. Ergänzende Angaben
I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
Familienname | Vorname | Funktion | Vertretungsbefugnis |
Wagner | Uwe | Geschäftsführer | Einzelvertretung |
Straße / Hausnummer | Postleitzahl / Wohnort |
Hellersiedlung Weg C 564 | 01099 Dresden |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.12.2019.
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