Der private Kranken- und Pflegeversicherer des verunfallten Kindes hat die Gemeinde Benediktbeuern als Betreiberin des Alpenwarmbades und zwei Bademeister auf Schadensersatz von rund 1,4 Millionen Euro und Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden im Zusammenhang mit einem Unfall verklagt.
Am 28. August 2016 kam es zu einem Ertrinkungsunfall mit schweren gesundheitlichen Folgen für den damals dreijährigen Jungen. Die Klägerin wirft den Beklagten eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten und ein grobes Organisationsverschulden vor, insbesondere sei zu wenig Aufsichtspersonal anwesend gewesen und vom Standort der Bademeister das Becken nicht einsehbar gewesen. Die Beklagten haben die Vorwürfe zurückgewiesen.
Am 20. März 2023 hat die 2. Zivilkammer des Landgericht München II unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richter am Landgericht Preißinger zur Sache verhandelt (Az. 2 O 5124/19) und zwei Sachverständige umfassend zur Sache angehört. Die Parteien können nun noch bis zum 17. April 2023 Stellung nehmen.
Eine Entscheidung soll am 12. Mai 2023 verkündet werden.
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