ALNO Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 28. April 2021 eine Geldbuße in Höhe von 28.000 Euro gegen die ALNO Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ALNO Aktiengesellschaft hatte nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einleg
Kommentar hinterlassen